Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es erfolgt die Bewertung von Referenzen u.a. hinsichtlich der technischen Schwerpunktsetzung bereits abgeschlossener Projekte.
Durch die Bewerber sind (mindestens drei) firmenbezogene Referenzen vorzuweisen. Bei den Referenzen darf es sich ausschließlich um zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags bereits vollständig abgeschlossene Projekte handeln. Das Abschlussdatum der angegebenen Referenzen soll hierbei nicht länger als drei Jahre (ausgehend vom Einreichungsdatum des Teilnahmeantrags) zurückliegen; die Auftraggeberin behält sich vor, in begründeten Ausnahmefällen auch Referenzprojekte, deren Abschlussdatum länger als drei Jahre zurückliegt, zur weiteren Wertung zuzulassen. Die Anzahl der einreichbaren Referenzen wird auf mindestens drei festgelegt; hinsichtlich der Höchstanzahl wird keine Begrenzung getroffen; es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur diejenigen Referenzen gewertet werden, die im jeweiligen Unterkriterium
- Projektvolumen
- Laufzeit
- Technischer Schwerpunkt
die höchste, zweithöchste sowie dritthöchste Punktzahl erreichen (somit die jeweils drei vorteilhaftesten Referenzen) zum jeweiligen Unterkriterium in der Wertung berücksichtigt werden. Sofern eine Referenz also beispielsweise in mehreren Unterkriterien die Höchstpunktzahl erreicht, fließt sie zu jedem dieser Unterkriterien in die Wertung mit ein.
Referenzen (Wertung der jeweils drei besten Referenzen, maximal zu erreichende Punkte = 30)
Die Höchstpunktzahl je Referenz beläuft sich auf 10 Punkte. Im Rahmen der Referenzwertung können somit maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt hierbei anhand der Aspekte
a) Projektvolumen
b) Laufzeit
c) Technischer Schwerpunkt (a bis c -> a) und b) werden im Rahmen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit betrachtet).
Es werden darüber hinaus nachfolgende Aspekte geprüft:
d) Fachkenntnisse im Unternehmen (maximal zu erreichende Punkte = 30)
Betrachtet wird im Rahmen dieses Kriteriums die Anzahl der im Unternehmen tätigen Mitarbeiter*innen (Vollzeitäquivalente, nachfolgend VZÄ) mit einschlägigen Referenzerfahrungen in einer der o. g. Sparten (s. Punkt c) Technischer Schwerpunkt), somit die im Unternehmen insgesamt vorhandene fachliche Kompetenz.
Bitte nutzen Sie zur Darstellung das Formular "Eigenerklärung zur Eignung" (Anlage 15a, bitte im Feld "Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte" zusätzlich vermerken).
Sofern mindestens drei Mitarbeiter*innen (gerechnet in VZÄ) mit entsprechenden einschlägigen Erfahrungen im Unternehmen tätig sind, werden 6 Punkte erreicht. Je zusätzlichem VZÄ werden weitere 2 Punkte vergeben. Insgesamt können maximal 30 Punkte erreicht werden. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, zusätzliche entsprechende Nachweise im Bedarfsfall anzufordern.
e) Mitgliedschaft in Fachgremien (maximal zu erreichende Punkte = 20)
Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt die Bewertung der Fachkompetenz sowie Innovationskraft anhand der Mitgliedschaft des Bewerbers in Fachgremien.
Gewertet wird die aktive Mitgliedschaft in Fachgremien und Verbänden mit den Schwerpunkten "Künstliche Intelligenz", "Big-Data" sowie "High Performance Computing". Als aktiv versteht die Auftraggeberin in diesem Zusammenhang nicht die Mitgliedschaft als solches, sondern vielmehr die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Abhandlungen beispielsweise in Form von Beiträgen in wissenschaftlichen Papers, die Mithilfe bei der Ausarbeitung von zertifizierten Arbeitsstandards oder ähnlichen Formaten.
Zum Nachweis ist seitens der Auftraggeberin kein Formular vorgesehen; die Bewerber werden gebeten, nach eigenem Ermessen eine entsprechende Darstellung bzw. Auflistung zu erstellen. Erwartet werden seitens der Auftraggeberin folgende Mindestangaben:
- Titel und Erscheinungsjahr
- Autor(en)
- Benennung des Fachgremiums
- sofern vorhanden entsprechende Links
Sofern der Bewerber Mitglied eines Fachgremiums ist und mindestens eine schriftliche Veröffentlichung im oben genannten Sinne nachweisen kann, werden 4 Punkte erreicht. Je zusätzlicher Veröffentlichung werden weitere 4 Punkte vergeben. Insgesamt können maximal 20 Punkte erreicht werden. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, zusätzliche entsprechende Nachwiese im Bedarfsfall anzufordern.