Erneuerung Membrandaches Hauptbahnhof Dresden (Hbf DD) Zusammenstellung Hauptmassen: — Membrane: 31 863 m Oberfläche, — Seile: 4 t, — Stahl: 215 t, — Glas: 610 m, — Pfähle Ø620: 180 m, — Mikropfähle: 1 750 m, — Beton: 360 m. Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 t, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen. Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5 m und 10 m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll. Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen. In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11 m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5 t. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden. Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen. Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen
Referenznummer: 21FEI51376
Kurze Beschreibung:
Erneuerung Membrandaches Hauptbahnhof Dresden (Hbf DD)
Zusammenstellung Hauptmassen:
— Membrane: 31 863 m
— Seile: 4 t,
— Stahl: 215 t,
— Glas: 610 m
— Pfähle Ø620: 180 m,
— Mikropfähle: 1 750 m,
— Beton: 360 m
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 t, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5 m und 10 m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11 m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5 t. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 t, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5 m und 10 m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11 m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5 t. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Datum des Beginns: 2022-02-14 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-259077
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 089-231282
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 t, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5 m und 10 m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5 m und 10 m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11 m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5 t. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11 m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5 t. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe II.1.4) (kurze Beschreibung).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist zu beachten, dass nach III.1.4) zwingend eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anforderungen an den Bieter:
— Referenzen: eigenverantwortliche Realisierung von mindestens 3 Membranbauprojekten inklusive der tragenden Primärkonstruktion als auch der Sekundärkonstruktion mit einer Größe von jeweils > 2.500 m
— firmeneigenes technisches Büro mit mindestens 5 Mitarbeitern,
— mindestens 4 firmenangehörige Projektleiter.
Anforderungen an den Werkstattplaner:
— Referenzen: Planung von mindestens 2 Membrantragwerken mit antiklastischem Formzuschnitt aus PTFE beschichtetem Glasgewebe Typ III oder IV von insgesamt > 2 500 m
— eigene Ausführung der Werkstattzeichnungen für Membran, Stahl, Beschläge und Klemmprofile sowie für die Zuschnitte inklusive belastungsorientierter Kompensation für alle o. g. Referenzen.
Anforderungen an den Konfektionsbetrieb:
— Referenzen: Ausführung von mindestens 3 Membranbauprojekten mit insgesamt > 3 000 m
— Fertigung, Verpackung und einwandfreie Lieferung von Einzelpaneelen > 200 m
Anforderungen an den Montagebetrieb:
— Referenzen: Montage von mindestens 3 antiklastisch geformten Membranen aus PTFE beschichtetem Glasgewebe vom Typ III oder Typ IV mit insgesamt mindestens 10.000 m
— mindestens 25 Mitarbeiter,
— die Berechtigungen für Höhenarbeit nach FISAT oder IRATA für das Personal sind vorzuweisen.
Der AG behält sich vor, die Erfüllung der o. g. Anforderungen über Bauherrenbescheinigungen zu verifizieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie Bewerbungsbedingungen Ziff. 17 und Besondere Vertragsbedingungen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
— Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme,
— Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Konstruktiver Ingenieurbau:
— Eisenbahn- und Straßenüberführungen–Stahl,
— Konstruktiver Ingenieurbau – Bauen unter Eisenbahnbetrieb.
Oberleitungsanlagen Errichtung:
— 15 kV.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-07-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-31 📅
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 098-259077 (2021-05-18)
Ergänzende Angaben (2021-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung Membrandaches:
Membrane: 31863m² Oberfläche
— Seile: 4 to;
— Stahl: 215 to;
— Glas: 610 m²;
— Pfähle Ø620: 180 m;
— Mikropfähle: 1 750 m;
— Beton: 360 m³.
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Quelle: OJS 2021/S 110-290143 (2021-06-04)
Ergänzende Angaben (2021-06-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung Membrandaches:
Membrane: 31 863 m² Oberfläche
— Seile: 4 to;
— Stahl: 215 to;
— Glas: 610 m²;
— Pfähle Ø620: 180 m;
— Mikropfähle: 1 750 m;
— Beton: 360 m³.
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75 m, Hublast Spitze ca. 2,8 to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55 m, Hublast Spitze ca. 1,3 to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen 3 Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90o. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung Membrandaches:
Membrane: 31863m² Oberfläche
Seile: 4to
Stahl: 215to
Glas: 610m²
Pfähle Ø620: 180m
Mikropfähle: 1.750m
Beton: 360m³
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung
3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung
3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch entstehenden Schadens.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seile: 4to
Stahl: 215to
Glas: 610m²
Pfähle Ø620: 180m
Mikropfähle: 1.750m
Beton: 360m³
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
siehe II.1.4 (kurze Beschreibung)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-10 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: OJS 2021/S 243-641968 (2021-12-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-19 📅
Datum des Beginns: 2021-12-20 📅
Datum des Endes: 2022-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-452200
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 243-641968
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung
3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH, Lohfelden
2. IF-Ingenieure für Flächentragwerke GmbH, Reichenau-Waldsiedlung
3. Vössing Ingenieurgesellschaft mbH, Dresden
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Dresden Hbf - Hallendach
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur, Region Südost, Salomonstr.21, 04103 Leipzig Thomas Rönisch
Internetadresse: www.deutschebahn.com/de/geschaefte🌏
Adresse des Käuferprofils: http://bieterportal.noncd.db🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Einstellung dieses Vergabeverfahrens führen. In diesem Fall hat der Bieter keinen Anspruch auf Ersatz eines ihm dadurch
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 159-452200 (2022-08-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-452201
Quelle: OJS 2022/S 159-452201 (2022-08-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 159-452202
Quelle: OJS 2022/S 159-452202 (2022-08-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 27417694.32 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-15) Referenz Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 223-643355
Quelle: OJS 2022/S 223-643355 (2022-11-15)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-11-24) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station & Service AG (BK 11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-05) Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Station & Service AG
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dresden Hbf - Hallendach
Referenznummer: 27bb45c9-9743-4297-a2a9-6979217f9c6b
Kurze Beschreibung:
Erneuerung Membrandaches:
Membrane: 31863m² Oberfläche
Seile: 4to
Stahl: 215to
Glas: 610m²
Pfähle Ø620: 180m
Mikropfähle: 1.750m
Beton: 360m³
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Erneuerung Membrandaches:
Membrane: 31863m² Oberfläche
Seile: 4to
Stahl: 215to
Glas: 610m²
Pfähle Ø620: 180m
Mikropfähle: 1.750m
Beton: 360m³
Oberleitungsanlage: mehrfacher Ein- und Ausbau Trennerbrücke (PQ OLA !)
Kräne: 1 Oberdreher Ausladung ca. 75m, Hublast Spitze ca. 2,8to, 1 Schnellaufrichterkran Ausladung ca. 55m, Hublast Spitze ca. 1,3to, Einsatz teilweise auf Schienen, jeweils mehrfacher Auf- und Abbau
Der Hbf der Landeshauptstadt Dresden (LH DD) wird über seinen drei Bahnsteighallen von einer Glas-PTFE-Membrane des Typs III überdacht. Die Bestandsmembran muss erneuert werden. Der Austausch soll in den Sommermonaten der Jahre 2022 bis 2024 (2025) erfolgen. Der Austausch erfolgt von Plattformnetzen, die bereits großflächig im Hbf montiert wurden bzw. noch bis zum Baubeginn montiert werden. Darüber hinaus wurden Sperrpausen angemeldet, um Materialtransporte auf und vom Dach zu ermöglichen.
Die Membran spannt im Dach über Felder von 5-14m Spannweite, wobei die Feldweiten mit 8,5m und 10m überwiegen. Es dürfen bis zu 8 Felder zeitgleich ausgetauscht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass beim Austausch kein Niederschlagswasser in den Hbf gelangen soll.
Die Membranform des Daches entspricht zwischen den Hallenbindern einer antiklastisch geformten Sattelfläche. Die Kettrichtung der Zuschnittsbahnen wird von Binder zu Binder geführt. Kurz vor und hinter den Trichtern wechseln die Hauptkrümmungsrichtungen der Membrane und somit das Lastabtragungsverhalten jeweils um 90°. Die Membrane schließt hier mit der einen Längsseite an einer, den Trichter abdeckenden Stahl-Glaskonstruktion (Skylights) an und auf der anderen Längsseite wird die Membrane entlang der Binderachse von einem Gratseil (Flying Cable) unterstützt. Die Membranfelder sind mit einem Keder gesäumt, der in einem Kederprofil geklemmt an Konsolen entlang der Binder und Skylights und mit Bügelhaltern an den Berandungsseilen angeschlossen wird. Die Trichter werden wie im Bestand als Membrane ausgeführt. Jedoch dienen sie nur noch zur Wasserableitung, da die Schneelast vom Skylight abgetragen wird. Die demontierte Bestandsmembran ist zu entsorgen.
In beiden Mittelachsen des Daches befinden sich ca. in jeder zweiten Achse Entwässerungstrichter. Diese werden künftig von Skylights überdacht. Diese weisen eine Länge von ca. 11m und eine Breite von ca. 4,5m auf. Das Gewicht beträgt jeweils ca. 5to. Die Verglasung wird nachträglich eingebaut. Ein Einbau der Skylights ist zur Gewichtsreduktion auch in Einzelteilen möglich. Der Abstand der Einbauorte zu möglichen Kranstandorten ist dabei zu beachten. Aufgrund von Zugängen in den Hbf, Rettungswegen und Leitungen im Baugrund sind nur ausgewählte Kranstandorte möglich. Die Kräne müssen auf Pfählen gegründet werden. In den Trichterachsen sowie den Außenachsen der Bahnsteighalle ist vorgesehen, dass Gerüste für die Membran- und die Skylightarbeiten aufgebaut werden.
Im näheren Umfeld des Hbf stehen Baustelleneinrichtungsflächen für die Material- und Personaldisposition zur Verfügung. Aufgrund der innenstädtischen Lage der Baustelle müssen die Arbeiten mit dem Straßen- und Tiefbauamt der LH DD abgestimmt werden. Auch mit dem Umweltamt der LH DD müssen die Arbeiten insbesondere wegen des nächtlichen Baulärms abgestimmt werden. Die Regelarbeitszeit ist tagsüber. Es müssen möglichst wenig lärmintensive Baumaschinen eingesetzt werden. Der nächtliche Baulärm ist auf ein Minimum zu reduzieren. Beeinträchtigungen der Wegeführungen um und im Hbf sind mit dem Bahnhofsmanagement DD abzustimmen.
Die Planung von Baubehelfen und die Werkstattplanung erfolgt durch den Bieter. Weiterhin ist ein Verpackungs-, Transport und Montagekonzept zu erstellen. Das Konzept ist durch einen Test zu verifizieren und vom AG sowie TWP freizugeben. Der Konfektionsbetrieb muss jederzeit und unangekündigt durch den AG kontrollierbar sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass ein Ersatzpaneel binnen von 7 Kalendertagen auf der Baustelle angeliefert sein muss.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Konstruktionen und baulichen Anlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: cd3e0db4-da22-43d6-84a5-dfb2a29a997d Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-14 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 01069
Stadt: Dresden
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 56 750 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021744819
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Taiyo Europe GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 0dbe0c6b-43a9-44df-8a36-702edb45ff63
Postanschrift: Mühlweg 2
Postleitzahl: 82054
Postort: Sauerlach
Region: München, Landkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsführer
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 15116139987📞
Fax: +49 81046289899 📠 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 56.75000 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021745711 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: dcbe87e9-4956-4222-9227-8e6fff5c1a06
Postanschrift: Dr.-Karl-Lenz-Straße 66
Postleitzahl: 87700
Postort: Memmingen
Region: Memmingen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Preconstruction
Telefon: +49 8331937525📞
Kennung des Angebots: 2021745386
Name: Vector Foiltec GmbH
Nationale Registrierungsnummer: f4b7069c-52a7-4543-ae82-11eb2ec5df81
Postanschrift: Steinacker 3
Postleitzahl: 28717
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Vertrieb
Telefon: +49 42136512630📞
Fax: +49 4216935119 📠
Kennung des Angebots: 2021747855
Name: Koch Membranen GmbH - Kunststofftechnologie
Nationale Registrierungsnummer: abbd5dda-b2a6-4d83-9d80-d67364168df4
Postanschrift: Nordstraße 1
Postleitzahl: 83253
Postort: Rimsting
Region: Rosenheim, Landkreis
🏙️
Kontaktperson: Assistenz Geschäftsleitung
Telefon: +49 8051690980📞
Fax: +49 8051690983 📠
Kennung des Angebots: 2021752781
Name: BIEGE Membrandach HBF Dresden c/o Temme Obermeier GmbH
Nationale Registrierungsnummer: e2f5aa54-402f-4c26-9f73-853c04b5155d
Postanschrift: Dr.-Steinbeisser-Str. 7
Postleitzahl: 83026
Postort: Rosenheim
Region: Rosenheim, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 80317967810📞 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 567 500 EUR 💰
Kennung des Angebots: 2021783839
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: DB Station&Service AG (Bukr 11)
Nationale Registrierungsnummer: 1691faa3-330c-4d76-a952-fba98f1e87c3
Postanschrift: Europaplatz 1
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: evergabe@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 302970📞
URL: http://www.deutschebahn.com/bieterportal🌏
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
NT044 EK 6YS
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden zur Erstllung der erforderlichen Werkstattplanung vor allem für Alu-Klemmleisten und Stahl-
Kammbleche hat.
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden zur Erstllung der erforderlichen Werkstattplanung vor allem für Alu-Klemmleisten und Stahl-
Kammbleche hat.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen, bei denen ein neuer Auftragnehmer an die Stelle des ursprünglichen tritt oder der Beschaffer selbst die Verpflichtungen des Auftragnehmers gegenüber seinen Unterauftragnehmern übernimmt.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Artenvielfalt Kammbleche, Klemmleisten - Erhöhung Anzahl Werkstattzeichnungen
Quelle: OJS 2023/S 218-687535 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25.000 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Scheuerschutz am Randrohr der Skylights
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass Maßnahmen zum Scheuerschutz am Randrohr
getroffen werden müssen
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass Maßnahmen zum Scheuerschutz am Randrohr
getroffen werden müssen
Quelle: OJS 2023/S 218-688169 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 514.080 EUR 💰
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die Baustellenlogistik hat.
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die Baustellenlogistik hat.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 145.468 EUR 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
NT047 EK 6YS
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden zur Fertigung der jeweiligen Komponenten hat.
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden zur Fertigung der jeweiligen Komponenten hat.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Artenvielfalt Kammbleche, Klemmleisten - Erhöhung Komplexität Fertigung
Quelle: OJS 2023/S 218-688274 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34.674 EUR 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
NT046 EK 6YS
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden des Qualitätsmanagements hat.
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden des Qualitätsmanagements hat.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Artenvielfalt Kammbleche, Klemmleisten - Erhöhung Aufwand Qualitätsmanagement
Quelle: OJS 2023/S 218-688472 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 21FEI51376
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Taiyo Europe GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-10 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 119.391 EUR 💰
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass sich aufgrund des Bauablaufes eine
Verlängerung der Standzeiten der Rettungs- u. Gerüsttreppentürme ergibt
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass sich aufgrund des Bauablaufes eine
Verlängerung der Standzeiten der Rettungs- u. Gerüsttreppentürme ergibt
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Verlängerung der Standzeiten Rettungs- u. Gerüsttreppentürme Achse 0
Quelle: OJS 2023/S 230-724810 (2023-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 25.000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
NT 12
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass Maßnahmen zum Scheuerschutz am Randrohr
getroffen werden müssen
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass Maßnahmen zum Scheuerschutz am Randrohr
getroffen werden müssen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Scheuerschutz am Randrohr der Skylights
Quelle: OJS 2023/S 230-724923 (2023-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 21.240 EUR 💰
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden zur Erstllung der erforderlichen Montageplanung
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die erhöhte Typenvielfalt einen großen Einfluss
auf die notwendigen Stunden zur Erstllung der erforderlichen Montageplanung
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Artenvielfalt Kammbleche, Klemmleisten - Erhöhung Komplexität Montageplanung
Quelle: OJS 2023/S 230-725701 (2023-11-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-04) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 223.200 EUR 💰
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass ein erhöhter Aufwand durch das Bereitstellen der
nötigen Anzahl von Teams und Technik entsteht.
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass ein erhöhter Aufwand durch das Bereitstellen der
nötigen Anzahl von Teams und Technik entsteht.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Wassersauger-Team-Halten
Quelle: OJS 2023/S 235-740611 (2023-12-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-03) Auftragsvergabe
Vertragsnummer: CON-0001 - Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 391 000 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT_99.61 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass weitere Maßnahmen zur bauzeitlichen
Entwässerung erforderlich sind, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend waren und Wasser in die Bahnsteighalle
eingedrungen ist.
NT_99.61 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass weitere Maßnahmen zur bauzeitlichen
Entwässerung erforderlich sind, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend waren und Wasser in die Bahnsteighalle
eingedrungen ist.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Bauzeitliche Entwässerung Skylights (temporäre Trichter)
Quelle: OJS 2024/S 107-328750 (2024-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 53
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden.
Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass eine Modifizierung der Netze aus Sicherheitsgründen erfolgen muss.
NT 53
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden.
Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass eine Modifizierung der Netze aus Sicherheitsgründen erfolgen muss.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
NT 53
Modifizierung bauseits gestellter APN - BA3 Süd und Nord
Quelle: OJS 2024/S 109-333965 (2024-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-05) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Erneuerung Dresden Hbf-Hallendach Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aus Sicherheitsgründen und zur Umsetzung des
Rettungskonzeptes ein zusätzlicher Rettungsturm in Achse 26, Bahnsteig 3 erforderlich ist.
Erneuerung Dresden Hbf-Hallendach Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aus Sicherheitsgründen und zur Umsetzung des
Rettungskonzeptes ein zusätzlicher Rettungsturm in Achse 26, Bahnsteig 3 erforderlich ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Erneuerung Dresden Hbf-Hallendach Modifizierung bauseits gestellter APN - BA3 Süd und Nord
Quelle: OJS 2024/S 109-334226 (2024-06-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-18) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-18+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT57 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass im Trichterbereich eine Verstellmöglich der
Membranspannung erforderlich ist und deshalb Tangentialkraftspanner eingesetzt werden müssen.
NT57 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass im Trichterbereich eine Verstellmöglich der
Membranspannung erforderlich ist und deshalb Tangentialkraftspanner eingesetzt werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: NT57 - Tangentialkraftspanner
Quelle: OJS 2024/S 118-362557 (2024-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-06-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-06-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.59 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Stahl-Konsolen erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: NT 99.59 - zusätzliche Stahl-Konsole
Quelle: OJS 2024/S 121-371961 (2024-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den zuvor genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
1. Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1.
2.
3.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Für den Fall, dass die Bieter im Rahmen einer Verhandlung zur Abgabe eines preislich modifizierten Angebots aufgefordert werden, behält das Angebot der 1. Angebotseröffnung einschl. der Nebenangebote weiterhin Gültigkeit. Das gilt sowohl für den Fall, dass der Bieter fristgemäß ein modifiziertes Angebot vorlegt, als auch für den Fall, dass der Bieter ein modifiziertes Angebot nicht oder nicht fristgemäß vorlegt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (des Bestbieters) erteilt.
Folgende Erklärungen sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ 99.54: Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass eine zusätzlich zu den Leistungen gemäß Titel 16 auch OLA-Arbeiten an den Gleisen 240-245/261-267/290-293 und 250-256 ausgeführt werden müssen.
//
LÄ 99.60: Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für de Montage der Schürze im Bereich der Mittelhalle anstelle eines Gerüstes aus technischen und sicherheitstechnischen Gründen ein Fangnetz und damit die Montage durch Kletterer erforderlich wird.
//
LÄ 99.52: Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Trichtergerüste als Raumgerüste der Lastkalsse 3 ausgeführt werden müssen
LÄ 99.54: Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass eine zusätzlich zu den Leistungen gemäß Titel 16 auch OLA-Arbeiten an den Gleisen 240-245/261-267/290-293 und 250-256 ausgeführt werden müssen.
//
LÄ 99.60: Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für de Montage der Schürze im Bereich der Mittelhalle anstelle eines Gerüstes aus technischen und sicherheitstechnischen Gründen ein Fangnetz und damit die Montage durch Kletterer erforderlich wird.
//
LÄ 99.52: Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Trichtergerüste als Raumgerüste der Lastkalsse 3 ausgeführt werden müssen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
LÄ 99.54: Zusatzleistungen OLA zu Titel 16
//
LÄ 99.60: Montage Schürze Mittelhalle Achse 26 mit Fangnetz und Kletterern
//
LÄ 99.52: Trichtergerüste als Raumgerüste in Lastklasse 3 – BA3 / 2024
Quelle: OJS 2024/S 134-414630 (2024-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-07-19) Verfahren Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 75 000 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 69260913613 📠
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-07-19+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
58_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Membran im Feld 10 Süd umgearbeitet
werden muss.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Umarbeitung Feld 10 Süd
Quelle: OJS 2024/S 141-436964 (2024-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-20) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 125 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-08-20+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
66_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass ein Umhängen der Staubschnutznetze wie
ursprünglich geplant nicht erfolgen kann, da die Staubschutznetze mit Taubenkot kontaminiert sind und ein Umhängen
deshalb nicht sicher wäre.
66_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass ein Umhängen der Staubschnutznetze wie
ursprünglich geplant nicht erfolgen kann, da die Staubschutznetze mit Taubenkot kontaminiert sind und ein Umhängen
deshalb nicht sicher wäre.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Einbau neuer zusätzlicher Staubschutznetze zwischen Achse 18 und 23
Quelle: OJS 2024/S 162-502849 (2024-08-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-10) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 115 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
99:73_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorherges ehen werden.
Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass nach Abstimmung mit dem BH und dem ALV zusätzliche bzw. geänderte Leistungen
erforderlich sind.
99:73_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorherges ehen werden.
Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass nach Abstimmung mit dem BH und dem ALV zusätzliche bzw. geänderte Leistungen
erforderlich sind.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Gitterroststeg zw. den Übersteighilfen zum Überqueren d. Oberlichter
Quelle: OJS 2024/S 199-614188 (2024-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 125 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Entfällt
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-24+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
75_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die Glasauflager im Syklight Raico-Profile
erforderlich werden. Hierfür muss die Werkstattplanung geändert werden.
75_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die Glasauflager im Syklight Raico-Profile
erforderlich werden. Hierfür muss die Werkstattplanung geändert werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Umplanung WP für Glasauflager Skylights Raico
Quelle: OJS 2024/S 210-652185 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 173 500 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
56_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aus Sicherheitsgründen eine Verstärkung an den
Übersteighilfen und damit eine Änderung des Dämpfers geplant und ausgeführt werden muss.
56_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aus Sicherheitsgründen eine Verstärkung an den
Übersteighilfen und damit eine Änderung des Dämpfers geplant und ausgeführt werden muss.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Übersteighilfen verstärkte Ausführung, Dämpfer, Montage
Quelle: OJS 2024/S 210-652532 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 000 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
74_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Einstiegsluken zu den Skylights zusätzlich
gesichert werden müssen.
74_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Einstiegsluken zu den Skylights zusätzlich
gesichert werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: zus. Sicherung der Einstiegsluken Skylights
Quelle: OJS 2024/S 210-653429 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-24) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16 470 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
22_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Maschenweite der Taubenvergrämungsnetze
angepasst werden muss und ein zusätzlicher Aufwand für diese Anpassung sowie die Montage entsteht.
22_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Maschenweite der Taubenvergrämungsnetze
angepasst werden muss und ein zusätzlicher Aufwand für diese Anpassung sowie die Montage entsteht.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Änderung Maschenweite Taubenabweiser-Kunsstoffnetze RFI047
Quelle: OJS 2024/S 210-653667 (2024-10-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-28) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 86 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-10-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
33_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für das BIM-Modell und die Bestandspläne
zusätzliche Leistungen ersorderlich werden.
33_Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für das BIM-Modell und die Bestandspläne
zusätzliche Leistungen ersorderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: Übergeordnete technische Bearbeitung für nachträgliche Leistungsumfänge
Quelle: OJS 2024/S 211-656884 (2024-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
LÄ64 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass viele verschiedene Typen des Membranzubehörs
geplant werden müssen.
LÄ64 Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass viele verschiedene Typen des Membranzubehörs
geplant werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text: LÄ64 Werkstattplanung Membranzubeh. (ohne Typ11NT, Typ12-14,15)
Quelle: OJS 2025/S 003-005090 (2025-01-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-27) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-27+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.78 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Vermessungsarbeiten erforderlich
werden.
NT 99.79 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Blitzschulg und Belagarbeiten
ausgeführt werden müssen.
NT 99.78 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Vermessungsarbeiten erforderlich
werden.
NT 99.79 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Blitzschulg und Belagarbeiten
ausgeführt werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 99.78 - Vermessung und Verlegepläne Bstg BuPo
NT 99.79 - Bstg BuPo Blitzschutz und Belag
Quelle: OJS 2025/S 062-200526 (2025-03-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-01+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.80 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Arbeiten an der Oberleitungsanlage, konkret für einen Streckentrenner erforderlich werden.
NT 99.80 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Arbeiten an der Oberleitungsanlage, konkret für einen Streckentrenner erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.80 - Streckentrenner OLA 2025
Quelle: OJS 2025/S 065-212195 (2025-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.80 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Arbeiten an der Oberleitungsanlage, konkret für einen Streckentrenner erforderlich werden.
NT 99.80 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Arbeiten an der Oberleitungsanlage, konkret für einen Streckentrenner erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.80 - Streckentrenner OLA 2025
Quelle: OJS 2025/S 065-212208 (2025-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-01) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.83 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Arbeiten für den Blitzschutz am Bahnsteig Bundespolizei erforderlich werden.
NT 99.83 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Arbeiten für den Blitzschutz am Bahnsteig Bundespolizei erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.83 - Bstg BuPo Erdung und Geländer
Quelle: OJS 2025/S 065-212638 (2025-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.92 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Kanalsanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
NT 99.92 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Kanalsanierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.92 - Kanalsanierung Nord
Quelle: OJS 2025/S 073-238820 (2025-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.85 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aus Platzmangel Fahrradständer temporär zurückgebaut werden müssen.
NT 99.85 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aus Platzmangel Fahrradständer temporär zurückgebaut werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.85 - De- und Remontage der Fahrradständer, rechts neben dem Königspavillon
Quelle: OJS 2025/S 073-240141 (2025-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.91 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass am Taubenhaus zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
NT 99.91 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass am Taubenhaus zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.91 - Leistung zum Taubenhaus
Quelle: OJS 2025/S 073-243148 (2025-04-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-13) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-13+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.81 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die Herstellung eines Schneefangs zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
NT 99.81 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die Herstellung eines Schneefangs zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.81 - Herstellung UK Schneefang Achse a
Quelle: OJS 2025/S 093-312695 (2025-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-05-14) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-14+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.81 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die Herstellung eines Schneefangs zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
NT 99.81 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die Herstellung eines Schneefangs zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.81 - Herstellung UK Schneefang Achse a
Quelle: OJS 2025/S 093-312758 (2025-05-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-06-03) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-03+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 106 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Laufgitter der Skylights aufgrund einer
erforderlichen Neigung von 35° statt 27° in der Rutschhemmungsklasse R13 statt R11 auszuführen sind.
NT 106 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Laufgitter der Skylights aufgrund einer
erforderlichen Neigung von 35° statt 27° in der Rutschhemmungsklasse R13 statt R11 auszuführen sind.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: NT 106 - geänderte Rutschhemmungsklasse Laufgitter Skylights
Quelle: OJS 2025/S 106-359730 (2025-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: FE.EI 76
Fax: +49 69260913869 📠
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-02+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 110 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Im Projektverlauf wurde festgestellt, dass zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der Membran eine Modifikation (Anhebung) der Schneefangseile erforderlich ist.
NT 110 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Im Projektverlauf wurde festgestellt, dass zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der Membran eine Modifikation (Anhebung) der Schneefangseile erforderlich ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 110 - Hochhängen der Schneefangseile
Quelle: OJS 2025/S 169-578898 (2025-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-04)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 104 (103) - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Unterkonstruktion teils unklar und aufzumessen sowie in der Membranplanung zu ergänzen ist. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 105 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Im Projektverlauf wurde vom Prüfsachverständigen des AG festgelegt, dass für die Verglasung der Skylights zusätzliche Versuche durch eine zertifizierte Stelle durchzuführen sind.
NT 99.108 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Stahlkonstruktion der Schneestützbögen zum Schutz der Membran bei Schneelast mit PTFE-Klebeband abzudecken ist. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 109 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der neuen Membran ein Austausch mehrerer defekter Abstandhalter (Pilzköpfe) des Taubenvergrämungssystems erforderlich ist.
NT 104 (103) - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Unterkonstruktion teils unklar und aufzumessen sowie in der Membranplanung zu ergänzen ist. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 105 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Im Projektverlauf wurde vom Prüfsachverständigen des AG festgelegt, dass für die Verglasung der Skylights zusätzliche Versuche durch eine zertifizierte Stelle durchzuführen sind.
NT 99.108 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Stahlkonstruktion der Schneestützbögen zum Schutz der Membran bei Schneelast mit PTFE-Klebeband abzudecken ist. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 109 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit der neuen Membran ein Austausch mehrerer defekter Abstandhalter (Pilzköpfe) des Taubenvergrämungssystems erforderlich ist.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 104 (103) - Vermessung Unterkonstruktion und Membranplanung
NT 105 - zusätzliche notifizierte Bauteilversuche Verglasung Skylights
NT 99.108 - Bekleben Schneestützbögen Achse 26
NT 109 - Austausch defekter Pilzköpfe der Draht-Taubenvergrämung
Quelle: OJS 2025/S 170-580708 (2025-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-05+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.87 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Ecken der Oberlichter zusätzlich abgedichtet werden müssen, um eine undichte Stelle im Dach zu verschließen.
NT 99.87 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Ecken der Oberlichter zusätzlich abgedichtet werden müssen, um eine undichte Stelle im Dach zu verschließen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: NT 99.87 - Abdichtung der Ecken der Oberlichter
Quelle: OJS 2025/S 171-583889 (2025-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.93 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die statische Berechnung der Giebelgerüstausführung in Achse 8 noch zusätzlicher Aufwand bei der Ermittlung der Bestandsstatik entsteht.
NT 99.94 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aufgrund statischer Schwierigkeiten bestimmte Glasscheiben der Skylights nicht betreten werden dürfen und dies auch vor Ort mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet werden muss. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.96 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Firstseile der Mittelhalle, Felder 18-26, mit Stellschloss auszustatten sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.93 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für die statische Berechnung der Giebelgerüstausführung in Achse 8 noch zusätzlicher Aufwand bei der Ermittlung der Bestandsstatik entsteht.
NT 99.94 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass aufgrund statischer Schwierigkeiten bestimmte Glasscheiben der Skylights nicht betreten werden dürfen und dies auch vor Ort mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet werden muss. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.96 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Firstseile der Mittelhalle, Felder 18-26, mit Stellschloss auszustatten sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 99.93 - Statik Bestand Giebelgerüst Achse 8
NT 99.94 - Schilder Verglasung Skylight
NT 99.96 - Stellschloss Firstseile Mittelhalle
Quelle: OJS 2025/S 171-584494 (2025-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.88 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen für eine Zwischenlagerung von Materialien erforderlich sind.
NT 99.89 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass eine zusätzliche Pulverbeschichtung der SkylightEndhalter erforderlich ist.
NT 99.90 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für den Schneefang im Firstbereich zusäzliche Stützstäbe erforderlich sind.
NT 99.88 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass zusätzliche Leistungen für eine Zwischenlagerung von Materialien erforderlich sind.
NT 99.89 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass eine zusätzliche Pulverbeschichtung der SkylightEndhalter erforderlich ist.
NT 99.90 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass für den Schneefang im Firstbereich zusäzliche Stützstäbe erforderlich sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 99.88 - Leistungen zu zwischengelagerten Materialien
NT 99.89 - zusätzliche Pulverbeschichtung Skylight-Endhalter
NT 99.90 - First-Schneefang zus. Stützstäbe
Quelle: OJS 2025/S 171-584578 (2025-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.97 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die offenen Bestandsbohrungen für Blitzfangstangen an den Oberlichtern zu verschließen sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.98 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass auf den Pfetten zusätzliche EPDM erforderlich sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.101 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass im Stoßbereich der Skylight-Gurtrohre zusätzlich Kömacel-Füllelemente erforderlich sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.103 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Unterkonstruktion teils unklar und aufzumessen sowie in der Membranplanung zu ergänzen ist. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.97 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die offenen Bestandsbohrungen für Blitzfangstangen an den Oberlichtern zu verschließen sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.98 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass auf den Pfetten zusätzliche EPDM erforderlich sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.101 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass im Stoßbereich der Skylight-Gurtrohre zusätzlich Kömacel-Füllelemente erforderlich sind. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
NT 99.103 - Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass die Unterkonstruktion teils unklar und aufzumessen sowie in der Membranplanung zu ergänzen ist. Hierfür entstand zusätzlicher Aufwand.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 99.97 - Verschluss Bohrung Blitzschutz
NT 99.98 - zusätzliche EPDM
NT 99.101 - Füllelemente bei Gurtrohren Skylights
NT 99.103 - Vermessung Unterkonstruktion und Membranplanung
Quelle: OJS 2025/S 171-585213 (2025-09-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-21) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 112
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass der Membranstoß Trichter als Typ 12 statt Typ 01 auszuführen ist.
NT 113
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass statt Typ 05 der Typ 13 im Bereich der Schürze am Krüppeltrichter auszuführen ist.
NT 114
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass statt Sondertyp 01 bzw. 02 der Typ 14 inkl. Spannelement an den Einbauorten auszuführen ist.
NT 112
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass der Membranstoß Trichter als Typ 12 statt Typ 01 auszuführen ist.
NT 113
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass statt Typ 05 der Typ 13 im Bereich der Schürze am Krüppeltrichter auszuführen ist.
NT 114
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht
vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass statt Sondertyp 01 bzw. 02 der Typ 14 inkl. Spannelement an den Einbauorten auszuführen ist.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
NT 112
Typ 12 Membranzubehör für den Membranstoß Trichter.
NT 113
Typ 13 Membranzubehör A26 Schürze ggü. Krüppeltrichter
NT 114
Typ 14 Membranzubehör für Endstücke
Quelle: OJS 2025/S 226-776088 (2025-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-21)
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass statt Verbindungsbügeln mit 230 mm Länge solche mit 333 mm Länge auszuführen sind.
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass statt Verbindungsbügeln mit 230 mm Länge solche mit 333 mm Länge auszuführen sind.
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text: NT111: Änderung Verbindungsbügel fliegende Seile
Quelle: OJS 2025/S 226-778977 (2025-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-08) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-08+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
NT 99.67
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass viele verschiedene Typen des Membranzubehörs gefertigt werden müssen.
NT 99.67
Die o. g. Leistung ist für das Erreichen des Projektziels unerlässlich und konnte trotz Sorgfalt durch den AG nicht vorhergesehen werden. Erst im weiteren Projektverlauf wurde erkannt, dass viele verschiedene Typen des Membranzubehörs gefertigt werden müssen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
NT 99.67
Fertigungskosten aus Typenvielfalt Membranrand (ohne Typ11NT, Typ12-14,15).