Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sofern mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften – die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben – in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit, behält sich die Vergabestelle vor, die Auswahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl durch Los zu treffen.
Teilnahmebegrenzungskriterium 1: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Maximal 9 Punkte
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Bewertungsmatrix für das Kriterium 1
9 Punkte > 300 000 EUR
6 Punkte > 200 000 – 300 000 EUR
3 Punkte 100 000 – 200 000 EUR
Teilnahmebegrenzungskriterium 2: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Maximal 45 Punkte
Das Teilnahmebegrenzungskriterium 2 teilt sich in 5 Unterkriterien.
Unterkriterium 1 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Anzahl der Architekten und Ingenieure mit einer Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren.
Bewertet wird die Anzahl der Architekten und Ingenieure.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
9 Punkte > 3 Ingenieure/Architekten
6 Punkte 3 Ingenieure/Architekten
3 Punkte 2 Ingenieure/Architekten
Unterkriterium 2 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Anzahl von Personen mit einschlägigem Universitäts-bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z. B. Dipl.-Ing Architektur/Bauingenieur, Bachelor/Master of Arts of Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z. B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen) unabhängig von ihrer Büro- und Firmenzugehörigkeit – alle zusammen nachfolgend bezeichnet als „Mitarbeiter“.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
9 Punkte >3 Mitarbeiter
6 Punkte 3 Mitarbeiter
3 Punkt 2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) mindestens LPH 2-9
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 5 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkt 2 Referenzen
Unterkriterium 4 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) mindestens LPH 2-9 Sanierungen denkmalgeschützter Gebäude
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 5 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkte 2 Referenzen
Unterkriterium 5 für Teilnahmebegrenzungskriterium 2 – Referenzen der realisierten vergleichbaren
Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 34 HOAI (Gebäude und Innenräume) mindestens LPH 2-9 für kommunale und/oder geförderte Baumaßnahmen.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten 7 Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 9 Punkte
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 5
9 Punkte >3 Referenzen
6 Punkte 3 Referenzen
3 Punkte 2 Referenzen