Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht Durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie. Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet: Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel) Die wesentlichen Stahlwasserbauteile wie Wehrklappe, Kanu-Dachwehr und Revisionsverschlüsse werden von einer gesondert vom AG beauftragten Stahlwasserbaufirma ausgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-19.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Referenznummer: 21-045
Kurze Beschreibung:
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht
Durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet:
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Die wesentlichen Stahlwasserbauteile wie Wehrklappe, Kanu-Dachwehr und Revisionsverschlüsse werden von einer gesondert vom AG beauftragten Stahlwasserbaufirma ausgeführt.
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht
Durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet:
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Die wesentlichen Stahlwasserbauteile wie Wehrklappe, Kanu-Dachwehr und Revisionsverschlüsse werden von einer gesondert vom AG beauftragten Stahlwasserbaufirma ausgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wasserbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Soest
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Datum des Beginns: 2021-11-02 📅
Datum des Endes: 2023-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-371692
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Vertreter des Auftraggebers und Verhandlungsleiter
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht
Durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet:
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Die wesentlichen Stahlwasserbauteile wie Wehrklappe, Kanu-Dachwehr und Revisionsverschlüsse werden von einer gesondert vom AG beauftragten Stahlwasserbaufirma ausgeführt.
Der Umfang des Neubaus des Wehrkomplexes Stiftsmühle umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
Bauvorbereitung:
Verkehrssicherung
Baustellenzufahrten und Baustraßen in beengtem Wohngebiet
Herrichtung von Lagerflächen vor Ort und externe Lagerflächen
Baustelleneinrichtung
Aufwändige Verdämmarbeiten am oberhalb liegenden Wehr Tivoli sowie oberwasserseitig und unterwasserseitig des Wehrkomplexes Stiftsmühle
Errichtung bauzeitlicher Mindestwasserführung
Umlegung von Bestandsleitungen
Hauptbauarbeiten:
— Abbruch bestehende Brücke, Wehranlage und Ufermauer 1 500 t,
— Rückbau Lippeschwelle,
— Aushubarbeiten, Boden und Gewässeranlandungen 20 000 m
— Verfüllung Mühlenkanal 1 500 m
— Einbringen von Spundwänden inkl. teilweise Rückverankerungen 420 t,
— Betonarbeiten Wehranlage FAA, Kanustrecke, Neuaufbau Insel 3 2.800 m
Neuaufbau der Insel 3
— Erstellen des Verblendmauerwerks an Spund- und Betonwänden 1 000 m
— Wasserbausteinarbeiten 1 000 m
Verfüllarbeiten
— Errichten eines einfachen Betriebsgebäudes (b/l/h 4 m/7 m/5 m),
— Installation der allgemeinen technischen Ausrüstung,
Hinweis: Der Einbau der Stahlwasserbauteile (Wehrklappen, Dammbalkenverschlüsse) ist nicht im Leistungsumfang enthalten.
Ergänzungsarbeiten:
— Wegearbeiten,
— Ansaatarbeiten,
— Rückbau Baustraße, Räumen der Baustelle.
Im einzelnen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Burgstr. 52-54
59555 Lippstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt.
— Eigenerklärung, dass keine unzutreffenden Angaben zur Eignung abgegeben werden.
— Eigenerklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung).
— Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister (auf Verlangen Nachweis).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, behält sich der Auftraggeber vor, die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung zu verlangen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann frei zugänglich im Projektraum abgerufen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Nachweise vorzulegen (enthalten in VHB 124):
— Eigenerklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Eigenerklärung zu Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre.
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung) sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt werden (auf Verlangen Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen;
1) Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen;
Projektbezogen sind darüber hinaus auch von präqualifizierten Bietern die folgenden Unterlagen einzureichen:
2) Referenzliste mit folgenden Anforderungen (jeweils mindestens eine Referenz über einen der nachstehenden Aufträge aus den Jahren 2011 bis 2021):
a) Verdämmungs- und Wasserhaltungsmaßnahmen eines Fließgewässers mit einem Mittelwasserabfluss (MQ) von mind. 5 m
b) Betonarbeiten nach ZTV-W 215 mit mindestens 1 000 m
c) Auftrag vergleichbarer Größenordnung bezüglich des Budgets (> 3,0 Mio EUR Brutto) sowie einer vertraglich vereinbarten Bauzeit (> 12 Monate),
d) Spundwandarbeiten in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung mit mind. 200 t Spundbohlen.
Es ist nicht erforderlich, dass diese Teilbereiche (a) bis (d) in einer Referenz vollständig abgedeckt werden. Es genügt, dass der Bieter seine Leistungsfähigkeit bei diesen Teilbereichen mit verschiedenen Referenzen nachweist, wobei die Teilbereiche jeweils vollständig mit einer Referenz nachgewiesen werden müssen. Dieser Nachweis ist auch von Bietern zu erbringen, die beim PQ-Verein präqualifiziert sind.
Es ist nicht erforderlich, dass diese Teilbereiche (a) bis (d) in einer Referenz vollständig abgedeckt werden. Es genügt, dass der Bieter seine Leistungsfähigkeit bei diesen Teilbereichen mit verschiedenen Referenzen nachweist, wobei die Teilbereiche jeweils vollständig mit einer Referenz nachgewiesen werden müssen. Dieser Nachweis ist auch von Bietern zu erbringen, die beim PQ-Verein präqualifiziert sind.
Im Falle eines Angebots einer Bietergemeinschaft ist ausreichend, dass eines der Mitglieder über die geforderten Referenzprojekte oder die Mitglieder in der Summe über die geforderten Referenzprojekte verfügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Zusätzliche Informationen: Vertreter des Auftraggebers und Verhandlungsleiter
Mit Abgabe eines Angebotes sind zwingend die GAEB Dateien d84/x84 vorzulegen.
Besichtigung der Örtlichkeit:
Der Auftragnehmer (AN) hat vor Abgabe des Angebotes die Örtlichkeit zu besichtigen und sich über alle, das Angebot beeinflussenden Gegebenheiten, z. B. Lage der Baustelle, mögliche Aufstandsflächen für Baucontainer und Maschinenpark, Zufahrten, Wasseranschlüsse usw. zu informieren. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Auftragnehmer die Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit und erklärt, dass er von allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und dass die geforderten Leistungen aus den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie aufgrund der ihm bekannten örtlichen
Der Auftragnehmer (AN) hat vor Abgabe des Angebotes die Örtlichkeit zu besichtigen und sich über alle, das Angebot beeinflussenden Gegebenheiten, z. B. Lage der Baustelle, mögliche Aufstandsflächen für Baucontainer und Maschinenpark, Zufahrten, Wasseranschlüsse usw. zu informieren. Mit Abgabe des Angebotes bestätigt der Auftragnehmer die Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit und erklärt, dass er von allen Angebotsbestandteilen Kenntnis genommen hat und dass die geforderten Leistungen aus den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie aufgrund der ihm bekannten örtlichen
Bedingungen klar und ohne Widerspruch erkennbar sind. Er garantiert mit seiner Unterschrift die Einhaltung
Der Termine.
Befischung:
Die Befischung der Lippe hat methodisch in enger Abstimmung mit der ABU (Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V.) zu erfolgen, die im Auftrag der UNB – Kreis Soest für die naturschutzfachliche Schutzgebietsbetreuung der Lippe unterhalb der Stadt Lippstadt tätig ist.
Die Befischung der Lippe hat methodisch in enger Abstimmung mit der ABU (Arbeitsgemeinschaft Biologischer Umweltschutz im Kreis Soest e.V.) zu erfolgen, die im Auftrag der UNB – Kreis Soest für die naturschutzfachliche Schutzgebietsbetreuung der Lippe unterhalb der Stadt Lippstadt tätig ist.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDEYYZA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 251 / 411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 141-371692 (2021-07-19)
Ergänzende Angaben (2021-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht
durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet :
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Die wesentlichen Stahlwasserbauteile wie Wehrklappe, Kanu-Dachwehr und Revisionsverschlüsse werden von einer gesondert vom AG beauftragten Stahlwasserbaufirma ausgeführt.
Die Bezirksregierung Arnsberg beabsichtigt den Hochwasserschutz in Lippstadt zu verbessern und wird daher den innerstädtischen Wehrkomplex Stiftsmühle erneuern. Die bestehenden Anlagenteile sind nicht mehr standsicher und entsprechen nicht den technischen Anforderungen an den Hochwasserschutz in der Stadt. Weiterhin ist die Stauanlage ökologisch nicht
durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet :
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Die wesentlichen Stahlwasserbauteile wie Wehrklappe, Kanu-Dachwehr und Revisionsverschlüsse werden von einer gesondert vom AG beauftragten Stahlwasserbaufirma ausgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksregierung Arnsberg -ZVS-
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 154-408455
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-371692
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Auf Anfrage eines Bieters wurde die Angebotsfrist um eine Woche verlängert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
durchgängig und erfüllt somit auch nicht die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden die folgenden Bauwerke neu errichtet :
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Wehranlage, Fischaufstiegsanlage, Kanustrecke mit Brücke, Neubau Insel 3 mit Seitenaufstieg, Umgehungsbach zwischen Insel 3 und den Gebäuden des Mühlenwegs, Rückbau einer Brücke (Grünbrücke) und Verfüllung des bestehenden Mühlenkanals, Ufermauer links der Wehranlage zur Insel 4 (Burgmühleninsel)
Quelle: OJS 2021/S 154-408455 (2021-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Im einzelnen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Burgstr. 52 - 54 59555 Lippstadt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 251/411-2165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.