Die Geschäftsstelle des LPA führt jährlich je ein Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (zweite Qualifikationsebene) sowie für die Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst – vor dem 1. Januar 2017 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – (dritte Qualifikationsebene) durch. Im Rahmen der Auswahlverfahren lösen die Teilnehmer eine vom LPA erstellte Prüfungsaufgabe (reguläre Bearbeitungszeit zweite Qualifikationsebene 180 Minuten, dritte Qualifikationsebene 240 Minuten). Diese Auswahlprüfung wird bayernweit gleichzeitig an ca. 100 bis 120 Prüfungsorten abgehalten. Ausgeschrieben wird ein umfassendes Paket an Leistungen, die im Rahmen der Auswahlverfahren für 4 Jahre zu erbringen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Druckerzeugnisse
Referenznummer: 2020SJU000015
Kurze Beschreibung:
Die Geschäftsstelle des LPA führt jährlich je ein Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (zweite Qualifikationsebene) sowie für die Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst – vor dem 1. Januar 2017 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – (dritte Qualifikationsebene) durch. Im Rahmen der Auswahlverfahren lösen die Teilnehmer eine vom LPA erstellte Prüfungsaufgabe (reguläre Bearbeitungszeit zweite Qualifikationsebene 180 Minuten, dritte Qualifikationsebene 240 Minuten).
Diese Auswahlprüfung wird bayernweit gleichzeitig an ca. 100 bis 120 Prüfungsorten abgehalten.
Ausgeschrieben wird ein umfassendes Paket an Leistungen, die im Rahmen der Auswahlverfahren für 4 Jahre zu erbringen sind.
Die Geschäftsstelle des LPA führt jährlich je ein Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (zweite Qualifikationsebene) sowie für die Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst – vor dem 1. Januar 2017 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – (dritte Qualifikationsebene) durch. Im Rahmen der Auswahlverfahren lösen die Teilnehmer eine vom LPA erstellte Prüfungsaufgabe (reguläre Bearbeitungszeit zweite Qualifikationsebene 180 Minuten, dritte Qualifikationsebene 240 Minuten).
Diese Auswahlprüfung wird bayernweit gleichzeitig an ca. 100 bis 120 Prüfungsorten abgehalten.
Ausgeschrieben wird ein umfassendes Paket an Leistungen, die im Rahmen der Auswahlverfahren für 4 Jahre zu erbringen sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Druckerzeugnisse📦
Zusätzlicher CPV-Code: Massenversandeinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Geschäftsstelle des LPA führt jährlich je ein Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (zweite Qualifikationsebene) sowie für die Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst – vor dem 1. Januar 2017 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – (dritte Qualifikationsebene) durch. Im Rahmen der Auswahlverfahren lösen die Teilnehmer eine vom LPA erstellte Prüfungsaufgabe (reguläre Bearbeitungszeit zweite Qualifikationsebene 180 Minuten, dritte Qualifikationsebene 240 Minuten).
Die Geschäftsstelle des LPA führt jährlich je ein Auswahlverfahren für die Ausbildungsberufe in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (zweite Qualifikationsebene) sowie für die Studiengänge an der Hochschule für den öffentlichen Dienst – vor dem 1. Januar 2017 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern – (dritte Qualifikationsebene) durch. Im Rahmen der Auswahlverfahren lösen die Teilnehmer eine vom LPA erstellte Prüfungsaufgabe (reguläre Bearbeitungszeit zweite Qualifikationsebene 180 Minuten, dritte Qualifikationsebene 240 Minuten).
Diese Auswahlprüfung wird bayernweit gleichzeitig an ca. 100 bis 120 Prüfungsorten abgehalten.
Ausgeschrieben wird ein umfassendes Paket an Leistungen, die im Rahmen der Auswahlverfahren für 4 Jahre zu erbringen sind.
Fristgemäßer Druck und Versand von Prüfungsaufgaben (jährliche Auswahlverfahren) mit diversen anderen Zusatzaufgaben gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung (eVergabe),
— Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe),
— Erklärung Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (eVergabe).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufs-/Betriebshaftpflicht mit einer Versicherungssumme von mindestens 2,5 Mio EUR für Personenschäden und 500 Tsd. EUR für Sachschäden,
— Summe der gesamten Jahresumsätze (Brutto) des Bieters/der Bietergemeinschaft aus den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren…
… im Bereich Herstellung und Versand von Druckerzeugnissen,
… aus Herstellung und Versand von Druckerzeugnissen für Öffentliche Auftragnehmer,
… aus Herstellung und Versand von geheimen Druckerzeugnissen für öffentliche Auftragnehmer.
Mindeststandards:
— Die geforderten Versicherungssummen müssen mindestens erfüllt sein. (Ablichtung der Versicherungspolice ist dem Antrag beizufügen.)
— Es muss mindestens eine wertbare Referenz beigefügt werden. Mindestens eine Referenz muss von einem öffentlichen Auftraggeber stammen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Je nach Anzahl der wertbaren Referenzen werden Bewertungspunkte für eine bis max. 3 Referenzen vergeben.
— Voraussetzungen für die Wertbarkeit von Referenzen:
—— Referenzen müssen mit der in der Ausschreibung geforderten Leistung vergleichbar sein, d. h., über eine ähnliche Struktur verfügen: Herstellung und Transport geheimer Druckerzeugnisse und vertraulicher Daten an viele unterschiedliche Auslieferungsorte für einen Auftraggeber.
—— Referenzen müssen mit der in der Ausschreibung geforderten Leistung vergleichbar sein, d. h., über eine ähnliche Struktur verfügen: Herstellung und Transport geheimer Druckerzeugnisse und vertraulicher Daten an viele unterschiedliche Auslieferungsorte für einen Auftraggeber.
—— Referenzen müssen über ein Auftragsvolumen von mindestens 20 Tsd. Euro verfügen. Es werden maximal 3 Referenzen in die Beurteilung der Leistungsfähigkeit
Einbezogen.
— Bei Angabe von mehr als 3 Referenzen werden ausschließlich die 3 (zeitlich) jüngsten Referenzen (bezogen auf den Beginn der Geschäftsbeziehung) bewertet.
— Benennung von Mitarbeitern und entsprechende Nachweise über die Qualifikation im Bereich Herstellung/Weiterverarbeitung Druck, Mediendesigner, Drucker, Buchbinder,
Probelösen
— 2 Druckerzeugnisse als Muster für die Beschaffung von Bildrechten.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Scientology Schutzerklärung,
— Geheimhaltungsvereinbarung,
— Vereinbarung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach Art. 28 Abs. 3 Datenschutz-Grundverordnung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 031-076559 (2021-02-10)
Ergänzende Angaben (2021-03-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Korrekturlesen📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fristgemäßer Druck und Versand von Prüfungsaufgaben (jährliche Aus-wahlverfahren) mit diversen anderen Zusatzaufgaben gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Name: Druck + Verlag Ernst Vögel GmbH
Postort: Stamsried
Postleitzahl: 93491
Land: Deutschland 🇩🇪 Cham
🏙️
Name: Binderei und Versand Ernst Vögel GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bekanntgabe des genauen Auftragswerts unterbleibt, da dieser Teil der Geschäftsgeheimnisse ist und dies die Angebotslage weiterer Vergabeverfahren beeinträchtigen könnte.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.