Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der folgenden Anforderungen haben die Bieter als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt L 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Soweit das Formblatt L 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhaltet, führt der Bieter die Erklärung mit dem jeweils angegebenen Formblatt:
A) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen, ist dies vom Bieter entsprechend anzugeben. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
B) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind.
C) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist durch den Bieter auf Anforderung die entsprechende Bestätigung vorzulegen.
D) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
E) Verzeichnis derjenigen Teilleistungen (Art und Umfang), für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen will (Formblatt L 235).
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle die Namen der jeweiligen Unternehmer zu nennen. Darüber hinaus ist auf Anforderung für jedes als Unterauftragnehmer bzw. als anderes Unternehmen genannte Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes L 236 sowie zum Nachweis der Eignung des jeweiligen Unternehmens für jedes Unternehmen die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.1.1) und III.1.3) und Ziffer III.1.2 lit. G dieser Bekanntmachung zu übergeben. Die Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bieter bedienen will, haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziffern III.1.1) und III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.
F) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt L 234). Hinweis: Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
G) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt L 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt L 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Formblatt L 236).
Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrere Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 Und § 124 GWB nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB vorliegen, ist dies vom Unternehmen anzugeben. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, bei dem sich der Bieter die Eignung leihen möchte, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die das Unternehmen zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
b) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind.
c) Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, ist durch den Bieter als Nachweis auf Anforderung die entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
d) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
e) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nach dem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Die Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung auf Anforderung die entsprechend in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Nachweise vorzulegen.