Die Schulen der Stadt Aschaffenburg betreiben eine physikalische Netzwerkstruktur, über die Subnetze für die gesamte Schulverwaltung, das pädagogische Schulnetz, das WLAN-Netz (für Lehrer und Schüler) als virtuelle Teilnetze (VLANs) abgebildet werden (Trennung Schulnetz von Verwaltungsnetz usw.). Diese Netzwerkinfrastruktur, über die auch alle Schulen miteinander verbunden werden, besteht aus Kompatibilitätsgründen Aus aktiven Komponenten (Access-Points und Switche) des Herstellers Ruckus und (UTMs) des Herstellers Sophos. Derzeit sind neben den Netzwerkkomponenten im Bereich der Schulen bereits ca. 150 Access-Points im Einsatz. Diese Access Points und Switche sollen durch einen zentralen Controller (Serverbasierend) verwaltet und gesteuert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzwerke
Kurze Beschreibung:
Die Schulen der Stadt Aschaffenburg betreiben eine physikalische Netzwerkstruktur, über die Subnetze für die gesamte Schulverwaltung, das pädagogische Schulnetz, das WLAN-Netz (für Lehrer und Schüler) als virtuelle Teilnetze (VLANs) abgebildet werden (Trennung Schulnetz von Verwaltungsnetz usw.).
Diese Netzwerkinfrastruktur, über die auch alle Schulen miteinander verbunden werden, besteht aus Kompatibilitätsgründen
Aus aktiven Komponenten (Access-Points und Switche) des Herstellers Ruckus und (UTMs) des Herstellers Sophos. Derzeit sind neben den Netzwerkkomponenten im Bereich der Schulen bereits ca. 150 Access-Points im Einsatz.
Diese Access Points und Switche sollen durch einen zentralen Controller (Serverbasierend) verwaltet und gesteuert werden.
Die Schulen der Stadt Aschaffenburg betreiben eine physikalische Netzwerkstruktur, über die Subnetze für die gesamte Schulverwaltung, das pädagogische Schulnetz, das WLAN-Netz (für Lehrer und Schüler) als virtuelle Teilnetze (VLANs) abgebildet werden (Trennung Schulnetz von Verwaltungsnetz usw.).
Diese Netzwerkinfrastruktur, über die auch alle Schulen miteinander verbunden werden, besteht aus Kompatibilitätsgründen
Aus aktiven Komponenten (Access-Points und Switche) des Herstellers Ruckus und (UTMs) des Herstellers Sophos. Derzeit sind neben den Netzwerkkomponenten im Bereich der Schulen bereits ca. 150 Access-Points im Einsatz.
Diese Access Points und Switche sollen durch einen zentralen Controller (Serverbasierend) verwaltet und gesteuert werden.
Die Schulen der Stadt Aschaffenburg betreiben eine physikalische Netzwerkstruktur, über die Subnetze für die gesamte Schulverwaltung, das pädagogische Schulnetz, das WLAN-Netz (für Lehrer und Schüler) als virtuelle Teilnetze (VLANs) abgebildet werden (Trennung Schulnetz von Verwaltungsnetz usw.).
Die Schulen der Stadt Aschaffenburg betreiben eine physikalische Netzwerkstruktur, über die Subnetze für die gesamte Schulverwaltung, das pädagogische Schulnetz, das WLAN-Netz (für Lehrer und Schüler) als virtuelle Teilnetze (VLANs) abgebildet werden (Trennung Schulnetz von Verwaltungsnetz usw.).
Diese Netzwerkinfrastruktur, über die auch alle Schulen miteinander verbunden werden, besteht aus Kompatibilitätsgründen
Aus aktiven Komponenten (Access-Points und Switche) des Herstellers Ruckus und (UTMs) des Herstellers Sophos. Derzeit sind neben den Netzwerkkomponenten im Bereich der Schulen bereits ca. 150 Access-Points im Einsatz.
Diese Access Points und Switche sollen durch einen zentralen Controller (Serverbasierend) verwaltet und gesteuert werden.
Geschätzter Gesamtwert: 1 800 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuer IT Hard-Software (Ruckus Access Points, Ruckus Switche, Sophos UTMs, Lizenzen und Notstromversorgungen (USV's) und Controller).
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei allen zu liefernden Komponenten muss es sich um Neuware des jeweiligen Herstellers handeln. Die Geräte müssen hierbei aus einer aktuellen Serienproduktion eines Herstellers stammen. Jede Lieferung muss als Original-Ware in Originalverpackung geliefert werden. Die vom Auftragnehmer gelieferte Hardware darf ausschließlich über die von den Herstellern vorgegebenen autorisierten Vertriebswege bezogen worden sein. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen.
Bei allen zu liefernden Komponenten muss es sich um Neuware des jeweiligen Herstellers handeln. Die Geräte müssen hierbei aus einer aktuellen Serienproduktion eines Herstellers stammen. Jede Lieferung muss als Original-Ware in Originalverpackung geliefert werden. Die vom Auftragnehmer gelieferte Hardware darf ausschließlich über die von den Herstellern vorgegebenen autorisierten Vertriebswege bezogen worden sein. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen.
Zu den angebotenen Produkten sind die entsprechenden Produkt/Datenblätter des Herstellers beizufügen. Sofern keine Produkt-/Datenblätter verfügbar sind, sind detaillierte Beschreibungen der abgefragten technischen Eigenschaften oder entsprechend aussagekräftige schriftliche Erklärungen des Herstellers, vorzugsweise mit Original-Firmenstempel und Original-Unterschrift, beizufügen. Es müssen mindestens die abgefragten technischen Eigenschaften, insbesondere die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung, aus den mitzuliefernden Produkt-/Datenblättern hervorgehen.
Zu den angebotenen Produkten sind die entsprechenden Produkt/Datenblätter des Herstellers beizufügen. Sofern keine Produkt-/Datenblätter verfügbar sind, sind detaillierte Beschreibungen der abgefragten technischen Eigenschaften oder entsprechend aussagekräftige schriftliche Erklärungen des Herstellers, vorzugsweise mit Original-Firmenstempel und Original-Unterschrift, beizufügen. Es müssen mindestens die abgefragten technischen Eigenschaften, insbesondere die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung, aus den mitzuliefernden Produkt-/Datenblättern hervorgehen.
Bei den Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen auf Basis des aktuellen technologischen Standes, des Votums 2020 und dbir in der aktuellsten Fassung, die vom anzubietenden Produkt zu erfüllen sind.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einrichtung aller Netzwerkkomponenten, Dokumentation und Schulung (Dienstleistung)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Ersteinrichtung der Netzwerkkomponenten pro Standort sind folgende Leistungen zu erbringen, unter Beachtung der Anforderungen und Ziele.
Die Standorte werden nicht gleichzeitig, sondern mit einem Zeitversatz in Betrieb genommen. Sie können somit nicht gleichzeitig installiert werden.
— Feinkonzeption des Netzwerkdesign,
— Montage, Einbau und Konfiguration der Komponenten inkl. Zubehör,
— Montage, Einbau und Konfiguration der WLAN Access Points inkl. Zubehör,
— Erstkonfiguration der Geräte anhand von abgestimmten Profilen,
— Patchen der Verbindungen,
— V-LAN-Konfiguration / Trennung der verschiedenen Kundennetze,
— Backup und Restore der Systemkonfiguration Simulation von Systemausfällen,
— Inbetriebnahme der Neuinstallation,
— Unterstützung der Endabnahme der Systeme Systemdokumentation.
Es wird eine vollständige Dokumentation der aufgebauten Systeme in Form eines knappen Betriebsführungshandbuches vom Auftragnehmer erwartet.
Das Betriebsführungshandbuch ist die wichtigste Informationsquelle zur Unterstützung:
— Auswertung bzw. Interpretation verschiedenen Systemzustände,
— Änderungen oder Erweiterungen des Systems,
— der Fehlersuche und Fehlerbehebung und die hierzu umzusetzenden Serviceprozesse,
— des Vorbereitens von geplanten Stillständen in Wartungsfenstern,
— Änderungen oder Erweiterungen des Systems.
Folgende Inhalte sind mindestens zu beschreiben:
— Genereller Systemaufbau und Ausbau (z. B. Montagepunkte der APs, Messung/Simulation),
— Parametrisierung bzw. Programmierung des Systems,
— technische Integration in die Systemlandschaft des Auftragnehmers,
— Interne Zugriffe auf die Administration der Systeme,
— Eingerichtete externe Zugriffe des Servicedienstleisters.
Vor dem effektiven Einsatz der Netzwerktechnik (inkl. Software/Treiber) muss nach terminlicher Abstimmung mit den Fachabteilungen/Schulen ein optionaler Abruf von qualifizierten Einweisungen/Schulungen für die Mitarbeiter der Schulen und der Verwaltung möglich sein.
Vor dem effektiven Einsatz der Netzwerktechnik (inkl. Software/Treiber) muss nach terminlicher Abstimmung mit den Fachabteilungen/Schulen ein optionaler Abruf von qualifizierten Einweisungen/Schulungen für die Mitarbeiter der Schulen und der Verwaltung möglich sein.
a) Schulung für die zentrale Administration; Zielgruppe: Administratoren der Stadtverwaltung
b) Schulung für die lokale Bedienung; Zielgruppe: IT-Betreuungslehrer der Schulen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Aschaffenburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber Dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen Erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber Dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen Erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Rechts- und Vergabeamt
Postanschrift: Dalbergstr. 15
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63739
Telefon: +49 60213301774📞
E-Mail: vergabestelle@aschaffenburg.de📧
Fax: +49 60213301796 📠
Internetadresse: www.aschaffenburg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 040-097464 (2021-02-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 314 540 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ei allen zu liefernden Komponenten muss es sich um Neuware des jeweiligen Herstellers handeln. Die Geräte müssen hierbei aus einer aktuellen Serienproduktion eines Herstellers stammen. Jede Lieferung muss als Original-Ware in Originalverpackung geliefert werden. Die vom Auftragnehmer gelieferte Hardware darf ausschließlich über die von den Herstellern vorgegebenen autorisierten Vertriebswege bezogen worden sein. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen.
Ei allen zu liefernden Komponenten muss es sich um Neuware des jeweiligen Herstellers handeln. Die Geräte müssen hierbei aus einer aktuellen Serienproduktion eines Herstellers stammen. Jede Lieferung muss als Original-Ware in Originalverpackung geliefert werden. Die vom Auftragnehmer gelieferte Hardware darf ausschließlich über die von den Herstellern vorgegebenen autorisierten Vertriebswege bezogen worden sein. Auf Verlangen hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen.
— Inbetriebahme der Neuinstallation,
a) Schulung für die zentrale Administration; Zielgruppe: Administratoren der Stadtverwaltung,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-27 📅
Name: Peter Communications System GmbH
Postanschrift: Benzstr. 2a
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland 🇩🇪 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 314 540 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 60213301796📞
Fax: +49 60213301778 📠
Quelle: OJS 2021/S 085-219589 (2021-04-28)