„Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10“, ECA-2021-058

Bundesdruckerei GmbH

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung von Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-19 Auftragsbekanntmachung
2022-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckfarben
Referenznummer: ECA-2021-058
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung von Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckfarben 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Druckfarben 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 30 / 2598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E34248268 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E34248268 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 141-372440
ABl. S-Ausgabe: 141
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt. Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bewerber werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985 78 57 oder unter www.subreport.de.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1 (Sonstige Offset-Farben)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung einer konkreten Menge an Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10 – Los 1 (Sonstige Offset-Farben).
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 2 (Orange ML ohne ML)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung einer konkreten Menge an Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10 – Los 2 (Orange ML ohne ML).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft (z. B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur),
— aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate),
— aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate),
— Erklärung zu Ausschlussgründen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben gemäß Bewerber-/Bieterselbstauskunft, hier u. a.
— Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre,
— Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich
im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer,
beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Vorlage von Erklärungen zu mindestens einer (1) Referenz aus den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren hinsichtlich vergleichbarer Leistungen.
Referenzerklärungen (mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren) in Bezug auf bisherige erfolgreich erbrachte vergleichbare Dienstleistungen,
Jeweils unter Angabe a) des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument I.4 Referenzerklärung),
b) der Beschreibung der Leistung(en),
c) des Leistungszeitraums,
d) des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und e) des Leistungserbringers.
— Lieferanten-Selbstauskunft zu ihrer Qualitätsfähigkeit inkl. Organigramm zu dem Qualitätsmanagementsystem am Produktionsstandort,
— Als geeignet gelten zudem nur solche Unternehmen, welche über eine Akkreditierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) und Qualifizierung für den konkreten Leistungsgegenstand (Offset-Druckfarben für ES2-10) verfügen.
Der Auftraggeber wird die Erfüllung dieser Anforderungen anhand der zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültigen EZB-Liste (Aktuell gültige und finale Version der „LIST OF RAW MATERIALS AND PRODUCTION PROCESSES FOR THE PRODUCTION OF EURO BANKNOTES“) oder anderer EZB-Dokumente überprüfen.
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Mindeststandards:
— Vorlage von mindestens einer Referenzerklärung,
— Akkreditierung durch die Europäische Zentralbank (EZB) und Qualifizierung für den konkreten Leistungsgegenstand (Offset-Druckfarben für ES2-10).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei der Auswahl der Teilnahmeanträge, die für die Aufforderung zur Abgabe des Angebotes in Betracht kommen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d. h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit, besitzen und nachweisen.
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Alle geeigneten Bewerber werden in der Angebotsphase berücksichtigt.
Bei der Auswahl der Teilnahmeanträge, die für die Aufforderung zur Abgabe des Angebotes in Betracht kommen, werden nur Bewerber berücksichtigt, die für die Erfüllung der Leistung die erforderliche Eignung, d.h. Fachkunde und Leistungsfähigkeit, besitzen und nachweisen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: FP ECA – Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E34248268 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeanträge sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bewerber werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
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Für die Abgabe des Teilnahmeantrags ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei. Hilfe bei der Registrierung erhalten Sie unter der Tel.-Nr. +49 221 985 78 57 oder unter www.subreport.de.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 22894990 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 141-372440 (2021-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 30/2598-6074 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 055-141925
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 141-372440
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Der angegebene Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Lieferung einer konkreten Menge an Druckfarben für Euro-Banknoten ES2-10 - Los
1 (Sonstige Offset-Farben).
2 (Orange ML ohne ML).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-01 📅
Name: Sun chemical s.a.s.
Postort: Nanterre
Postleitzahl: 92024
Land: Frankreich 🇫🇷
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Sicpa sa
Postort: Prilly
Postleitzahl: 1008
Land: Schweiz 🇨🇭
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 055-141925 (2022-03-15)
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