Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier. Es werden 4 verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen in Teillieferungen bzw. auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind. Für die verschiedenen Papiersorten werden 4 Lose gebildet. Beschafft werden: — 97 200 000 Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 1), — 16 500 000 Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 2), — 10 500 000 Blatt 100er Weiße DN A4, Recyclingpapier, ungelocht (Los 3), — 10 500 000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht (Los 4). Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2021 vorgesehen. Weitere Details wie z. B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckpapier
Referenznummer: 2021SBA000006
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden 4 verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen in Teillieferungen bzw. auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden 4 Lose gebildet.
Beschafft werden:
— 97 200 000 Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 1),
— 16 500 000 Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 2),
— 10 500 000 Blatt 100er Weiße DN A4, Recyclingpapier, ungelocht (Los 3),
— 10 500 000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht (Los 4).
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2021 vorgesehen.
Weitere Details wie z. B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden 4 verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen in Teillieferungen bzw. auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden 4 Lose gebildet.
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2021 vorgesehen.
Weitere Details wie z. B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckpapier📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckpapier📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden 4 verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen in Teillieferungen bzw. auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden 4 Lose gebildet.
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2021 vorgesehen.
Weitere Details wie z. B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Schmalbahn, holzfrei weiß, chlorfrei gebleicht (Blauer Engel oder vergleichbares europäisches Umweltzeichen),
100 % Altpapier, Laser- und Inkjeteignung,
Grammatur: 80 g/qm (DIN EN ISO 536) gem. DIN 19307 bzw. DIN EN 12281,
Dicke: 102 μm (DIN EN 20534)
Opazität: > 95 % (ISO 2471).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Recylingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Schmalbahn, holzfrei weiß, chlorfrei gebleicht (Blauer Engel oder oder vergleichbares europäisches Umweltzeichen),
Grammatur: 80 g/qm (DIN EN ISO 536)
Dicke: 100 μm (DIN EN 20534).
Bezeichnung des Loses: Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Recylingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (nach ISO 2470)
Dicke: 100 μm (DIN EN 20534)
Opazität: 92 % (ISO 2471).
Bezeichnung des Loses: TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
TCF oder ein anderes europäisches Gütezeichen, das gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellt.
Weiße: 110 (ISO 2470) – CIE-Wert von 161 (gem. ISO 11475)
Dicke: 106 μm (ISO 534)
Opazität: min 91 % (ISO 2471).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe),
— Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (eVergabe; soweit Einbeziehung Unterauftragnehmer/Drittunternehmen bei Auftragsvergabe bereits bekannt).
Mindeststandards: Einhaltung der Mindestanforderungen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 081-208054 (2021-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen in Teillieferungen bzw. auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet.
Beschafft werden:
— 97 200 000 Blatt 70er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 1),
— 16 500 000 Blatt 80er Weiße DIN A4 Recyclingpapier, ungelocht (Los 2),
— 10 500 000 Blatt 100er Weiße DN A4, Recyclingpapier, ungelocht (Los 3),
— 10 500 000 Blatt TCF-Papier DIN A4, ungelocht (Los 4).
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2021 vorgesehen.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen in Teillieferungen bzw. auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet.
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2021 vorgesehen.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen in Teillieferungen bzw. auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-02 📅
Name: Carl Berberich GmbH
Postanschrift: Siemensstr. 11
Postort: Ottobrunn
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland 🇩🇪 Heilbronn, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Inapa Deutschland GmbH
Postanschrift: Gerhnstr. 7 -11
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Karlsruhe, Landkreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
2
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39Abs. 6 VgV).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: