Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: Dialyse 06/2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 13 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-281283
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
1. Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
2. Eignungsleihe: Ein Bieter/ eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 5 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig akzeptiert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12.1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4 b-e der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
4. Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat der Bieter/ die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen oder – soweit eine EEE verwendet wird – in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 6 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRRZV
1. Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
2. Eignungsleihe: Ein Bieter/ eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 5 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig akzeptiert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12.1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4 b-e der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
4. Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat der Bieter/ die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen oder – soweit eine EEE verwendet wird – in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 6 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRRZV
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 5
Bezeichnung des Loses: Dialyse-Centrum Dres. Fink Fischer Klingbeil, Kratzengasse 4, 64807 Dieburg
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Weitere Erfüllungsorte.
Beschreibung der Verlängerungen: Beschreibung der Verlängerungen
Bezeichnung des Loses: Medizinisches Versorgungszentrum, KfH-Gesundheitszentrum Groß-Umstadt, Georg-August-Zinn-Straße 90, 64823 Groß-Umstadt
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., KfH-Nierenzentrum, Wilhelm-Seipp-Straße 3A, 64521 Groß-Gerau
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Internistische Praxis und Dialysezentrum, Dr. med. Mira Küllmer, Sina Küllmer, Rüdiger Trebst, Niederrheinische Straße 29 a, 35274 Kirchhain
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: PHV-Dialysezentrum Marburg, Schubertstr. 8, 35043 Marburg-Cappel
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Dialyse-Praxis Frankenberg, Dr. med. Rolf Peter Ehret, Forststraße 10 b, 35066 Frankenberg
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Nephrologisches Zentrum Nordhessen (BAG) und Dialyse, Dr. med. R. P. Ehret und Dr. med. G. Giebing, Weizackerstraße 20, 34497 Korbach
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., KfH-Nierenzentrum im Mathilden-Hospital, Am Schlag 9, 63654 Büdingen
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., KfH-Nierenzentrum, Ringstraße 57, 63505 Langenselbold
Losnummer: 9
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung über das Vorliegen einer Genehmigungsurkunde für den Taxi-/ Mietwagenbereich (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen oder Teil IV A der EEE, soweit diese verwendet wird.). Sofern die Genehmigungsurkunde nicht über den Vertragsbeginn reicht, hat der Bieter/ die Bieterin dies zusätzlich in der Eigenerklärung nach Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen zu erklären,
— Erklärung über das Vorliegen einer Genehmigungsurkunde für den Taxi-/ Mietwagenbereich (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen oder Teil IV A der EEE, soweit diese verwendet wird.). Sofern die Genehmigungsurkunde nicht über den Vertragsbeginn reicht, hat der Bieter/ die Bieterin dies zusätzlich in der Eigenerklärung nach Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen zu erklären,
— Eigenerklärung über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3.1 der Bewerbungsbedingungen oder Teil III der EEE, sofern diese verwendet wird).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe der Eignungskriterien
— Eigenerklärung zum allgemeinen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen oder Teil IV B, Ziffer 1a der EEE, sofern diese verwendet wird),
— Eigenerklärung zum spezifischen Umsatz im Taxi-/Mietwagenbereich des Jahres 2020 (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen oder Teil IV B der EEE, sofern diese verwendet wird.),
— Als Mindeststandard für den allgemeinen Umsatz fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2018 bis 2020 in gleicher Höhe der eigenen Wertungssumme des eingereichten Angebotes liegt (vgl. Bewerbungsbedingungen 4.1) und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar (s. auch Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Als Mindeststandard für den allgemeinen Umsatz fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2018 bis 2020 in gleicher Höhe der eigenen Wertungssumme des eingereichten Angebotes liegt (vgl. Bewerbungsbedingungen 4.1) und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar (s. auch Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung),
— Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass bereits im Jahr 2020 ein spezifischer Umsatz in Höhe von 50 % der eigenen Wertungssumme in diesem Bereich erzielt wurde. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des spezifischen Umsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass bereits im Jahr 2020 ein spezifischer Umsatz in Höhe von 50 % der eigenen Wertungssumme in diesem Bereich erzielt wurde. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des spezifischen Umsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung, dass die Vorgaben des Mindestlohngesetzes in der jeweils gültigen Fassung innerhalb ihres/seines Geltungsbereiches während der Vertragslaufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) eingehalten werden (Anlage 2 der Bewerbungsbedingungen)
— Eigenerklärung, dass während der Vertragslaufzeit eingesetzten Mitarbeiter über einen gültigen Personenbeförderungsschein verfügen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass für den Zeitraum des Vertrages die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen und Mitarbeitern für das Gebietslos, für welches der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin den Zuschlag erhält, bereitgehalten werden, um die Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin ohne Versorgungslücke sicherstellen zu können (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass für den Zeitraum des Vertrages die erforderliche Anzahl an Fahrzeugen und Mitarbeitern für das Gebietslos, für welches der Auftragnehmer/ die Auftragnehmerin den Zuschlag erhält, bereitgehalten werden, um die Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin ohne Versorgungslücke sicherstellen zu können (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen),
— Eigenerklärung, dass alle 3 Transportarten (Segment Liegend/Tragestuhl; Segment Rollstuhl; Segment Sitzend) während der Vertragslaufzeit bedient werden können (Anlage 11 der Bewerbungsbedingungen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
1. Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
1. Die gesamten Vergabeunterlagen und sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) zu finden. Die Bieterinnen/ die Bieter müssen sich zur Teilnahme am Vergabeverfahren auf dieser Plattform einmalig registrieren (z. B. „Fragen stellen“). Die Registrierung ist kostenfrei. Um die Vergabeunterlagen herunterzuladen, ist auf dem Portal die unten angegebene Bekanntmachungs-ID einzugeben, um den dazugehörigen Projektraum zu betreten. Die im Projektraum der Vergabeplattform vorgegebene Gliederung der Unterlagen ist nicht maßgebend. Vielmehr sind die Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen/Anhängen in der Kategorie „Leistungsbeschreibung“ zu finden. Allgemeine Hinweise zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Angebotsaufforderung, die in der Kategorie „Anschreiben“ zu finden ist.
2. Eignungsleihe: Ein Bieter/ eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 5 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
2. Eignungsleihe: Ein Bieter/ eine Bieterin kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/ sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Bezüglich der in diesem Fall einzureichenden Erklärungen und Nachweise wird auf Pkt. III. 1.1) und III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 5 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn die Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung haften (Arbeitsgemeinschaften in Form einer GbR, etc.). Im Wettbewerb stehende Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben dessen kartellrechtliche Zulässigkeit eigenverantwortlich zu prüfen und der Auftraggeberin nachzuweisen. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter/ bevollmächtigte Vertreterin für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Anlage 5 der Bewerbungsbedingungen) ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig akzeptiert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12.1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4 b-e der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/ Bieterinnen haben die unter III.1.1) und III.1.2) aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen mit ihrem Angebot abzugeben. Vorläufig akzeptiert die Auftraggeberin als Beleg der Eignung jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft von diesen Mitgliedern in den Teilen III und IV ausgefüllte und in Teil VI unterschriebene EEEs; für den endgültigen Nachweis verweisen wir auf die Ausführungen zu Einzelbietern/Einzelbieterinnen (siehe Pkt. 2.12.1 der Bewerbungsbedingungen). Darüber hinaus sind die unter Pkt. III.1.1); III. 1.2) dieser Bekanntmachung und unter Pkt. 4 b-e der Bewerbungsbedingungen geforderten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert.
4. Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
4. Der Einsatz von Unterauftragnehmern (bzw. Nachunternehmern) ist sowohl für einzelne Teilleistungen als auch für die vollständige Leistungserbringung zulässig. Für vor Zuschlagserteilung mitgeteilte Unterauftragnehmer/ Unterauftragnehmerinnen gilt die Zustimmung der Auftraggeberin zum Einsatz der Unterauftragnehmer mit dem Zuschlag als erteilt.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat der Bieter/ die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen oder – soweit eine EEE verwendet wird – in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 6 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern/Nachunternehmerinnen beabsichtig, hat der Bieter/ die Bieterin dies, sofern bereits bekannt, in Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen oder – soweit eine EEE verwendet wird – in Abschnitt D des Teils II der EEE anzugeben (§ 36 VgV). Hinsichtlich der weiteren einzureichenden Erklärungen/Nachweise wird auf Pkt. III.1.1); III.1.2) dieser Bekanntmachung als auch auf Pkt. 6 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRRZV
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Kartellamt
Postanschrift: Villemobler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist (...).
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen §134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (...).
Quelle: OJS 2021/S 107-281283 (2021-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Dialyse 06/2021_Bekanntmachung vergebener Aufträge
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinischen notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen dem Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich jeweils aus Pkt. II. 2.1) dieser Bekanntmachung sowie aus der Anlage 14 der Bewerbungsbedingungen. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 Euro eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRFHR
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 Euro eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRFHR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Weitere Erfüllungsorte
Bezeichnung des Loses: KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., KfH-Nierenzentrum, Wilhelm-Seipp-Straße 3A, 64521 Groß-Gerau
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., KfH-Nierenzentrum im Mathilden-Hospital, Am Schlag 9, 63654 Büdingen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-01 📅
Name: Meditrans GmbH
Postanschrift: Am Gelicht 3
Postort: Neustadt
Postleitzahl: 35279
Land: Deutschland 🇩🇪 Hessen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 Euro eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bei den Punkten II.1.7) und V.2.4) handelt es sich jeweils um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Da dort jeweils eine Angabe erforderlich ist, wurde der fiktive Wert von 0,01 Euro eingetragen. Die Angaben der Werte entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Entgegen der Angabe unter Punkt II.1.6) wurde der Auftrag in Lose vergeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRSRFHR
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gelten gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangenen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag desZugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag desZugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigtist (...).
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EuropäischenUnion vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einemNachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblattder Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion (...).