Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Personelle Zusammensetzung:
— 1 Grabungsleitung,
— 2 Grabungstechniker,
— 1 Dokumentationsassistent,
— 4 Grabungsfacharbeiter,
— 2 Grabungsarbeiter,
— 1 Restaurator,
— 1 Archäobotaniker,
— 1 Antropologe,
2. Nachweise:
a) Grabungsleiter
— Nachweis eines abgeschlossenen Studienganges (Promotion, Magister oder Master of Arts) der Archäologie, Fachrichtung Ur-, Vor- oder Frühgeschichte; Provinzialrömische Archäologie oder Archäologie des Mittelalters oder der Neuzeit,
— Nachweis von mindestens 24 Monaten Erfahrung als Grabungsleiter/in durch Referenzen die mindestens folgende Angaben enthalten:
Kurzbeschreibung der Grabung und Fundstelle, Grabungsort, Grabungsdauer, Auftraggeber.
— Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden,
— Grabungsleiter/in ist mit einer Referenzliste namentlich zu nennen und mitzuteilen.
b) Grabungstechniker
— Geprüfte/r Grabungstechniker/in (HTW Berlin oder Fortbildung nach Frankfurter Modell oder ein Magister/Master/Bachelor-Abschluss,
— Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker/in oder Grabungsleiter/in in Bayern,
— Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden,
— Grabungstechniker/in ist namentlich zu nennen.
c) Dokumentationsassistent
— Magister/Master/Bachelor-Abschluss,
— Nachweis von mindestens 12 Monaten Erfahrung als Grabungstechniker/in oder Grabungsleiter/in in Bayern,
— Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat C2 oder gleichwertig geführt werden.
d) Grabungsfacharbeiter
— Nachweis von mindestens 6 Monaten Grabungserfahrung bei Flächen- und Trassengrabungen,
— Falls die deutsche Sprache nicht die Muttersprache ist, muss ein Nachweis mittels Zertifikat B2 oder gleichwertig geführt werden.
e) Restaurator
— Nachweis eines abgeschlossenen Studiums im Fachgebiet archäologisches Kulturgut oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“,
— Namentliche Nennung in Referenzliste.
f) Archäobotaniker
— Nachweis eines abgeschlossenen Studiums bevorzugt im Fachgebiet Biologie, Fachrichtung Botanik/Vegetationsgeschichte. oder einer Ausbildung nach dem sog. „Mainzer Modell“
— Namentliche Nennung in Referenzliste.
g) Anthropologe
— Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Anthropologie mit Schwerpunkt Historische Anthropologie bzw. Paläoanthropologie,
— Namentliche Nennung in Referenzliste.