Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Kap. 3.3.4.1 Qualitätssicherung (EK-07-A)
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen. Ausreichend zur Erfüllung des Kriteri-ums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 6 "Qualitätssicherung" vorzunehmen.
Kap. 3.3.4.2 Vertragspartner d.velop (EK-08-A bis EK-10-A)
Das Unternehmen muss Vertragspartner mit mindestens Gold-Partner-Level der Firma d.velop oder d.velop selber sein. Der Nachweis ist durch Zertifizierungsurkunde zu erbringen (EK-08-A).
Das Unternehmen muss über mindestens 4 Mitarbeiter mit d.3 KnowHow verfügen, die in d.3 ausgebildet sind. Der Nachweis ist über ein d.velop-Schulungszertifikat zu erbringen (EK-09-A).
Das Unternehmen muss über mindestens 1 Mitarbeiter verfügen, der in der HOOK-Entwicklung ausgebildet ist. Der Nachweis ist über d.velop-Schulungszertifikat zu erbringen (EK-10-A).
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt 7 "Vertragspartner d.velop" vorzunehmen.
Kap. 3.3.4.3 Unternehmensreferenzen (EK-11-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbere-che aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
• Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang),
• Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
• Drei (3) Referenzen für den Leistungsbereich "Projektierungen im ECM-Umfeld mit einer Projektgröße von mindestens 630 PT" (EK-11-A).
Im Falle einer Bietergemeinschaft, werden die Referenznachweise der Mitgliedsunternehmen zusammen betrachtet ("addiert"). Eine Addition erfolgt ausschließlich hinsichtlich der Anzahl der Referenznachweise. Eine inhaltliche Addition der Referenznachweise findet nicht statt. Die vorgelegten Referenznachweise müssen daher für sich genommen jeweils die Mindestanforderung an die geleisteten Personentage erfüllen.
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Die jeweils erbrachten Leistungen sind kurz darzustellen. Die ausführliche Darstellung jeder Referenz im oben beschriebenen Sinne hat neben den Angaben in Anlage 5 zu Abschnitt 8 "Unternehmensreferenzen" sowie unter Verwendung des Deckblattes (Anhang zur Anlage 5), auf jeweils ca. zwei (2) DIN A4-Seiten zu erfolgen. Angebote, die nicht die vorgenannten Mindestanforderungen aufweisen, werden ausgeschlossen.