Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen des Pilotprojektes „Digitalisierung der Bauverwaltung im Freistaat Sachsen“ (Prototyping) soll unter Heranziehung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie ein Prototyp entwickelt, in Pilotkommunen getestet und evaluiert werden mit dem Ziel eines landesweiten Einsatzes.
Dies umfasst insbesondere
• als ersten prioritären Meilenstein zur Gesamtlösung die termingerechte Anbindung der elektronischen Antragsverfahren an das digitale Landesportal Amt24 in Umsetzung des OZG-Zugangs bei allen unteren Bauaufsichtsbehörden, soweit sie dem zustimmen, bis 31.12.2022,
• die Konzeptionierung einer Zielarchitektur/Prototyp, wobei insbesondere
- innovative Ansätze umfassend zu betrachten sind und
- zukunftsorientierte sowie systemoffene Lösungsansätze insbesondere im Hinblick auf perspektivische Zukunftsfunktionen des Antragsportals (z. B. Einbindung von Geodaten),
- Automatisierungsprozesse bei der Antragstellung,
- Dunkelverarbeitung,
- BIM-basierter Bauantrag,
- eine Plattform /Projektraum insbesondere zur Beteiligung von Ämtern und anderer am Verfahren zu Beteiligende sowie
- Nutzung des Projektraums, auch im Vorfeld der Antragstellung für Voranfragen an Baubehörde, als Ablage (keine Langzeitarchivierung) und zur Abfrage von Geodateninhalten (z. B. Festlegungen des B-Plans) und deren Speicherung im Projektraum
zu prüfen und entwickeln sind.
Hierbei sind folgende Vorgaben zu beachten:
- die Implementierung einschlägiger Standards wie XBau/XPlanung,
- die Kommunikation im Vorfeld der Antragstellung,
- eine einfache und intuitive Antragstellung unter Einbeziehung und Abfrage von Fachdaten,
- die digitale Fortschreibung der Bauvorlagen,
- der umfassende Einsatz von Informationstechnik in den unteren Bauaufsichtsbehörden,
- die digitale Einbeziehung öffentlicher Stellen (zu beteiligende Behörde, Gemeinde und Widerspruchsbehörde), sonstiger Dritter (z. B. Nachbarn) in die Leistungserbringung,
- Registeranbindung (z. B. Berufsverzeichnisse Ingenieure und Architekten),
- Anbindung sächsischer Komponenten wie Servicekonto, Postfach, Bezahlfunktionen, GeoBAK sowie weitere Infrastrukturkomponenten wie insbesondere des kommunalen Integrationsdienstes aufzuzeigen und ihre Umsetzbarkeit zu erproben,
- Überprüfung und erforderlichenfalls Optimierung der kulturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzung der digitalen Arbeit und der Geschäfts-/Verfahrensprozesse in den Pilotkommunen,
- Kompatibilität mit bereits vorhandenen IT-Systemen der jeweiligen Pilotkommunen soweit möglich.
• In Abhängigkeit von der Konzeptionierung die landesweite digitale Verfahrensführung end-to-end (d.h. bereits im Vorfeld der Antragstellung, Antrag, Verfahrensführung bis zum Bescheid und den nachfolgenden Verwaltungsverfahren) bei allen unteren Bauaufsichtsbehörden, soweit sie dem zustimmen, bis 31.12.2025 (rollout und Betrieb)
Für das Pilotprojekt sind gleichzeitig eine auftragsbegleitende qualifizierte Projektsteuerung und ein Projektmanagement vom Auftragnehmer einzurichten und durchzuführen.
Von Seiten des Auftraggebers wird ein projektbegleitender Lenkungsausschuss eingerichtet.
Die Pilotprojektlaufzeit ist insgesamt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis 31.12.2025 angesetzt.
Das Pilotprojekt hat dabei in zwei Schritten zu erfolgen:
1. Phase bis 31.12.2022:
• Vorbereitung der Pilotierung mit u.a. Erstellung Konzept Organisation und Projektablauf sowie Erstellung erstes Umsetzungskonzept zur Pilotierung/ Prototyping,
• Pilotierung Antragsportal, d.h. als erster prioritärer Meilenstein termingerechte Anbindung der elektronischen Antragsverfahren an das digitale Landesportal Amt24 in Umsetzung des OZG-Zugangs (Die im Rahmen der OZG-Themenbearbeitung „Bauen und Wohnen erarbeiteten und geplanten EfA-Lösungen sind dabei prüfend heranzuziehen)
• Pilotierung Umsetzung und Testung in den Pilotkommunen
• Evaluation
• Erstellung Umsetzungsempfehlung für eine landesweite Einführung der elektronischen Antragsverfahren
• Landesweite Einführung (Rollout und Betrieb)
2. Phase bis 31.12.2025 (optional):
• Pilotierung Prototyp mit Umsetzung und Testung in den Pilotkommunen, insbesondere
• Pilotierung Integrationsdienst
• Pilotierung Beteiligungsportal
• Fortlaufend: Pilotierung Anbindung der Pilotkommunen
• Evaluation
• Erstellung Umsetzungsempfehlung für eine landesweite Einführung der elektronischen Verwaltungsverfahren
• Landesweite Einführung (Rollout und Betrieb)
Gegenstand der Ausschreibung sind dabei beide vorgenannten Phasen des Pilotprojektes, wobei die 2. Phase als Option Teil der Ausschreibung ist.
Durch den Auftragnehmer werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber zusammen mit den relevanten Anwendergruppen und unter Heranziehung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in einer Vorbereitungsphase die notwendigen organisatorischen und konzeptionellen Maßnahmen zur Projektsteuerung/Projektmanagement und zur Umsetzung des Pilotprojektes/Prototyping durchgeführt. Je nach Projektverlauf soll eine Nachsteuerung erfolgen.
In der Pilotierungsphase (Phase 2 (optional) ) wird auf der Grundlage der konkret gefundenen organisatorischen und konzeptionellen Lösungen ein Prototyp für die gesamte Bauverwaltung vom Auftragnehmer entwickelt und in den am Pilotprojekt beteiligten Pilotkommunen implementiert und getestet. Im Vorgriff und zur termingerechten Umsetzung der Anforderungen des OZG, erfolgt die Pilotierung und Umsetzung der digitalen Antragstellung im Vorgriff dazu bis Ende 2022. Im Rahmen einer Evaluation sind die Ergebnisse der Pilotierung auszuwerten und soweit erforderlich Verbesserungen bzw. Nachsteuerungen vorzunehmen.
Für eine landesweite Umsetzung des Referenzantragportals sowie der final gefundenen Referenzarchitektur/ Prototyping ist jeweils eine Umsetzungsempfehlung zu erarbeiten. Zu wesentlichen Meilensteinen des Pilotprojektes ist ein Zwischenbericht vorzulegen sowie zum Abschluss des Pilotprojektes ein Abschlussbericht. Wesentliche Arbeitsschritte und Arbeitsergebnisse sind dabei auf ihre Nachvollziehbarkeit zu dokumentieren.