Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter/Bietergemeinschaft) vergeben, das nicht wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) auszuschließen ist. Die Eignung ist vom Bieter, im Fall einer Bietergemeinschaft von allen deren Mitgliedern, im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern auch von diesen nachzuweisen.
Soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf.
Der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine Liste aller Geschäftsführer/Prokuristen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eignung, Anlage Nr. 5 der Vergabe- und Vertragsunterlagen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) oder Abgabe einer EEE oder Abgabe des Nachweises über die Eintragung im AVPQ. Erklärungsinhalt der Eigenerklärung ist insbesondere:
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe) liegen nicht vor (es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten – z. B. §§ 129 – 129b, 89c, 261, 263, 264, 299-299b, 108e, 333-335a, 232-233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG – oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden),
— Ausschlussgründe nach § 123 GWB liegen zwar vor (die auf einer gesonderten Anlage dargestellt sind), es wurden aber Selbstreinigungsmaßnahmen getroffen, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt worden ist,
— Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) liegen nicht vor,
— Es liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor (fakultative Ausschlussgründe), der auf einer gesonderten Anlage dargestellt ist,
— die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung werden ordnungsgemäß erfüllt,
— bei der Ausführung öffentlicher Aufträge wurde nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AentG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben sind und gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG wird Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt,
— ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes ist Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden, ein Antrag auf Eröffnung wurde nicht mangels Masse abgelehnt, das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt,
— ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird er vorgelegt,
— es wurden in der Vergangenheit keine schweren Verfehlungen begangen, die die Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
— es werden im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und/ oder mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
— für den / die Abgebende liegt eine Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister vor (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers wird/ werden eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug oder anderweitige sonstige Nachweise vorgelegt),
— eine Eintragung in einem Berufs-/Handelsregister liegt nicht vor, die Erlaubnis zur Berufsausübung kann auf anderem Wege nachgewiesen werden (auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers).
Weitere einzureichende Nachweise sind (soweit zutreffend):
— Erklärung Bietergemeinschaft/Nachunternehmereinsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung Bietergemeinschaft/Nachunternehmereinsatz,
— soweit das Unternehmen im Handelsregister bzw. einem vergleichbaren Register bei Sitz des Unternehmens in einem anderen Staat eingetragen ist: Vorlage eines Handelsregisterauszugs bzw. gleichwertigen Nachweises bei Sitz im Ausland, der nicht älter als 3 Monate sein darf,
— der Auftraggeber wird von den Bietern der engeren Wahl vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung einholen. Hierzu hat das Unternehmen eine Liste aller Geschäftsführer/Prokuristen unter Angabe des Vor- und Nachnamens, gegebenenfalls des Geburtsnamens, sowie Geburtsdatum und -ort bei Angebotsabgabe vorzulegen,
— für den Fall des Nachunternehmereinsatzes: Eigenerklärung des Nachunternehmers.