Die Bundesbauabteilung Hamburg ist vom BMVg mit der Erneuerung der MS-/NS-Anlagen sowie Anteilen der GA-Automatisierungsebene in drei Gebäuden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die Mittelspannungsanlagen und Niederspannungshauptverteilungen im Fachbereich „Warmer Maschinenbau“ entsprechen nicht mehr den allgemein gültigen Anforderungen der Technik. Die zurzeit in den Untergeschossen von zwei Gebäuden verorteten Mittelspannungsschaltanlagen und Transformatoren sollen komplett umgestaltet und erneuert werden. Zudem sollen die bisher aus einer Trafo-Station direkt versorgten Mittelspannungsmotoren aus einer neu zu errichtenden Trafostation versorgt werden. Alle nachgeordneten Niederspannungshauptverteiler müssen erneuert werden. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 5,1 Mio. EUR für die KG 200-500. Als Planungsbeginn ist 05/2021 vorgesehen, Baubeginn ab 09/2023, Fertigstellung bis 09/2025 und die Übergabe in 01/2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 20 D 0311
Kurze Beschreibung:
Die Bundesbauabteilung Hamburg ist vom BMVg mit der Erneuerung der MS-/NS-Anlagen sowie Anteilen der GA-Automatisierungsebene in drei Gebäuden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die Mittelspannungsanlagen und Niederspannungshauptverteilungen im Fachbereich „Warmer Maschinenbau“ entsprechen nicht mehr den allgemein gültigen Anforderungen der Technik. Die zurzeit in den Untergeschossen von zwei Gebäuden verorteten Mittelspannungsschaltanlagen und Transformatoren sollen komplett umgestaltet und erneuert werden. Zudem sollen die bisher aus einer Trafo-Station direkt versorgten Mittelspannungsmotoren aus einer neu zu errichtenden Trafostation versorgt werden. Alle nachgeordneten Niederspannungshauptverteiler müssen erneuert werden. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 5,1 Mio. EUR für die KG 200-500. Als Planungsbeginn ist 05/2021 vorgesehen, Baubeginn ab 09/2023, Fertigstellung bis 09/2025 und die Übergabe in 01/2026.
Die Bundesbauabteilung Hamburg ist vom BMVg mit der Erneuerung der MS-/NS-Anlagen sowie Anteilen der GA-Automatisierungsebene in drei Gebäuden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die Mittelspannungsanlagen und Niederspannungshauptverteilungen im Fachbereich „Warmer Maschinenbau“ entsprechen nicht mehr den allgemein gültigen Anforderungen der Technik. Die zurzeit in den Untergeschossen von zwei Gebäuden verorteten Mittelspannungsschaltanlagen und Transformatoren sollen komplett umgestaltet und erneuert werden. Zudem sollen die bisher aus einer Trafo-Station direkt versorgten Mittelspannungsmotoren aus einer neu zu errichtenden Trafostation versorgt werden. Alle nachgeordneten Niederspannungshauptverteiler müssen erneuert werden. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 5,1 Mio. EUR für die KG 200-500. Als Planungsbeginn ist 05/2021 vorgesehen, Baubeginn ab 09/2023, Fertigstellung bis 09/2025 und die Übergabe in 01/2026.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-006134
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder bevollmächtigte Personen zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 374 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen (AG) 4 und 8 gem. § 53 HOAI 2013, Leistungsphase 2-3 und 5-9 gem. § 55 HOAI 2013 für die Erneuerung MS-/NS-Anlagen für den Bereich „Warmer Maschinenbau“ der Gebäude A, B und C der Douaumont-Kaserne, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg/Universität der Bundeswehr. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus weitere/besondere Leistungen zu beauftragen (s. auch Vertragsentwurf).
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Technische Ausrüstung, Anlagengruppen (AG) 4 und 8 gem. § 53 HOAI 2013, Leistungsphase 2-3 und 5-9 gem. § 55 HOAI 2013 für die Erneuerung MS-/NS-Anlagen für den Bereich „Warmer Maschinenbau“ der Gebäude A, B und C der Douaumont-Kaserne, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg/Universität der Bundeswehr. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus weitere/besondere Leistungen zu beauftragen (s. auch Vertragsentwurf).
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 2-3. Es ist beabsichtigt, bei Fortsetzung der Maßnahme die Leistungsphasen 5-9 stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen: Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen 2-3. Es ist beabsichtigt, bei Fortsetzung der Maßnahme die Leistungsphasen 5-9 stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf die Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
22043 Hamburg
Helmut-Schmidt-Universität
Holstenhofweg 85
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das vollständig ausgefüllte Bieterformular ist fristgerecht mit dem Angebot einzureichen. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied separat abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zu dem Projektteam/den Referenzen. Bei Bietergemeinschaften muss ersichtlich sein, welches Mitglied der Bietergemeinschaft die Leistungen der Referenz erbracht hat.
Das vollständig ausgefüllte Bieterformular ist fristgerecht mit dem Angebot einzureichen. Mitglieder von Bietergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied separat abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zu dem Projektteam/den Referenzen. Bei Bietergemeinschaften muss ersichtlich sein, welches Mitglied der Bietergemeinschaft die Leistungen der Referenz erbracht hat.
Es sind folgende Erklärungen und Nachweise erforderlich (s. Bieterformular):
A.1) Angaben zur Identität des Bieters: Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, Kontakt; — A.2) Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers: Angaben zum Vertretungsberechtigten,
A.2) Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV (bei GmbH bzw. Partnerschaftsgesellschaften ein aktueller Handelsregister-bzw. Partnerschaftsregisterauszug),
A.3) Bestätigung Wirtschaftsteilnehmer gem. § 73 Abs. 3 VgV zur Unabhängigkeit von Ausführung- und Lieferinteressen,
A.3) Art des Angebotes: Bei Bietergemeinschaften gem. § 43 Abs. 2 VgV ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bieter/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 2, Bieterformular),
A.3) Art des Angebotes: Bei Bietergemeinschaften gem. § 43 Abs. 2 VgV ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bieter/Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die Bietergemeinschaft muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 2, Bieterformular),
A.4) Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten gem. § 36 VgV in Anspruch genommen werden (nur soweit einschlägig): Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag erbracht werden sollen, zu benennen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, sind diese mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen,
A.4) Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten gem. § 36 VgV in Anspruch genommen werden (nur soweit einschlägig): Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag erbracht werden sollen, zu benennen. Sofern die Unterauftragnehmer bereits feststehen, sind diese mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen,
A. 5) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 VgV: Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vergeben sollen werden, zu benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Der Nachunternehmer muss kein eigenes Bieterformular ausfüllen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 3, Bieterformular),
A. 5) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 VgV: Es sind die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vergeben sollen werden, zu benennen. Der Bieter hat nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er eine Verpflichtungserklärung dieser anderen Unternehmen vorlegt. Der Nachunternehmer muss kein eigenes Bieterformular ausfüllen. Für die Erklärung wird empfohlen, das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage 3, Bieterformular),
B.1) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gem. § 123 Abs. 1 GWB,
B.2) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 Abs. 1 GWB,
B.3) Erklärung zu den Sicherheitsanforderungen „Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG“ bei der Planung u. Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, die in der Anlage Staatenliste (Anlage 4, Bieterformular) stehen u. keine Firmen eingesetzt werden, die ihren Sitz in Ländern haben, die in der Staatenliste genannt sind. Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft u. jedem Nachunternehmer vorzulegen,
B.3) Erklärung zu den Sicherheitsanforderungen „Staatenliste im Sinne von §13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG“ bei der Planung u. Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Ländern stammen, die in der Anlage Staatenliste (Anlage 4, Bieterformular) stehen u. keine Firmen eingesetzt werden, die ihren Sitz in Ländern haben, die in der Staatenliste genannt sind. Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft u. jedem Nachunternehmer vorzulegen,
C.1) Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) VgV, § 75 (2,3) VgV: Der Nachweis über die Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation zu erbringen. Es ist jeder zugelassen, der gem. §75 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbez. „Ingenieur“ zu tragen o. in der BRD als solcher tätig zu werden. Jurist. Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. §75 (2) VgV benennen.
C.1) Befähigung zur Berufsausübung gem. § 44 (1) VgV, § 75 (2,3) VgV: Der Nachweis über die Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. zur Berufsqualifikation zu erbringen. Es ist jeder zugelassen, der gem. §75 VgV nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbez. „Ingenieur“ zu tragen o. in der BRD als solcher tätig zu werden. Jurist. Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. §75 (2) VgV benennen.
Hinweis Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Bei einigen Nachweisen ist es möglich, anstelle des Bieterformulars die EEE zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn das Bieterformular einschl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
Hinweis Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE): Bei einigen Nachweisen ist es möglich, anstelle des Bieterformulars die EEE zu verwenden. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn das Bieterformular einschl. Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C.2) Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung..
Mindeststandards:
Zu C.2) Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Es ist zudem der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit niedrigeren als den geforderten Deckungssummen, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung der Bieter/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, als Nachweis erforderlich. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, welche zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder Eignungsleihe herangezogen werden, in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nachunternehmer in voller Höhe zu erbringen.
Zu C.2) Deckungssumme für Personenschäden von mindestens 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 2,0 Mio. EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Es ist zudem der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der oben stehenden Versicherungssummen liegt. Besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit niedrigeren als den geforderten Deckungssummen, ist die Vorlage einer schriftlichen Bestätigung der Versicherung der Bieter/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, als Nachweis erforderlich. Der Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft, welche zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder Eignungsleihe herangezogen werden, in voller Höhe zu erbringen. Falls ein Nachunternehmer eingesetzt wird, der zur Erfüllung der Mindestanforderungen oder der Eignungsleihe dient, ist auch insoweit dieser Nachweis für den Nachunternehmer in voller Höhe zu erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
C.3) Erklärung zur Beschäftigungszahl über die durchschnittliche jährliche Anzahl der angestellten Ingenieure, Techniker oder Meister (inkl. Anzahl der Führungskräfte) im Bereich der Technischen Ausrüstung und im Durchschnitt der letzten 3 Jahre gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV mit den unten aufgeführten Mindeststandards,
C.3) Erklärung zur Beschäftigungszahl über die durchschnittliche jährliche Anzahl der angestellten Ingenieure, Techniker oder Meister (inkl. Anzahl der Führungskräfte) im Bereich der Technischen Ausrüstung und im Durchschnitt der letzten 3 Jahre gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV mit den unten aufgeführten Mindeststandards,
C.4) Angaben zum vorgesehenen Projektteam (Projektleiter und Bauleiter) gemäß § 46 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 2 und 6 VgV mit den unten aufgeführten Mindeststandards. Hinweis: Projektleiter und Bauleiter dürfen nicht in Personalunion auftreten,
C.5) Zwei Referenzprojekte (P1 und P2) mit den unten aufgeführten Mindeststandards: Zu jeder Referenz sind Angaben in dem Bieterformular zu machen. Weiterhin ist eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers oder Eigenerklärung und jeweils ein Referenzblatt mit Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 2 Blatt DIN A4 einzureichen. Es werden nur diejenigen Projekte in die Wertung einbezogen, für die einer der oben genannten Nachweise eingereicht wurden. Bei der Mindestreferenz P1 und Mindestreferenz P2 darf es sich nicht um das gleiche Projekt handeln,
C.5) Zwei Referenzprojekte (P1 und P2) mit den unten aufgeführten Mindeststandards: Zu jeder Referenz sind Angaben in dem Bieterformular zu machen. Weiterhin ist eine Referenzbescheinigung des Auftraggebers oder Eigenerklärung und jeweils ein Referenzblatt mit Beschreibung und Vorstellung des Projektes auf max. 2 Blatt DIN A4 einzureichen. Es werden nur diejenigen Projekte in die Wertung einbezogen, für die einer der oben genannten Nachweise eingereicht wurden. Bei der Mindestreferenz P1 und Mindestreferenz P2 darf es sich nicht um das gleiche Projekt handeln,
D.1) Erklärung über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Bewerbers.
Mindeststandards:
Zu C.3) Erklärung zur Beschäftigungszahl, Durchschnitt (2018-2020): mindestens 4 Ingenieure/innen (Dipl.-Ing. TU/FH bzw. Bachelor/Master), Techniker oder Meister aus dem Bereich der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI.
Zu C.4) Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (mindestens berufsqualifizierender Studienabschluss als Dipl.-Ing. oder Bachelor/Master von einer Universität oder Fachhochschule, mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung) und Angaben zum vorgesehenen Bauleiter (mindestens berufsqualifizierender Studienabschluss als Dipl.- Ing. oder Bachelor/Master von einer Universität oder Fachhochschule oder fachbezogene Qualifikation (Techniker/Meister) mindestens 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung).
Zu C.4) Angaben zum vorgesehenen Projektleiter (mindestens berufsqualifizierender Studienabschluss als Dipl.-Ing. oder Bachelor/Master von einer Universität oder Fachhochschule, mindestens 8 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung) und Angaben zum vorgesehenen Bauleiter (mindestens berufsqualifizierender Studienabschluss als Dipl.- Ing. oder Bachelor/Master von einer Universität oder Fachhochschule oder fachbezogene Qualifikation (Techniker/Meister) mindestens 6 Jahre Berufserfahrung im Bereich Technische Ausrüstung).
Zu C.5) Es sind zwei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) darzustellen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen (bei Nichterfüllung Ausschluss). Bei P1 und P2 darf es sich nicht um das gleiche Projekt handeln. Beide müssen innerhalb des Zeitraumes vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2020 mit Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein.
Zu C.5) Es sind zwei mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) darzustellen, welche die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen (bei Nichterfüllung Ausschluss). Bei P1 und P2 darf es sich nicht um das gleiche Projekt handeln. Beide müssen innerhalb des Zeitraumes vom 1.1.2012 bis zum 31.12.2020 mit Abschluss der LPH 8 realisiert worden sein.
Referenzprojekt P1: Planung der Anlagengruppen 4 und 8 nach § 53 HOAI für den Um- oder Neubau einer Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlage (einschl. GA-Anteil), mind. Honorarzone III (gemäß Anlage 15.2. HOAI 2013), mind. LP 3 und 5-8 (gemäß § 55 HOAI 2013), Herstellungskosten (KG 400) mind. 0,8 Mio. EUR brutto.
Referenzprojekt P1: Planung der Anlagengruppen 4 und 8 nach § 53 HOAI für den Um- oder Neubau einer Mittelspannungs- und Niederspannungsschaltanlage (einschl. GA-Anteil), mind. Honorarzone III (gemäß Anlage 15.2. HOAI 2013), mind. LP 3 und 5-8 (gemäß § 55 HOAI 2013), Herstellungskosten (KG 400) mind. 0,8 Mio. EUR brutto.
Referenzprojekt P2: Planung der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für den Um- oder Neubau einer Mittelspannungs- und /oder Niederspannungsschaltanlage, mind. Honorarzone III, mind. LP 3 und 5-8 (gemäß § 55 HOAI 2013), Herstellungskosten (KG 400) mind. 0,6 Mio. EUR brutto.
Referenzprojekt P2: Planung der Anlagengruppe 4 nach § 53 HOAI für den Um- oder Neubau einer Mittelspannungs- und /oder Niederspannungsschaltanlage, mind. Honorarzone III, mind. LP 3 und 5-8 (gemäß § 55 HOAI 2013), Herstellungskosten (KG 400) mind. 0,6 Mio. EUR brutto.
Zu D1) Die Planungsleistungen sind mit einem 3-D-objektorierentierten CAD-System und im Datenaustauschformat Industry Foundation Classes (IFC) Version 2x3 bzw. 4 gem. DIN EN ISO 16739 zu erbringen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Nachweis der Befähigung ist mit dem Angebot zu führen. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Fachplanung technische Ausrüstung“ ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Teilnahmeberechtigt sind Personen, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Der Nachweis der Befähigung ist mit dem Angebot zu führen. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften solcher natürlicher Personen sowie juristische Personen, sofern in deren Satzungsregelungen der Geschäftszweck auf das Erbringen von Planungsleistungen „Fachplanung technische Ausrüstung“ ausgerichtet ist und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß der genannten Bedingungen benennen können sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform bei Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber hat die gesetzlichen Bestimmungen und die Vorschriften für das öffentliche Bauwesen in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden und einzuhalten, u. a.:
— die Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau),
— das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB),
— Bereichsdienstvorschrift C-1800/114,
— Handbuch Gebäudeautomation (HB GA).
Im Rahmen der Planung, Ausschreibung und Bauausführung werden an Materialqualitäten und Baustoffauswahl ökologische, ökonomische und gesundheitliche Anforderungen gestellt. Bei der Firmenvergabe nach VOB sind die Vorgaben gemäß der technischen Vorbemerkungen Schadstoffe in Baumaterialien (BBA 01/2020) anzuwenden.
Im Rahmen der Planung, Ausschreibung und Bauausführung werden an Materialqualitäten und Baustoffauswahl ökologische, ökonomische und gesundheitliche Anforderungen gestellt. Bei der Firmenvergabe nach VOB sind die Vorgaben gemäß der technischen Vorbemerkungen Schadstoffe in Baumaterialien (BBA 01/2020) anzuwenden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Ort des Eröffnungstermins: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Nagelsweg 47, 20097 Hamburg.
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Bieter oder bevollmächtigte Personen zum Öffnungsverfahren zugelassen.
1. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros sowie Nachunternehmer (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind nicht zulässig und haben das Ausscheiden aller betreffenden Bieter zur Folge. Mehrfachangebote von Nachunternehmern gem. § 36 VgV sind zugelassen.
1. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros sowie Nachunternehmer (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) sind nicht zulässig und haben das Ausscheiden aller betreffenden Bieter zur Folge. Mehrfachangebote von Nachunternehmern gem. § 36 VgV sind zugelassen.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.bi-medien.de zum Download bereitgestellt. Für den Abruf der Unterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Für die Teilnahme am Verfahren, spätestens für die elektronische Einreichung des Angebotes, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie nur bei vorheriger Registrierung automatisch informiert. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen durch Aufruf der Seite www.bi-medien.de zu verschaffen. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt z. B. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihnen.
2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei auf der Vergabeplattform www.bi-medien.de zum Download bereitgestellt. Für den Abruf der Unterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Für die Teilnahme am Verfahren, spätestens für die elektronische Einreichung des Angebotes, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie nur bei vorheriger Registrierung automatisch informiert. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen durch Aufruf der Seite www.bi-medien.de zu verschaffen. Unterlassen die Unternehmen dies, liegt z. B. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden, bei ihnen.
3. Die Angebotsunterlagen müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters gegenüber dem Auftraggeber auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
3. Die Angebotsunterlagen müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters gegenüber dem Auftraggeber auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
Angebote in elektronischer Form: Für die elektronische Einreichung des Angebotes ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Bei Fragen zur Registrierung bzw. zum Hochladen des Angebotes wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Vergabeplattform B_I Medien unter Tel. 0431 53592-77 oder service@bi-medien.de.
Angebote in elektronischer Form: Für die elektronische Einreichung des Angebotes ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Bei Fragen zur Registrierung bzw. zum Hochladen des Angebotes wenden Sie sich bitte direkt an den Support der Vergabeplattform B_I Medien unter Tel. 0431 53592-77 oder service@bi-medien.de.
Kommunikation: Anfragen zum Verfahren sind elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu stellen. Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt — Meine Vergaben — unter dem B_I code D441872376 im Bereich — Mitteilungen — bzw. — Angebot —. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation: Anfragen zum Verfahren sind elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu stellen. Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt — Meine Vergaben — unter dem B_I code D441872376 im Bereich — Mitteilungen — bzw. — Angebot —. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
4. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung).
5. Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. der Angaben im Bieterformular zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Bieterformular nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
5. Im Auftragsfall hat der AN die ihm übertragenen Leistungen in seinem Büro bzw. gem. der Angaben im Bieterformular zu erbringen. Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG ist eine weitere, im Bieterformular nicht angekündigte Unterbeauftragung zulässig.
6. Für die Ausarbeitung der Angebotsunterlagen werden keine Kosten erstattet.
7. Enthalten die Bekanntmachung o. die Unterlagen Unklarheiten, Widersprüche o. verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
8. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen zu den Verträgen für freiberuflich Tätige (AVB) gemäß Anlage 1/1 zu den Vertragsmustern der Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau).
9. Corona-Pandemie-Informationen für Auftragnehmer: die mit Erlass des BMI BW I 7 – 70406/21#1 vom 23.3.2020 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet: (vgl. Anlage 13).
9. Corona-Pandemie-Informationen für Auftragnehmer: die mit Erlass des BMI BW I 7 – 70406/21#1 vom 23.3.2020 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet: (vgl. Anlage 13).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Bundesbauabteilung, Amt für Bauordnung und Hochbau, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Nagelsweg 47, 22097 Hamburg, gerügt werden. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung gemäß §§ 160 bis 162 GWB beim Bundeskartellamt unter der zu VI.4.1. genannten Anschrift gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§134, 135 GWB hingewiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle der Bundesbauabteilung, Amt für Bauordnung und Hochbau, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Nagelsweg 47, 22097 Hamburg, gerügt werden. Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung gemäß §§ 160 bis 162 GWB beim Bundeskartellamt unter der zu VI.4.1. genannten Anschrift gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen von § 160 Abs. 3 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§134, 135 GWB hingewiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Nagelsweg 47
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Quelle: OJS 2021/S 005-006134 (2021-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bundesbauabteilung Hamburg ist vom BMVg mit der Erneuerung der MS-/NS-Anlagen sowie Anteilen der GA-Automatisierungsebene in 3 Gebäuden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die Mittelspannungsanlagen und Niederspannungshauptverteilungen im Fachbereich „Warmer Maschinenbau“ entsprechen nicht mehr den allgemein gültigen Anforderungen der Technik. Die zurzeit in den Untergeschossen von 2 Gebäuden verorteten Mittelspannungsschaltanlagen und Transformatoren sollen komplett umgestaltet und erneuert werden. Zudem sollen die bisher aus einer Trafo-Station direkt versorgten Mittelspannungsmotoren aus einer neu zu errichtenden Trafo-Station versorgt werden. Alle nachgeordneten Niederspannungshauptverteiler müssen erneuert werden. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 5,1 Mio. EUR für die KG 200-500. Als Planungsbeginn ist 05/2021 vorgesehen, Baubeginn ab 09/2023, Fertigstellung bis 09/2025 und die Übergabe in 01/2026.
Die Bundesbauabteilung Hamburg ist vom BMVg mit der Erneuerung der MS-/NS-Anlagen sowie Anteilen der GA-Automatisierungsebene in 3 Gebäuden der Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg beauftragt worden. Die Mittelspannungsanlagen und Niederspannungshauptverteilungen im Fachbereich „Warmer Maschinenbau“ entsprechen nicht mehr den allgemein gültigen Anforderungen der Technik. Die zurzeit in den Untergeschossen von 2 Gebäuden verorteten Mittelspannungsschaltanlagen und Transformatoren sollen komplett umgestaltet und erneuert werden. Zudem sollen die bisher aus einer Trafo-Station direkt versorgten Mittelspannungsmotoren aus einer neu zu errichtenden Trafo-Station versorgt werden. Alle nachgeordneten Niederspannungshauptverteiler müssen erneuert werden. Die Gesamtbaukosten betragen ca. 5,1 Mio. EUR für die KG 200-500. Als Planungsbeginn ist 05/2021 vorgesehen, Baubeginn ab 09/2023, Fertigstellung bis 09/2025 und die Übergabe in 01/2026.
Gesamtwert des Auftrags: 250268.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen (AG) 4 und 8 gem. § 53 HOAI 2013, Leistungsphase 2-3 und 5-9 gem. § 55 HOAI 2013 für die Erneuerung MS-/NS-Anlagen für den Bereich „Warmer Maschinenbau“ der Gebäude A, B und C der Douaumont-Kaserne, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg/Universität der Bundeswehr. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus weitere/besondere Leistungen zu beauftragen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen (AG) 4 und 8 gem. § 53 HOAI 2013, Leistungsphase 2-3 und 5-9 gem. § 55 HOAI 2013 für die Erneuerung MS-/NS-Anlagen für den Bereich „Warmer Maschinenbau“ der Gebäude A, B und C der Douaumont-Kaserne, Helmut-Schmidt-Universität Hamburg/Universität der Bundeswehr. Der Auftraggeber beabsichtigt darüber hinaus weitere/besondere Leistungen zu beauftragen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Helmut-Schmidt-Universität/ Universität der Bundeswehr
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-17 📅
Name: john becker ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Zur alten Wörpe 6
Postort: Lilienthal
Postleitzahl: 28865
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wirberaten.de📧
Land: Osterholz
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 250268.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Wurde die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bei der Einlegung von Rechtsbehelfen sind die §§ 160 ff. GWB zu beachten. Insbesondere leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Nach § 161 Abs. 1 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 161 Abs. 1 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich des GWB zu benennen.
Nach § 161 Abs. 2 GWB muss die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittelenthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 161 Abs. 2 GWB muss die Begründung die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittelenthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, Bundesbauabteilung, BBA 2
Quelle: OJS 2021/S 112-293778 (2021-06-07)