Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow. Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-16.
Auftragsbekanntmachung (2021-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2021-0036-12-2
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Die neun Kundenzentren der Stadt Köln werden aufgrund des vielfältigen Angebots jährlich rund 780 000 Mal von Kölner Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht. Jedes Jahr werden circa 160 000 Ausweisdokumente beantragt. Die Ausweisdokumente machen somit einen erheblichen Anteil an Vorsprachen in den Kundenzentren aus. Mit Beschluss des Onlinezugangsgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch digital anzubieten. Zudem müssen ab August 2021 auf allen Personalausweisdokumenten innerhalb der EU 2 Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Auch ist ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentwesen geplant. Aufgrund der auslaufenden Verträge der aktuell in den Kundenzentren befindlichen Fotofix-Automaten und der Gesetzesänderung ist ein Self Service Terminal zur Erfassung biometrischer Daten einzusetzen und die aktuellen Verfahren zur Erfassung der biometrischen Fotos, der Unterschrift und des Fingerabdruckes zu ändern und zu reformieren.
Die neun Kundenzentren der Stadt Köln werden aufgrund des vielfältigen Angebots jährlich rund 780 000 Mal von Kölner Bürgerinnen und Bürgern aufgesucht. Jedes Jahr werden circa 160 000 Ausweisdokumente beantragt. Die Ausweisdokumente machen somit einen erheblichen Anteil an Vorsprachen in den Kundenzentren aus. Mit Beschluss des Onlinezugangsgesetz sind Kommunen dazu verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Dienstleistungen auch digital anzubieten. Zudem müssen ab August 2021 auf allen Personalausweisdokumenten innerhalb der EU 2 Fingerabdrücke auf dem Chip gespeichert werden. Auch ist ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentwesen geplant. Aufgrund der auslaufenden Verträge der aktuell in den Kundenzentren befindlichen Fotofix-Automaten und der Gesetzesänderung ist ein Self Service Terminal zur Erfassung biometrischer Daten einzusetzen und die aktuellen Verfahren zur Erfassung der biometrischen Fotos, der Unterschrift und des Fingerabdruckes zu ändern und zu reformieren.
An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre biometrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu zwei Selbstbedienungsterminals im Wartebereich bzw. im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Es soll eine Dienstleistungskonzession in Form eines Betreibermodells ausgeschrieben werden.
Der Betreiber kann innerhalb der Vertragslaufzeit einen Umsatz. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten. Sie trägt kein Risiko und stellt lediglich die Räumlichkeiten sowie die technischen Übertragungswege zur Verfügung. Es müssen demnach keine zusätzlichen Haushaltmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Köln soll beim Umsatz beteiligt werden, sodass Kosten für zum Beispiel den Strom gedeckt werden können.
Der Betreiber kann innerhalb der Vertragslaufzeit einen Umsatz. Der Stadt Köln entstehen keine Kosten. Sie trägt kein Risiko und stellt lediglich die Räumlichkeiten sowie die technischen Übertragungswege zur Verfügung. Es müssen demnach keine zusätzlichen Haushaltmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Stadt Köln soll beim Umsatz beteiligt werden, sodass Kosten für zum Beispiel den Strom gedeckt werden können.
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dienstleistungskonzession für Self-Service-Terminals in den Kundenzentren der Stadt Köln Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist). Der Handelsregisterauszug darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Aktueller Handelsregisterauszug (Nachweis über den Eintrag des Unternehmens im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist). Der Handelsregisterauszug darf zum Submissionstermin nicht älter als drei Monate sein;
— aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— aktuelle Bankerklärung; Bankerklärungen beinhalten Aussagen der Hausbank des beteiligten Unternehmens über die zwischen ihnen bestehende Geschäftsbeziehung. In den Erklärungen sollte insbesondere die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens dargestellt werden. Um Aussagekraft für das Vergabeverfahren zu entfalten ist des Weiteren die Aktualität der Erklärung sicherzustellen. Da Verbindlichkeiten gegenüber Dritten von einer Bankerklärung regelmäßig nicht erfasst sein können, beschränkt sich der Nachweisgehalt auf die konkrete Geschäftsbeziehung. Die Bankerklärung(en) dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Es wird keine Eigenerklärung akzeptiert, da gerade bei einer Bankauskunft die Objektivität eines Dritten gefragt ist;
— Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bonitätsindex einer Wirtschaftsauskunftsdatei, diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Hier wird ebenfalls keine Eigenerklärung akzeptiert, da hier eine neutrale dritte Person eine Wertung der Firma vornimmt und eine Vielzahl von Informationen neben dem Bonitätsindex dort aufgeführt ist;
— Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bilanzen, vorzulegen sind Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten beiden Jahre, falls deren Veröffentlichung im Herkunftsland des Unternehmens vorgeschrieben ist. Aus den bereits genannten Gründen ist hier ist ebenfalls keine Eigenerklärung ausreichend. Sollte die Bilanz des letzten Jahres noch nicht zur Verfügung stehen, reicht ein Auszug aus dem Prüfungsbericht des/der Wirtschaftsprüfers/in aus, bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen ist eine Gewinn- und Verlustrechnung vorzulegen;
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von 500 000 EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung: das beteiligte Unternehmen hat mithin eine im Umfang und Deckungshöhe dem zu vergebenden Auftrag entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen, mindestens jedoch in Höhe von 500 000 EUR, und zwar in Form einer aktuellen Bestätigung der Versicherung über die Deckung. Diese Bestätigung darf zum Submissionstermin nicht älter als 3 Monate sein. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung vorliegen, so ist eine Absichtserklärung einzureichen, dass diese im Fall einer Auftragsvergabe unverzüglich abgeschlossen wird, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen: Der Anbieter muss eine Referenzliste über mindestens 3 vergleichbare Projekte mit den folgenden Angaben:
— Auftraggeber mit Ansprechpartner, (Name, Telefon, Fax, E-Mail),
— Projektbezeichnung,
— Projektzeitraum,
— finanzielles Projektvolumen, einreichen.
Die Referenzen sind vergleichbar, wenn die ausgeschriebene Leistung in ähnlichem Umfang erbracht wurde beziehungsweise mindestens drei Self-Service-Terminals durch den Auftraggeber beziehungsweise die Auftraggeberin vertraglich vereinbart wurden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Zimmer 10.A21
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren,
Spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die…
… aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
… in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen,
Siehe § 135 Absatz 2 GWB
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Quelle: OJS 2021/S 077-197812 (2021-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2021-0036-12-2 (Aufhebung)
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich beziehungsweise im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Köln – 30/Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen
Zu II.2.5) Zuschlagskriterien:
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung beziehungsweise in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Dienstleistungskonzession (Betreibermodell) für die Aufstellung von Self-Service-Terminals in den neun Kundenzentren der Stadt Köln. An einem Self-Service-Terminal können die Kundinnen und Kunden sowohl biometrische Passfotos, als auch Fingerabdrücke und eine elektronische Signatur digital an einem Gerät erfassen. Die Kundinnen und Kunden können somit das Antragsverfahren für sich selbst sowie die Mitarbeitenden beschleunigen, indem sie bereits vor der eigentlichen Beantragung von Ausweisdokumenten ihre bio-metrischen Daten an den Self-Service-Terminals erfassen. Es handelt sich somit um einen digitalen Erfassungs-Workflow.
Pro Kundenzentrum sollen jeweils bis zu 2 Selbstbedienungsterminals im Wartebereich bzw. im Foyer platziert werden. Insgesamt sollen 15-18 Geräte aufgestellt werden.
Zusätzliche Informationen:
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU