Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage aller verfügbaren Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme
an den GEDNAP - Ringversuchen lückenlos seit 2017, bei denen die
Merkmalssysteme SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358,
D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433, D1S1656, D2S441,
D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin für forensische
Spuren geprüft wurden (Kopien, Anlage 4 der Vergabeunterlagen E 2);
-Vorlage eines aktuellen -noch gültigen- Nachweises, dass eine
Akkreditierung des Untersuchungslabors nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische DNA-Laboratorien vorliegt (Anlage 4 der
Vergabeunterlagen E 4);
-Vorlage von sechs Gerichtsgutachten, die die Erfüllung der
notwendigen Qualitätsanforderungen für die Bearbeitung
mikroskopisch kleiner Spuren (beispielhaft gezeigt an
hautepithelverdächtigen Antragungen) dokumentieren. Dabei soll auch eine Schilderung der Isolierung dieser Spuren im Rahmen der sechs vorgelegten Gutachten erfolgen. Hierfür können die Laborprotokolle und Untersuchungsaufträge der betreffenden Gutachten ergänzend vorgelegt werden (Anlage 4 der Vergabeunterlagen E 5);
-Vorlage von fünf Gutachten (zwei Kurzgutachten und drei ausführliche Gutachten, Spurenart kann frei gewählt werden), aus denen zwingend die Anzahl der untersuchten Spuren hervorgeht, die bestimmte Spurenart und der jeweilige Untersuchungserfolg (Anlage 4 derm Vergabeunterlagen E 6);
- Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 4 E a der Vergabeunterlagen),
dass die verantwortlich zeichnenden Wissenschaftler über eine
abgeschlossene Hochschul-ausbildung im Fachbereich
Naturwissenschaften oder Medizin verfügen;
- Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 4 E b der Vergabeunterlagen),
dass das mit den Analysen betraute Laborpersonal über eine adäquate Assistentenausbildung (z. B. MTA) in den oben genannten
Fachgebieten verfügt;
- Abgabe einer Eigenerklärung (Anlage 4 E c der Vergabeunterlagen),
dass organisatorische und technische Sicherungsmaßnahmen zum
Datenschutz, inkl. der Sys-tem- und Netzwerksicherheit getroffen
werden, sowie die betriebsinterne Qualitätskontrolle (z.B. Einweisung
und fortlaufende Weiterbildung des Laborpersonals) zur
Fehlervermeidung und v.a. zur Vermeidung von Spurenvertauschungen durchgeführt wird und Abgabe der Eigenerklärung, dass das Schriftstück "Spezielle Regel zur Umsetzung der DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische DNA-Laboratorien" (Dokument 71 SD 3 010) der Deutschen Akkreditierungsstelle in der jeweilig gültigen Fassung
(Anlage 11 der Vergabeunterlagen im derzeit gültigen Ausgabestand)
beachtet wird;