Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckhaltung AVA Velsen
Produkte/Dienstleistungen: Kesselanlagen📦
Kurze Beschreibung: Druckhaltung mit Zubehör Wärmeauskopplung AVA Velsen Saarland.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AVA Velsen
Alte Grube Velsen 16
66127 Saarbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Liefer- und Leistungsumfang des AN gehören u. a. die Lieferung und Montage der kompletten, betriebsfertig montierten Druckhaltung mit Zubehör der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Liefer- und Leistungsumfang des AN gehören u. a. die Lieferung und Montage der kompletten, betriebsfertig montierten Druckhaltung mit Zubehör der Wärmeauskopplung AVA Velsen Saarland.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einhaltung der Beschaffungsmerkmale der Ausschreibungsunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Einhaltung Termin Inbetriebnahme
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 500 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-01 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahmeanträge sind unter: 2021-220-eu358@steag.com einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft/Eintragung im Berufsregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft/Eintragung im Berufsregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) (bitte Kopie beifügen),
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Firmen außerhalb von Deutschland: eine gleichwertige Bescheinigung) nicht älter als 3 Monate (bitte Kopie beifügen).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Vorlage einer Bankerklärung,
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Vorlage einer Bankerklärung,
— Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachkommt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“— Erklärung, dass bei dem Bieter keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 123...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— Erklärung, dass bei dem Bieter keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB Ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 GWB (oder vergleichbaren Vorschriften eines anderen Staates) rechtskräftig verurteilt ist oder gegen den Bieter wegen eines solchen Verstoßes eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden. Auf die Möglichkeit der Selbstreinigung nach §125 GWB sowie auf den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach §126 GWB wird ausdrücklich hingewiesen,
— Erklärung, dass gegen den Bieter keiner der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer dem Auftrag angemessenen Deckung für Sach, - und Vermögensschäden. Benennung der Versicherungssumme mit Gültigkeitsdatum (bitte Kopie beifügen),
— Haftung für Personenschäden entsprechend der deutschen Gesetzgebung. Nachweis einer Personenhaftpflichtversicherung.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß den Ausschreibungsunterlagen unter der oben genannten Web-Site.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-02
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-08-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 127-338065 (2021-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Druckhaltung mit Zubehör Wärmeauskopplung AVA Velsen Saarland
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: AVA Velsen, Alte Grube Velsen 16, 66127 Saarbrücken
Beschreibung der Beschaffung:
“Zum Liefer- und Leistungsumfang des AN gehören u.a. die Lieferung und Montage der kompletten, betriebsfertig montierten Druckhaltung mit Zubehör der...”
Beschreibung der Beschaffung
Zum Liefer- und Leistungsumfang des AN gehören u.a. die Lieferung und Montage der kompletten, betriebsfertig montierten Druckhaltung mit Zubehör der Wärmeauskopplung AVA Velsen Saarland.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 127-338065
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Druckhaltung AVA Velsen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gem. §160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 196-511942 (2021-10-05)