Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2021-0050-12-2
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem...”
Kurze Beschreibung
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
“Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.”
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
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Quelle: OJS 2021/S 127-337053 (2021-06-30)
Ergänzende Angaben (2021-07-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln - 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrü-cken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln”
Kurze Beschreibung
Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrü-cken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dienstleistungskonzession für Geräte zur Aufnahme von biometrischen Fotos, Fingerabdrücken sowie einer elektronischen Signatur in den Kundenzentren der Stadt Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-koeln.de🌏
E-Mail: pia.klein@stadt-koeln.de📧