Das Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg plant die Sanierung eines Teilbereiches des unter Denkmalschutz stehenden Volksparks Mariendorf. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der mit Unterbrechungen von 1923-1935 überwiegend vom Bezirksgartendirektor Rudolf Fischer (1883-1942) gestaltete Volkspark Mariendorf gehört zu den großzügig vom Berliner Magistrat geförderten bezirklichen Sport- und Erholungsparks, die in den 1920er Jahren im Zuge von Notstandsprogrammen entstanden sind. Der Volkspark Mariendorf steht unter Denkmalschutz und ist auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort für Berlin. Ziel des Verfahrens ist, die Vergabe der Freianlagenplanung (Lph 1-8) gem §§ 40 HOAI zur Sanierung für einen Teilbereich des Parks von 29 000 m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Referenznummer: 3076
Kurze Beschreibung:
Das Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg plant die Sanierung eines Teilbereiches des unter Denkmalschutz stehenden Volksparks Mariendorf. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der mit Unterbrechungen von 1923-1935 überwiegend vom Bezirksgartendirektor Rudolf Fischer (1883-1942) gestaltete Volkspark Mariendorf gehört zu den großzügig vom Berliner Magistrat geförderten bezirklichen Sport- und Erholungsparks, die in den 1920er Jahren im Zuge von Notstandsprogrammen entstanden sind. Der Volkspark Mariendorf steht unter Denkmalschutz und ist auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort für Berlin. Ziel des Verfahrens ist, die Vergabe der Freianlagenplanung (Lph 1-8) gem §§ 40 HOAI zur Sanierung für einen Teilbereich des Parks von 29 000 m
Das Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg plant die Sanierung eines Teilbereiches des unter Denkmalschutz stehenden Volksparks Mariendorf. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der mit Unterbrechungen von 1923-1935 überwiegend vom Bezirksgartendirektor Rudolf Fischer (1883-1942) gestaltete Volkspark Mariendorf gehört zu den großzügig vom Berliner Magistrat geförderten bezirklichen Sport- und Erholungsparks, die in den 1920er Jahren im Zuge von Notstandsprogrammen entstanden sind. Der Volkspark Mariendorf steht unter Denkmalschutz und ist auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort für Berlin. Ziel des Verfahrens ist, die Vergabe der Freianlagenplanung (Lph 1-8) gem §§ 40 HOAI zur Sanierung für einen Teilbereich des Parks von 29 000 m
1. Die insbesondere in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu
Verwendenden Formblätter (s Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Teilnahmeantrag, VPM_ Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 - 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3)) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren und bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:
— Elektronisch in Textform,
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
— Elektronisch mkt qualifizierter elektronischer Signatur
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!
5. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8. „Fragen“ sind an die in Ziff. I.3) genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9. Hinweis zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: 5 (Punkte) x [(niedrigstes Angebot x 1,75) — Angebot des Bieters] dividiert durch [(niedrigstes Angebot x 1,75) — niedrigstes Angebot]; (Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_Zuschlagskriterien).
10. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11. geplanter Termin Verhandlungsgespräche: in der 33. KW
12. Bekanntmachungs-ID: 3076.
1. Die insbesondere in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu
Verwendenden Formblätter (s Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Teilnahmeantrag, VPM_ Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 - 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3)) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren und bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:
— Elektronisch in Textform,
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!
5. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8. „Fragen“ sind an die in Ziff. I.3) genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9. Hinweis zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: 5 (Punkte) x [(niedrigstes Angebot x 1,75) — Angebot des Bieters] dividiert durch [(niedrigstes Angebot x 1,75) — niedrigstes Angebot]; (Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_Zuschlagskriterien).
10. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11. geplanter Termin Verhandlungsgespräche: in der 33. KW
12. Bekanntmachungs-ID: 3076.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 20.2.2018 wurde die Baumaßnahme Sanierung Volkspark Mariendorf in das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der Volkspark ist ein regelmäßig angelegter Park mit 2 sich kreuzenden Hauptachsen (850 m und 350 m), mit Spiel- und Sportanlagen, freigeschalteten Partien und Teichen. Mit differenzierten geometrischen Anlagen und Sondergärten sowie abwechslungsreichen Spazierwegenetz ist er auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort der Berliner. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Ausstattung und Vegetation, d. h. auch auf Gebäude aus der Entstehungszeit des Volksparks.
Mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 20.2.2018 wurde die Baumaßnahme Sanierung Volkspark Mariendorf in das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der Volkspark ist ein regelmäßig angelegter Park mit 2 sich kreuzenden Hauptachsen (850 m und 350 m), mit Spiel- und Sportanlagen, freigeschalteten Partien und Teichen. Mit differenzierten geometrischen Anlagen und Sondergärten sowie abwechslungsreichen Spazierwegenetz ist er auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort der Berliner. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Ausstattung und Vegetation, d. h. auch auf Gebäude aus der Entstehungszeit des Volksparks.
Die zu vergebende Leistung (vgl. VPM_Aufgabenstellung) bezieht sich auf die Sanierung von folgenden Teilbereichen des Parks: verschiedenen Schaugärten entlang der Nord-Süd-Achse; Eckernpfuhl und Bürgerwiese; Rodelberg und die Spielplätze, Eine Fläche von gesamt rd. 29 000 m
Die zu vergebende Leistung (vgl. VPM_Aufgabenstellung) bezieht sich auf die Sanierung von folgenden Teilbereichen des Parks: verschiedenen Schaugärten entlang der Nord-Süd-Achse; Eckernpfuhl und Bürgerwiese; Rodelberg und die Spielplätze, Eine Fläche von gesamt rd. 29 000 m
Wesentliche Aufgabe wird auch die Erarbeitung eines Entwässerungskonzepts für den Park sein. Ziel ist, die Wasserstände und die Gewässergüte der Dillges Teiche und des Eckernpfuhls langfristig zu verbessern und zu stabilisieren.
Bei der Planung und Realisierung wird ein hoher Anspruch an die bauliche und gestalterische Qualität gestellt unter Berücksichtigung der Aspekte der Wirtschaftlichkeit, Zugänglichkeit für Pflegefahrzeuge und Rechtssicherheit im Betrieb.
Ende Oktober 2021 wird ein Parkpflegewerk vorliegen, das Grundlage der denkmalgerechten Sanierung und grünpflegerischen Unterhaltung des Volksparkes wird.
Es steht ein Gesamtbudget von brutto rd. 3.2 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Für die Bauleistungen in Garten- und Landschaftsbau (KG 500) stehen brutto rd. 2.5 Mio. EUR zur Verfügung.
Geplanter zeitl. Ablauf:
— Planungsbeginn 9/2021;
— Genehmigungsplanung bis 2/2022;
— Ausführungsplanung/Vergabe 6/2022;
— Baubeginn 7/2022;
— Abschluss der Baumaßnahmen 10/2023.
Dauer: 28 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Sie kann sich je nach Projekterfordernis verändern; daraus sind keinerlei Ansprüche abzuleiten.
Beschreibung der Optionen:
1.) Die Vergabe erfolgt stufenweise gem. ABau-Vertrag (in der jeweils gültigen Fassung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin Tempelhof-Schöneberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a.) Eigenerklärung des Projektverantwortlichen (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt gemäß den Regelungen seines Heimatstaates (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_Freianlagen_Teilnahmeantrag).
a.) Eigenerklärung des Projektverantwortlichen (natürliche Personen, juristische Personen, Bewerbergemeinschaften) zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt gemäß den Regelungen seines Heimatstaates (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_Freianlagen_Teilnahmeantrag).
Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Landschaftsarchitekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Landschaftsarchitekt verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt ist mit Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Stufe) nachzureichen.
b.) Bei Bewerbergemeinschaften muss mind. ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_ Teilnahmeantrag).
a.) Bei Zuschlagserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a.) Bei Zuschlagserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) im Leistungsbild Freianlagenplanung im Sinne HOAI 2021 §40 (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_ Teilnahmeantrag);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) im Leistungsbild Freianlagenplanung im Sinne HOAI 2021 §40 (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_ Teilnahmeantrag);
b.) Verweist der Bewerber zur Begründung seiner Eignung auf einen Nachunternehmer, so darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b.) Verweist der Bewerber zur Begründung seiner Eignung auf einen Nachunternehmer, so darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat;
c.) Erklärung des Bewerbers zur Größe realisierter Referenzprojekte (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / VPM_ Referenzdarstellung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1.) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Referenzdarstellung). Es sind max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Leistungszeitraum ab 1/2011) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (s. Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_ Eignungskriterien).
1.) Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Referenzdarstellung). Es sind max. 3 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (Leistungszeitraum ab 1/2011) vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix 1. Stufe / Eignungskriterien bewertet werden (s. Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_ Eignungskriterien).
Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer -sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzdarstellung” abgefragten Angaben zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in o. g. Formblättern abgefragten Angaben vollständig vorliegen. Bei Nicht vorlage wird die Referenz/en nicht gewertet.
Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzdarstellung” abgefragten Angaben zu machen. Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen die in o. g. Formblättern abgefragten Angaben vollständig vorliegen. Bei Nicht vorlage wird die Referenz/en nicht gewertet.
2.) Präsentation von max. 3 Referenzprojekten, die mit der in Abschnitt II.2.4) beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung (bearbeitete Leistungsphasen) im Leistungszeitraum ab 1/2011 bis 5/2021 liegt.
2.) Präsentation von max. 3 Referenzprojekten, die mit der in Abschnitt II.2.4) beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind und deren Bearbeitung (bearbeitete Leistungsphasen) im Leistungszeitraum ab 1/2011 bis 5/2021 liegt.
Die Referenzprojekte sind auf dem den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt „VPM_ Referenzdarstellung“ in ihren Merkmalen zu erläutern und ergänzend auf jeweils max. 2 DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
Die Referenzprojekte sind auf dem den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Formblatt „VPM_ Referenzdarstellung“ in ihren Merkmalen zu erläutern und ergänzend auf jeweils max. 2 DIN-A4-Blättern (einseitig bedruckt) ausführlich in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Details) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Fachkunde insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Eignungskriterien erkennbar sein.
3.) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag). Anzugeben sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Freianlagenplanung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
3.) Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers (s. Teilnahmeantrag). Anzugeben sind die Anzahl der Mitarbeiter und der Führungskräfte, die im Bereich Freianlagenplanung (technische Mitarbeiter) tätig sind, ohne Praktikanten, Sekretariat und dergleichen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 Teilzeitstellen sind auf Vollzeitstellen umzurechnen.
4.) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236) und IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
4.) Eigenerklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Teilleistungen: Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die vergeben werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236) und IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
5.) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236).
5.) Eigenerklärung zur Eignungsleihe: Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, welche in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (s. Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236).
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Mindeststandards:
Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen:
Zu 2.: Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 3), welche die o. g. genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt II.2.4) beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
Zu 2.: Für die darzustellenden Referenzprojekte (max. 3), welche die o. g. genannten Bedingungen erfüllen und mit der in Abschnitt II.2.4) beschriebenen Leistung hinsichtlich funktionaler, wirtschaftlicher Anforderungen und gestalterischer Ansprüche vergleichbar sind, gelten die folgenden Mindestanforderungen (VgV 2016, §§ 45 Abs. 1 Nr. 1 und 46 Abs. 3 Nr. 1):
a.) Projektbearbeitung / bearbeitete Leistungsphasen aller Projekte im Leistungszeitraum ab 1/2011.
In das Formblatt der VPM_ Referenzdarstellung sind zwingend nur die Leistungsphasen einzutragen, die ab 1/2011 erbracht wurden und nicht nach 05/2021 noch erbracht werden.
b.) mind. 1 Referenzprojekt mit einer Gesamtfläche von 5 000 m
c.) mind. 1 Referenzprojekt muss als Gartendenkmal (gem. Denkmalschutzgesetz) eingetragen sein,
d.) Bei mind. 1 Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. §34 HOAI 2021 durchgängig erbracht worden sein (im Leistungszeitraum ab 1/2011 bis 05/2021; einschl. Fertigstellung Lph 8, Übergabe an den Nutzer/Bauherrn (spätestens bis Mai 2021).
d.) Bei mind. 1 Referenzprojekt müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 i.S. §34 HOAI 2021 durchgängig erbracht worden sein (im Leistungszeitraum ab 1/2011 bis 05/2021; einschl. Fertigstellung Lph 8, Übergabe an den Nutzer/Bauherrn (spätestens bis Mai 2021).
Alle Mindestanforderungen müssen in den max. 3 in der Referenzliste darzustellenden Referenzprojekten erfüllt sein; die Kombination ist dabei beliebig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: S. III.1.1) dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a.) Die örtliche Präsenz (Berlin) ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gem. Erfordernis sicherzustellen;
b.) Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml;
b.) Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abrufbar unter https://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/abau.shtml;
d.) Vertrag inkl. Anlagen (s. Auftragsunterlagen / Vertragsbedingungen);
e.) HOAI 2021 bzw. Rift Bund 2019, Einschätzung des AG:
Honorarzone gem. §40: V Mindestsatz, mitzuverarbeitende Bausubstanz (mvB) nach § 4 (3) brutto: 0 EUR; Umbau- und Modernisierungszuschlag gem. § 36(1): 0 %; Zuschlag gem. §12 auf Leistungsphase 8 (§ 34): 0 %.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
1.) Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträge werden an Hand der Eignungskriterien (s. Vergabeunterlagen / VPM_Eignungskriterien) bewertet. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Abschn. III, Punkt 2 dieser Bekanntmachung abgebildet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1.) Alle formal korrekten, vollständigen und den Mindestanforderungen an die Eignung (gem. Bekanntmachung, Abschn. III) entsprechenden Teilnahmeanträge werden an Hand der Eignungskriterien (s. Vergabeunterlagen / VPM_Eignungskriterien) bewertet. Die Mindestanforderungen an die Referenzprojekte sind in Abschn. III, Punkt 2 dieser Bekanntmachung abgebildet.
2.) Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.) Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein gewichtetes Punktesystem anwenden. In den einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben. Die erreichten Punkte werden mit der angegebenen Gewichtung multipliziert, die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
3.) Die max. Punktzahl beträgt 500 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit max. 50 Punkte, Technische und berufliche Leistungsfähigkeit max. 450 Punkte.
4.) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzung / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an fachtechnische Aufgabenstellungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 25
1. Die insbesondere in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen / Angaben werden im Rahmen der zu
Verwendenden Formblätter (s Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Teilnahmeantrag, VPM_ Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 - 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
Verwendenden Formblätter (s Auftragsunterlagen / Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente / Teilnahmeantrag, VPM_ Referenzdarstellung, Eigenerklärungen (Formblätter 4.1 - 4.3 EU) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/ abzugeben.
2. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3)) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren und bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
2. Die interaktiven Formblätter sind im Internet (s. Ziffer 1.3)) herunterzuladen. Die Formblätter sind in deutscher Sprache vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einem Büroinhaber, Geschäftsführer und/oder bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu signieren und bis zu der in Ziff. IV.2.2) genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
3. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
4. Teilnahmeanträge können eingereicht werden:
— Elektronisch in Textform,
— Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur,
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Teilnahmeanträge in Textform müssen nicht signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bewerber und die zur Vertretung des Bewerbers berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Es müssen alle geforderten Unterlagen auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt werden. Eine Abgabe in Papierform ist nicht zulässig!
5. Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
6. Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält.
7. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
7. Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
8. „Fragen“ sind an die in Ziff. I.3) genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
8. „Fragen“ sind an die in Ziff. I.3) genannten Adresse zu stellen. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen mit den Antworten im Internet kontinuierlich veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die Auskünfte erteilen kann.
9. Hinweis zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: 5 (Punkte) x [(niedrigstes Angebot x 1,75) — Angebot des Bieters] dividiert durch [(niedrigstes Angebot x 1,75) — niedrigstes Angebot]; (Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_Zuschlagskriterien).
9. Hinweis zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0-5 Punkte vergeben; die Punktzahl der Honorarangebote errechnet sich wie folgt: 5 (Punkte) x [(niedrigstes Angebot x 1,75) — Angebot des Bieters] dividiert durch [(niedrigstes Angebot x 1,75) — niedrigstes Angebot]; (Auftragsunterlagen / Sonstiges / VPM_Zuschlagskriterien).
10. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag gemäß § 17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
11. geplanter Termin Verhandlungsgespräche: in der 33. KW
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 081-208945 (2021-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg plant die Sanierung eines Teilbereiches des unter Denkmalschutz stehenden Volksparks Mariendorf. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der mit Unterbrechungen von 1923-1935 überwiegend vom Bezirksgartendirektor Rudolf Fischer (1883-1942) gestaltete Volkspark Mariendorf gehört zu den großzügig vom Berliner Magistrat geförderten bezirklichen Sport- und Erholungsparks, die in den 1920er Jahren im Zuge von Notstandsprogrammen entstanden sind. Der Volkspark Mariendorf steht unter Denkmalschutz und ist auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort für Berlin. Ziel des Verfahrens ist, die Vergabe der Freianlagenplanung (Lph 1-8) gem §§ 40 HOAI zur Sanierung für einen Teilbereich des Parks von 29.000 m2
Das Grünflächenamt des Bezirks Tempelhof-Schöneberg plant die Sanierung eines Teilbereiches des unter Denkmalschutz stehenden Volksparks Mariendorf. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der mit Unterbrechungen von 1923-1935 überwiegend vom Bezirksgartendirektor Rudolf Fischer (1883-1942) gestaltete Volkspark Mariendorf gehört zu den großzügig vom Berliner Magistrat geförderten bezirklichen Sport- und Erholungsparks, die in den 1920er Jahren im Zuge von Notstandsprogrammen entstanden sind. Der Volkspark Mariendorf steht unter Denkmalschutz und ist auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort für Berlin. Ziel des Verfahrens ist, die Vergabe der Freianlagenplanung (Lph 1-8) gem §§ 40 HOAI zur Sanierung für einen Teilbereich des Parks von 29.000 m2
Gesamtwert des Auftrags: 450166.62 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 20.02.2018 wurde die Baumaßnahme Sanierung Volkspark Mariendorf in das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der Volkspark ist ein regelmäßig angelegter Park mit zwei sich kreuzenden Hauptachsen (850m und 350m), mit Spiel- und Sportanlagen, freigeschalteten Partien und Teichen. Mit differenzierten geometrischen Anlagen und Sondergärten sowie abwechslungsreichen Spazierwegenetz ist er auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort der Berliner. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Ausstattung und Vegetation, d.h. auch auf Gebäude aus der Entstehungszeit des Volksparks.
Mit dem Bezirksamtsbeschluss vom 20.02.2018 wurde die Baumaßnahme Sanierung Volkspark Mariendorf in das Investitionsprogramm 2019-2023 aufgenommen. Der Park ist mit rd. 21 ha die größte öffentliche Grünanlage des Bezirks. Der Volkspark ist ein regelmäßig angelegter Park mit zwei sich kreuzenden Hauptachsen (850m und 350m), mit Spiel- und Sportanlagen, freigeschalteten Partien und Teichen. Mit differenzierten geometrischen Anlagen und Sondergärten sowie abwechslungsreichen Spazierwegenetz ist er auch heute ein überregional beliebter Aufenthalts- und Erholungsort der Berliner. Der Denkmalschutz erstreckt sich auf die gesamte Anlage einschließlich Ausstattung und Vegetation, d.h. auch auf Gebäude aus der Entstehungszeit des Volksparks.
Die zu vergebende Leistung (vgl. VPM_Aufgabenstellung) bezieht sich auf die Sanierung von folgenden Teilbereichen des Parks: verschiedenen Schaugärten entlang der Nord-Süd-Achse; Eckernpfuhl und Bürgerwiese; Rodelberg und die Spielplätze, Eine Fläche von gesamt rd. 29.000 m2. Neben der baulichen Sanierung (Wegenetz mit Treppenanlagen) soll die vorhandene Vegetation durch Rückschnitt, Rodung und Ergänzung von Grün aufgewertet werden, um die ursprüngliche Bepflanzung und die historischen Sichtachsen wiederherzustellen. Weiterhin sollen Ausstattungselemente (Bänke, Abfallbehälter, etc.) erneuert und ein ehemaliger Spielplatz südlich des Stadions wiederhergestellt werden.
Die zu vergebende Leistung (vgl. VPM_Aufgabenstellung) bezieht sich auf die Sanierung von folgenden Teilbereichen des Parks: verschiedenen Schaugärten entlang der Nord-Süd-Achse; Eckernpfuhl und Bürgerwiese; Rodelberg und die Spielplätze, Eine Fläche von gesamt rd. 29.000 m2. Neben der baulichen Sanierung (Wegenetz mit Treppenanlagen) soll die vorhandene Vegetation durch Rückschnitt, Rodung und Ergänzung von Grün aufgewertet werden, um die ursprüngliche Bepflanzung und die historischen Sichtachsen wiederherzustellen. Weiterhin sollen Ausstattungselemente (Bänke, Abfallbehälter, etc.) erneuert und ein ehemaliger Spielplatz südlich des Stadions wiederhergestellt werden.
Es steht ein Gesamtbudget von brutto rd. 3.2 Mio. € brutto zur Verfügung. Für die Bauleistungen in Garten- und Landschaftsbau (KG 500) stehen brutto rd. 2.5 Mio. EUR zur Verfügung.
Geplanter zeitl. Ablauf: Planungsbeginn 09/2021; Genehmigungsplanung bis 02/2022; Ausführungsplanung/Vergabe 06/2022; Baubeginn 07/2022; Abschluss der Baumaßnahmen 10/2023
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-06 📅
Name: Planstatt Senner GmbH
Postort: Überlingen
Land: Deutschland 🇩🇪 Lindau (Bodensee)
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 450166.62 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
5. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.