Auftragsbekanntmachung (2021-07-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: FP ECA – Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de📧
Fax: +49 30 / 2598-6074 📠
Region: Berlin🏙️
URL: http://www.bundesdruckerei.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34248268🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E34248268🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: „Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10“, ECA-2021-058
ECA-2021-058
Produkte/Dienstleistungen: Druckfarben📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung von Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 (Sonstige Offset-Farben)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Druckfarben📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung einer konkreten Menge an Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10 – Los 1 (Sonstige Offset-Farben).” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bei der Auswahl der Teilnahmeanträge, die für die Aufforderung zur Abgabe des Angebotes in Betracht kommen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei der Auswahl der Teilnahmeanträge, die für die Aufforderung zur Abgabe des Angebotes in Betracht kommen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d. h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit, besitzen und nachweisen.
Alle geeigneten Bewerber werden in der Angebotsphase berücksichtigt.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 (Orange ML ohne ML)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung einer konkreten Menge an Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10 – Los 2 (Orange ML ohne ML).” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Bei der Auswahl der Teilnahmeanträge, die für die Aufforderung zur Abgabe des Angebotes in Betracht kommen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei der Auswahl der Teilnahmeanträge, die für die Aufforderung zur Abgabe des Angebotes in Betracht kommen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d.h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit, besitzen und nachweisen.
Alle geeigneten Bewerber werden in der Angebotsphase berücksichtigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur),
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung zu Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft, hier u. a.
— Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft, hier u. a.
— Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage von Erklärungen zu mindestens einer (1) Referenz aus den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich vergleichbarer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage von Erklärungen zu mindestens einer (1) Referenz aus den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich vergleichbarer Leistungen.
Referenzerklärungen (mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) in Bezug auf bisherige erfolgreich erbrachte vergleichbare Dienstleistungen,
Jeweils unter Angabe a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument I.4 Referenzerklärung),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und e) des Leistungserbringers.
— Lieferanten-Selbstauskunft zu ihrer Qualitätsfähigkeit inkl. Organigramm zu dem Qualitätsmanagementsystem am Produktionsstandort,
— Als geeignet gelten zudem nur solche Unternehmen, welche über eine Akkreditierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) und Qualifizierung für den konkreten Leistungsgegenstand (Offset-Druckfarben für ES2-10) verfügen.
Der Auftraggeber wird die Erfüllung dieser Anforderungen anhand der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültigen EZB-Liste (Aktuell gültige und finale Version der „LIST OF RAW MATERIALS AND PRODUCTION PROCESSES FOR THE PRODUCTION OF EURO BANKNOTES“) oder anderer EZB-Dokumente überprüfen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Vorlage von mindestens einer Referenzerklärung,
— Akkreditierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) und Qualifizierung für den konkreten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Vorlage von mindestens einer Referenzerklärung,
— Akkreditierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) und Qualifizierung für den konkreten Leistungsgegenstand (Offset-Druckfarben für ES2-10).
Verfahren Art des Verfahrens
Eingeschränktes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahmeanträge sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden...”
Die Teilnahmeanträge sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bewerber werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985 78 57 oder unter www.subreport.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 22894990 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 141-372440 (2021-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-15) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Fax: +49 30/2598-6074 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung einer konkreten Menge an Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10 - Los 1 (Sonstige Offset-Farben).” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung einer konkreten Menge an Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10 - Los 2 (Orange ML ohne ML).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 141-372440
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: ECA-2021-058, Los 1
Los-Identifikationsnummer: 1 (Sonstige Offset-Farben)
Titel: „Druckfarbe für Euro-Banknoten ES2-10“, ECA-2021-058, Los 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sun chemical s.a.s.
Postort: Nanterre
Postleitzahl: 92024
Land: Frankreich 🇫🇷
Region: France 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: ECA-2021-058, Los 2
Los-Identifikationsnummer: Los 2 (Orange ML ohne ML)
Titel: „Druckfarbe für Euro-Banknoten ES2-10“, ECA-2021-058, Los 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sicpa sa
Postort: Prilly
Postleitzahl: 1008
Land: Schweiz 🇨🇭
Region: Schweiz/Suisse/Svizzera 🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4...”
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 055-141925 (2022-03-15)