Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer, welcher der WLAN-Betreiber ist. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt sein eigenes WLAN in den DB-Bahnhöfen des Konzessionsgebers und verwertet es mit eigenen wirtschaftlichen Zielen.
Deutschlandweit sollen durch dieses Konzessionsmodell rund 840 DB-Bahnhöfe mit WLAN ausgestattet werden. Das Konzept sieht sieben regionale Bereiche vor, die jeweils durch eine Konzession abgedeckt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlichdie Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
21FEA51992”
Produkte/Dienstleistungen: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦
Kurze Beschreibung:
“Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an...”
Kurze Beschreibung
Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer, welcher der WLAN-Betreiber ist. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt sein eigenes WLAN in den DB-Bahnhöfen des Konzessionsgebers und verwertet es mit eigenen wirtschaftlichen Zielen.
Deutschlandweit sollen durch dieses Konzessionsmodell rund 840 DB-Bahnhöfe mit WLAN ausgestattet werden. Das Konzept sieht sieben regionale Bereiche vor, die jeweils durch eine Konzession abgedeckt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlichdie Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Produktion und Umsetzung einer Dienstleistungskonzession gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) für eine Dienstleistungskonzession – WLAN in DB-Bahnhöfen” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Anbieter von Internetdiensten (ISP)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Internetdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerkinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 1 („Los 1 – Nord“) werden 75 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 1 („Los 1 – Nord“) werden 75 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 96
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung gemäß Festlegung im Vertrag
Zusätzliche Informationen: Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 2 (Los 2 – Ost) werden 101 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 2 (Los 2 – Ost) werden 101 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 3 (Los 3 – West) werden 107 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 3 (Los 3 – West) werden 107 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 4 (Los 4 – Südost) werden 79 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 4 (Los 4 – Südost) werden 79 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 5 (Los 5 – Mitte) werden 140 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 5 (Los 5 – Mitte) werden 140 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 6 (Los 6 – Südwest) werden 174 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 6 (Los 6 – Südwest) werden 174 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In Los 7 (Los 7 – Süd) werden 160 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung...”
Beschreibung der Beschaffung
In Los 7 (Los 7 – Süd) werden 160 DB-Bahnhöfe durch eine Konzession abgedeckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1) genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlich die Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Anhang B2),
2. Bietereigenerklärung (Anhang B3) – Punkte 1 bis 15,
3. Vorlage eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Anhang B2),
2. Bietereigenerklärung (Anhang B3) – Punkte 1 bis 15,
3. Vorlage eines Handelsregisterauszuges nicht älter als 3 Monate,
4. Vorlage einer Wirtschaftsauskunft (Creditreform oder vergleichbar) nicht älter als 3 Monate,
5. Vertraulichkeitserklärung (Anhang B5).
Alle unter 1-5 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Lieferantenselbstauskunft: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Lieferantenselbstauskunft: Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft soweit für Ihn zutreffend auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Der Vordruck ist bei der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle per E-Mail abzufordern oder kann über das DB-Bieterportal heruntergeladen werden.
2. Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre insgesamt (in Euro). Es ist ein Mindestjahresumsatz von 7,5 Mio. EUR gefordert.
3. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen im Bereich Netzwerk-Technik und -Services in Deutschland (in Euro). Es ist ein Mindestjahresumsatz von 3,0 Mio. EUR gefordert.
4. Der Bewerber hat eine Übersicht über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der anderen Unternehmen vor Zuschlagserteilung zu überprüfen.
Alle unter 1-4 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bewerber hat aussagekräftige Nachweise/Referenzen über gleichartige und/oder ähnliche Aufträge einzureichen, die der Bewerber innerhalb der letzten 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bewerber hat aussagekräftige Nachweise/Referenzen über gleichartige und/oder ähnliche Aufträge einzureichen, die der Bewerber innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgreich durchgeführt hat (mindestens drei Projekte; davon min. eines, in dem mehr als 30 Access Points durch den Bewerber installiert und betrieben wurden).
2. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass in seinem Unternehmen die Anzahl der Mitarbeiter mindestens 40 beträgt. Über die Zahl, der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
3. Über das von ihm für die Leitung und Aufsicht vorgesehene technische Personal (Mindestanforderung: 10 Personen) mit Angabe der beruflichen Qualifikation. Kenntnisse der deutschen Sprache sind erforderlich.
4. Der Bewerber bestätigt, dass er ein eigenes Network Operation Center (NOC) zur Remote- Steuerung, Verwaltung und Überwachung seiner WLAN-Netzwerke betreibt. Der Bewerber reicht mit dem Teilnahmeantrag eine Beschreibung seines NOC ein (Angaben zu Ausrüstung, Anbindung etc.), maximal 5 Seiten.
6. Der Bewerber bestätigt, dass seine Server zur Datenspeicherung bzw. sonstigen -verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU, UK oder Schweiz lokalisiert sind.
Alle unter 1-6 geforderten Nachweise/Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen; ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammen zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: In den Bewerbungsbedingungen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Aufbau und Rollout ist mit hohen Investitionsaufwendungen verbunden und ist sehr zeitaufwändig.” Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der...”
1. Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG (http://www.deutschebahn.com/bieterportal) durchgeführt. Zur Nutzung der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Sämtliche Kommunikation, die dieses Vergabeverfahren betrifft, ist über die e-Vergabe-Plattform mittels Brief, Fax oder mittels E-Mail unter Angabe der Vergabe Nr.: [21FEA51992 Nr. des Vorgangs] ausschließlich an die unter I.1) genannten Ansprechpartner zu richten. Bei technischen Fragen und bei methodischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline (0800/2658638) welche Ihnen in der Zeit von Mo.-Fr. von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung steht.
2. Sollten Sie noch keinen Zugriff auf die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn besitzen, müssen Sie sich auf der Plattform unter Angabe der Vergabenummer (Hinweis auf EU –Vergabe) registrieren.
3. Bitte beachten Sie, dass im ersten Schritt ein Teilnahmewettbewerb stattfindet. Bei erfolgreicher Qualifikation erhalten Sie eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
4. Für den Erhalt der Unterlagen ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung erforderlich: Diese gesonderte Vertraulichkeitserklärung kann aus der e-Vergabe Plattform unter der Vorgangsnummer 21FEA51992 heruntergeladen werden oder wie folgt angefordert werden: einkauf.telekommunikationsdienste@deutschebahn.com
5. Berufung auf die Eignung Dritter („Eignungsleihe“):
a) Bewerber, die die Eignungsanforderungen in eigener Person nicht erfüllen und die sich zum Nachweis ihrer Eignung gem. § 25 Abs. 3 KonzVgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag (Anlage 10 – Nachunternehmerliste) benennen und Art und Umfang der Drittunternehmerleistung bezeichnen. Diese Drittunternehmen können nach Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht mehr ausgetauscht werden. Das gilt auch für mit dem Bieter im Sinne von § 15 AktG ff. verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber verlangt, dass die Unternehmen gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung haften. Darüber hinaus hat der Bieter sämtliche von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der an sie zu vergebenden Leistungen im Angebot zu bezeichnen.
b) Für Bewerbungen ist eine Benennung mehrerer Drittunternehmen im Teilnahmeantrag möglich. Eine verbindliche Festlegung auf ein Drittunternehmen muss in diesem Fall spätestens mit Abgabe der letztverbindlichen Angebote erfolgen.
c) Auf Verlangen des Auftraggebers sind für alle im Teilnahmeantrag benannten Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen.
d) Spätestens mit Abgabe des letztverbindlichen Angebots haben die Bieter ihrer Obliegenheit gem. § 25 Abs. 3 KonzVgV nachzukommen, durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachzuweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, einen Bewerber/Bieter auch nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs wegen mangelnder Eignung vom Vergabeverfahren auszuschließen, soweit geforderte Verpflichtungserklärungen benannter Drittunternehmen, nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden.
6. Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. III.1), die bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht von dem Bewerber vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 079-204323 (2021-04-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Dienstleistungskonzession - WLAN in DB-Bahnhöfen gemäß Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
21FEA51992”
Kurze Beschreibung:
“Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an...”
Kurze Beschreibung
Die DB Station & Service AG als Konzessionsgeber vergibt den regionalen Ausbau von Bahnhöfen mit WLAN-Infrastruktur durch eine Dienstleistungskonzession an einen Konzessionsnehmer, welcher der WLAN-Betreiber ist. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt sein eigenes WLAN in den DB-Bahnhöfen des Konzessionsgebers und verwertet es mit eigenen wirtschaftlichen Zielen.
Deutschlandweit sollen durch dieses Konzessionsmodell rund 840 DB-Bahnhöfe mit WLAN ausgestattet werden. Das Konzept sieht sieben regionale Bereiche vor, die jeweils durch eine Konzession abgedeckt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Gegenstand der Bekanntmachung ausschließlich die Vergabe der vorbezeichneten Dienstleistungskonzession im Sinne der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV) ist, auch wenn in dieser Bekanntmachung nachfolgend Begriffe wie „öffentlicher Auftrag“, „Auftrag“, „Auftragsbekanntmachung“, „Dienstleistung“, „Dienstleistungskategorie“, „Rahmenvereinbarung“, „Sektorenauftraggeber“ oder ähnliches genannt werden.
Es handelt sich bei dem von uns gewünschten Partner somit auch nicht um einen „Auftragnehmer“ sondern einen „Konzessionsnehmer“.
Bei der unter der Ziffer IV.1.1 genannten Verfahrensart (Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb) handelt es sich um ein Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 12 KonzVgV.
Der Teilnahmewettbewerb dient ausschließlich zur Feststellung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Zuverlässigkeit). In dieser Phase des Vergabeverfahrens dürfen nur Teilnahmeanträge abgegeben werden. Sofern dennoch bereits Angebote in dieser Phase abgegeben werden sollten, bleiben diese unberücksichtigt.
Angebote dürfen nur von geeigneten und zuverlässigen Unternehmen abgegeben werden, die eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten haben. Dennoch abgegebene Angebote bleiben unberücksichtigt.
Diese Bekanntmachung enthält sämtliche Inhalte des Musters gemäß Anhang XXI der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1986 der Kommission vom 11.11.2015 zur Einführung von Standardformularen für die Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen für öffentliche Aufträge und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 842/2011 (Konzessionsbekanntmachung gemäß Richtlinie 2014/23/EU).
Es finden auf dieses Vergabeverfahren ausschließlichdie Regelungen des GWB und der KonzVgV Anwendung.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1
Beschreibung
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland
Beschreibung der Beschaffung: Nord
Zusätzliche Informationen: Es wird ein Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: oST
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: West
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Südost
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Mitte
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Südwest
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Süd
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 079-204323
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Los 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Vergabeverfahren 21FEA51992 (TED: 2021/S 079-204323) „Vertrag über Erteilung einer Dienstleistungskonzession [Aufbau und Betrieb einer WLAN-Infrastruktur in...”
Vergabeverfahren 21FEA51992 (TED: 2021/S 079-204323) „Vertrag über Erteilung einer Dienstleistungskonzession [Aufbau und Betrieb einer WLAN-Infrastruktur in DB-Bahnhöfen]“
Information über die Einstellung des Vergabeverfahrens gemäß §57 SektVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit informieren wir Sie darüber, dass das o.g. Vergabeverfahren eingestellt wurde. Der Grund ist, dass zum Ende der Angebotsfrist kein zuschlagfähiges Angebot eingegangen war. Die Deutsche Bahn AG ist aktuell noch in der Markterkundung und hat noch nicht entschieden, ob ein neues Vergabeverfahren gestartet wird.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Teilnahme an dem Vergabeverfahren.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 174-455105 (2021-09-03)