Auftragsbekanntmachung (2021-07-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FP ECA – Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de📧
Fax: +49 30 / 2598-6074 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundesdruckerei.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E89967973🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E89967973🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Druck Sperrkennwort-Brief“, ECA-2021-056
ECA-2021-056
Produkte/Dienstleistungen: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag über den Druck und die Kuvertierung von Briefen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ort der Leistungserbringung ist der Standort des Auftragnehmers.
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Druck von Briefen nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Template sowie die Kuvertierung. Die Druckaufträge werden zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist der Druck von Briefen nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Template sowie die Kuvertierung. Die Druckaufträge werden zum Auftragnehmer über eine digitale Schnittstelle übertragen. Der Auftragnehmer muss eine Vorsortierung der Briefe nach Leitregion gewährleisten. Die Frankierung erfolgt durch einen oder mehrere vom Auftraggeber eingesetzte(n) Versanddienstleister.
Der Umfang wird
— maximal 4,5 Mio. Briefe / Monat,
— minimal 0,225 Mio. Briefe / Monat umfassen.
Der realistisch (erwarteter Durchschnitt) beträgt 0,5 bis 1 Mio. Briefe / Monat.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Die vertragliche Laufzeit von 6 (sechs) Monaten gilt ab dem Produktivbetrieb und verlängert sich bei...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Die vertragliche Laufzeit von 6 (sechs) Monaten gilt ab dem Produktivbetrieb und verlängert sich bei nicht erfolgter Kündigung regelmäßig um jeweils 12 (zwölf) Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von vier (4) Jahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Option zur Vertragsverlängerung (siehe Punkt II.2.7).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur),
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung zu Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u. a.
— Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u. a.
— Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzerklärungen (mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) in Bezug auf bisherige erfolgreich erbrachte vergleichbare...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzerklärungen (mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) in Bezug auf bisherige erfolgreich erbrachte vergleichbare Dienstleistungen.
Jeweils unter Angabe
a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument I.4 Referenzerklärung),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und e) des Leistungserbringers.
— Zertifizierung nach DIN ISO / IEC 27001 oder gleichwertige Zertifizierung bzw. Erläuterung, wie gleichwertige Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden,
— Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertige Zertifizierung bzw. Erläuterung, wie gleichwertige Maßnahmen im Unternehmen umgesetzt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund einer hinreichend begründete Dringlichkeit erfolgt eine Verkürzung der Mindestangebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 26 Kalendertage; die absolute...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund einer hinreichend begründete Dringlichkeit erfolgt eine Verkürzung der Mindestangebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 26 Kalendertage; die absolute Mindestfrist von 15 Kalendertagen wird nicht unterschritten.
Die Beschaffung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Kundenprojekts der Bundesdruckerei. Die Dringlichkeit der Vergabe ergibt sich aus den zwingenden Terminvorgaben des Kunden der Bundesdruckerei zur Liefer-/Leistungserbringung.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-02
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote / Teilnahmeanträge nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden...”
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985 78 57 oder unter www.subreport.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 131-347386 (2021-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 30/2598-6074 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist der Druck von Briefen nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Template sowie die Kuvertierung. Die Druckaufträge werden zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist der Druck von Briefen nach einem vom Auftraggeber vorgegebenen Template sowie die Kuvertierung. Die Druckaufträge werden zum Auftragnehmer über eine digitale Schnittstelle übertragen. Der Auftragnehmer muss eine Vorsortierung der Briefe nach Leitregion gewährleisten. Die Frankierung erfolgt durch einen oder mehrere vom Auftraggeber eingesetzte(n) Versanddienstleister.
Der Umfang wird • maximal 4,5 Mio. Briefe / Monat • minimal 0,225 Mio. Briefe / Monat umfassen.
Der realistisch (erwarteter Durchschnitt) beträgt 0,5 bis 1 Mio. Briefe / Monat.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Option zur Vertragsverlängerung (siehe Punkt II.2.7)
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Aufgrund einer hinreichend begründete Dringlichkeit erfolgte eine Verkürzung der Mindestangebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 26 Kalendertage; die...”
Beschleunigtes Verfahren
Aufgrund einer hinreichend begründete Dringlichkeit erfolgte eine Verkürzung der Mindestangebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 26 Kalendertage; die absolute Mindestfrist von 15 Kalendertagen wird nicht unterschritten.
Die Beschaffung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines Kundenprojekts der Bundesdruckerei. Die Dringlichkeit der Vergabe ergibt sich aus den zwingenden Terminvorgaben des Kunden der Bundesdruckerei zur Liefer-/Leistungserbringung.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 131-347386
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ECA-2021-056
Titel: „Druck Sperrkennwort-Brief“, ECA-2021-056
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Post E-POST Solutions GmbH
Postanschrift: Moltkestraße 14
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den...”
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 166-435054 (2021-08-23)