Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
1. Stufe:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe:
Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet sind, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
3. Stufe:
Schließlich wird für den Fall, dass sich mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber lediglich die jeweils als priorisiert gekennzeichnete Referenz für die Bereiche "Schlüsselfertige Realisierung Verwaltungsgebäude" und "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 - 5 für ein Verwaltungsgebäude" sowie "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 - 5 für eine Rettungswache/ein Feuerwehrhaus oder vergleichbares Gebäude" herangezogen.
Dabei werden diese Referenzen wie folgt bewertet:
a) Investitionsvolumen Referenz "Schlüsselfertige Realisierung Verwaltungsgebäude"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen brutto (KG 300 - 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
7 Mio. EUR - 8 Mio. EUR: 1 Punkt
> 8 Mio. EUR - 12 Mio. EUR: 2 Punkte
> 12 Mio. EUR: 3 Punkte
b) Aktualität Referenz "Schlüsselfertige Realisierung Verwaltungsgebäude"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung die Inbetriebnahme nach folgender Maßgabe:
vor 2015: 1 Punkt
zwischen 01.01.2015 und 31.12.2017: 2 Punkte
nach 31.12.2017: 3 Punkte
c) Investitionsvolumen Referenz "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 - 5 für ein Verwaltungsgebäude"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen brutto (KG 300 - 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
7 Mio. EUR - 8 Mio. EUR: 1 Punkt
> 8 Mio. EUR - 12 Mio. EUR: 2 Punkte
> 12 Mio. EUR: 3 Punkte
d) Investitionsvolumen Referenz "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI) in den Leistungsphasen 2 - 5 für eine Rettungswache/ein Feuerwehrhaus oder vergleichbares Gebäude"
Bewertet wird bei dieser Referenzleistung das Investitionsvolumen brutto (KG 300 - 400 gem. DIN 276) nach folgender Maßgabe:
2 Mio. EUR - 3 Mio. EUR: 1 Punkt
> 3 Mio. EUR - 4 Mio. EUR: 2 Punkte
> 4 Mio. EUR: 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.