Beschreibung der Beschaffung
Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss eines rahmenvertraglichen Dienstleistungsvertrages für Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen).
1. Betreuungs- und Serviceleistungen;
a) Die folgenden Leistungen umfassen die Betreuung der TK-Anlagen im Regierungsverbund Magdeburg (Regierungsverbundanlagen):
— Termingerechte Betreuung eines Netzwerkes aus 17 TK-Anlagen OpenScape 4000 V10 mit ca. 5 000 Port's,
— Umzüge der Teilnehmer im Netzwerk in Netzwerkebene 4 — auch TK-Anlagen (übergreifend; LCR Administration im TK-Verbund),
— Administration und Anschaltung von Fernmeldesondereinrichtungen (Türsprechstellen / Schrankenanlagen),
— Administration / Einrichtung folgender Servertechnik inkl. Überwachung der eingerichteten zyklischen Datensicherung (z. B. OpenScape DLS V10, OpenScape Xpressions, OpenScape Concierge, OpenScape FM V10, OpenScape UC, Hipathmanager V10, OpenScape 4000 V 10, Hipath Cordless V8,
— Überwachung der TK-Anlagen und deren Server auf Verfügbarkeit und Eingrenzung von Störungen,
— Unterstützung bei der Störungsbeseitigung in Verbindung mit Lieferanten und Wartungspartnern der TK-Anlagen (aktuell Wartungsvertrag mit der Unify Communications and Collaboration GmbH & Co. KG, GER UCC SAL PH, Torgauer Straße 231-233, 04347 Leipzig (Unify)),
— Erfassung und Eingrenzung von Störungen an Leitungen (Amtsleitungen und Verbindungsleitungen des Anlagenverbundes),
— Unterstützung der Leitungs-Provider (MDCC, Telekom) bei der Fehleranalyse und Fehlerbeseitigung an den Leitungen (Amtsleitungen und Verbindungsleitungen des Anlagenverbundes),
— Einpflegen der aus den eingehenden Aufträge (Einrichtung/Umzug/Löschung) ergebenen Teilnehmerdaten in die TK-Anlage,
— Können Störungen nicht selbstständig beseitigt werden oder ist eine Beauftragung Dritter (z. B. Unify, Telekom, MDCC) notwendig, sind diese unverzüglich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers inklusive der erstellten Fehleranalyse zu melden (per Mail und Ankündigung per Telefon),
— Größere Ausfälle (z. B. Ausfall eines Servers, Ausfall / Nichterreichbarkeit einer TK-Anlage) sind unverzüglich an den verantwortlichen Mitarbeiter des Auftraggebers, und bei Nichterreichbarkeit auch direkt beim Second Level zu melden.
b) Für die Absicherungen der Leistungen gemäß lit. a) ist der arbeitstägliche Einsatz von 2 ausgebildeten Technikern vor Ort durch den Auftragnehmer unter Beachtung der Ziffer 5.11. der Leistungsbeschreibung sicherzustellen.
c) Der Auftraggeber schätzt, dass ca. 700 Stunden / Quartal der Gesamtleistungsstunden gemäß Ziffer 5.2. der Leistungsbeschreibung auf die Betreuungs- und Serviceleistungen entfallen.
d) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der unter lit. c) genannten Stunden.
2. technische und organisatorische Unterstützung
a) Der Auftragnehmer unterstützt die Abrufberechtigten bei Bedarf über die notwendigen Änderungen an der Technik und den Leitungen (z. B. Technologie, Kapazität).
b) Die technische und organisatorische Unterstützung beinhaltet zusätzlich die Unterstützung bei der Migration der Abrufberechtigten und deren Anschlüsse von der Regierungsverbundanlage auf ITN_XT (z. B. Auszug der Teilnehmerdaten (User Daten Template UDT), Begleitung Datenaufnahme bei Ortsbegehung, Hinweise auf Besonderheiten).
c) Der Auftragnehmer hat die Aufsicht und begleitet externe Personen in den Räumlichkeiten der FMHZ (z. B. Leitungsprovider, IT-Fachfirmen, AöR DATAPORT, Unify, Mitarbeiter des Landes).
d) Die Räumlichkeiten und die erforderlichen technischen Hilfsmittel (Ersatzteile, Klein- und Verbrauchsmaterial) - soweit erforderlich - werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung der benötigten Mittel (inkl. Begründung zur Notwendigkeit) beim Auftraggeber erforderlich.
e) Der Auftraggeber schätzt, dass ca. 200 Stunden der Gesamtleistungsstunden gemäß Ziffer 5.2. der Leistungsbeschreibung auf die technische und organisatorische Unterstützung entfallen.
f) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der unter lit. e) genannten Stunden.
3. Zusatzleistungen
a) Die folgenden Arbeiten können durch die Abrufberechtigten zusätzlich beauftragt werden:
— Durchführung von kleinen Montagearbeiten an TK-Anlagen, Anschlüssen und Endgeräten,
— Aus- und Anschaltung von TK-Anlagen bei Arbeiten an der Stromversorgung etc,
— Rückbau von nicht mehr benötigten TK-Anlagen (HW),
— Fehlersuche und Durchschaltung von Anschlüssen und Leitungen (z. B. Fahrstuhltelefone, Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Feuermeldeanlagen, Zeiterfassungsterminals, Sprechanlagen, Zutrittssysteme).
b) Vor der Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Ortsbesichtigung durchzuführen.
c) Im Rahmen dieser Besichtigung bestimmt der Auftragnehmer den zu kalkulierenden Zeit- und Materialaufwand sowie die dazugehörigen Nebenkosten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten.
d) Der Auftragnehmer erstellt in der vom Auftraggeber genannten Frist ein entsprechendes auf den tatsächlichen Aufwand abgestimmtes und detailliertes Angebot (inklusive Abtransport und die fachgerechte Entsorgung).
e) Der Auftraggeber behält sich vor, das Angebot bezüglich der Wirtschaftlichkeit überprüfen zu lassen.
f) Der Auftragnehmer hat bei der Personalauswahl für die Zusatzleistungen die Ziffern 5.14. und 10.4. der Leistungsbeschreibung zu beachten.
g) Der Auftraggeber schätzt, dass ca. 10 Stunden je Quartal für die Zusatzleistungen zu erbringen sind.
h) Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abruf der unter lit. a) genannten Leistungen und der unter lit. g) genannten Stunden.
4. Rufbereitschaft
a) Es sind ein- bis dreimal im Jahr Rufbereitschaften (inklusive zusätzlicher Überwachung) nach Aufforderung des Auftraggebers für besondere Anlässe (z. B. Wahlsonntage, Konferenzen) außerhalb der regulären Servicezeiten sicherzustellen.
b) Die Mitteilung über den Termin und den geschätzten zeitlichen Umfang der Rufbereitschaft erfolgt durch den Auftraggeber so rechtzeitig, dass sich der Auftragnehmer darauf einstellen kann.
c) Im Rahmen der Rufbereitschaft können die Leistungen gemäß der Ziffern 5.3. und 5.5. der Leistungsbeschreibung erforderlich werden.
d) Die Zurverfügungstellung der Rufbereitschaft — ohne eine Leistung zu erbringen - ist mit einer Stundenpauschale abrechenbar.
e) Der Leistungs- und Zeitaufwand bestimmt sich nach dem Bedarf des Auftraggebers.