Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen Los: Druckleistungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds
(Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Druckleistungen für die Kommunikation der EUStrukturfonds
13-0452/187
Produkte/Dienstleistungen: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes📦
Kurze Beschreibung:
“Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen Los: Druckleistungen für...”
Kurze Beschreibung
Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen Los: Druckleistungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds
(Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027)
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 92279.80 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Sachsen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und Lieferung.
Leistungen, die den Satz der ausgeschriebenen Druckleistungen betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung.
Der Abruf von Auflagen der Druckerzeugnisse erfolgt mit Einzelauftrag. Die jeweilige Auflage bestimmt sich nach der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Anzahl von Druckerzeugnissen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Druckerzeugnisse:
- Broschüren
- Flyer
- Plakate
- Jahreskalender
- Schreibblöcke
- Notizbücher
- Spiralblöcke/Notizhefte
- Postkarten
- Kreuzfolder
- Haftnotizblöcke
- Aufkleber
Die Rahmenvereinbarung sieht eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge, eine garantierte Mindestabnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge vor. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 92279.80 💰
Dauer
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 31. Dezember 2023, unabhängig vom...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 31. Dezember 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird.
Diese Option ist vom Auftraggeber bis drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 31. Dezember 2023, unabhängig vom...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 31. Dezember 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird.
Diese Option ist vom Auftraggeber bis drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF)”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung;
- Erklärung zum Datenschutz.
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu gemäß Ziffer 2.2. dieser Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Ggf. ist jeweils die Erklärung nach Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen abzugeben.
Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.1.1 der Bewerbungsbedingungen) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.1.2 der Bewerbungsbedingungen) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllenden Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.
Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
- Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen aus dem Bereich von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen aus dem Bereich von Druckleistungen;
Jede der vorgelegten Referenzen muss mindestens einen der nachfolgend genannten drei Leistungsbereiche beinhalten. Insgesamt müssen durch die vorgelegten Referenzen alle Leistungsbereiche abgedeckt werden. Mit einer Referenz können auch mehrere Leistungsbereiche abgedeckt werden.
Leistungsbereich 1: Broschüren/Zeitschriften
Die in den Referenzen benannten Broschüren/Zeitschriften müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Umfang mindestens 24 Seiten
- farbig
Leistungsbereich 2: Flyer
Die in den Referenzen benannten Flyer müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Umfang mindestens vier Seiten
- farbig
- Format: DIN lang
Leistungsbereich 3: Plakate
Die in den Referenzen benannten Plakate müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- farbig
- Format: mindestens DIN A2
Folgende Angaben sind zu tätigen:
- Auftraggeber,
- kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages/Projektes
- Leistungsbereich als Inhalt des Auftrags
- Umsetzungszeitraum des Auftrages
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): s.o.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-18
10:10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏
Quelle: OJS 2021/S 246-650395 (2021-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 105989.12 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und Lieferung....”
Beschreibung der Beschaffung
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und Lieferung. Leistungen, die den Satz der ausgeschriebenen Druckleistungen betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung. Der Abruf von Auflagen der Druckerzeugnisse erfolgt mit Einzelauftrag. Die jeweilige Auflage bestimmt sich nach der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Anzahl von Druckerzeugnissen. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Druckerzeugnisse:
- Broschüren
- Flyer
- Plakate
- Jahreskalender
- Schreibblöcke
- Notizbücher
- Spiralblöcke/Notizhefte
- Postkarten
- Kreuzfolder
- Haftnotizblöcke
- Aufkleber
Die Rahmenvereinbarung sieht eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge, eine garantierte Mindestabnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge vor. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 30. September 2023, unabhängig vom...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 30. September 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird. Diese Option ist vom Auftraggeber bis drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 246-650395
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Druckleistungen für die Kommunikation der EUStrukturfonds
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inh. Andreas Pöge
Postanschrift: Handwerkerhof, 15
Postort: Leipzig - Ost
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 92279.80 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 105989.12 💰
“Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die...”
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen in der Vertragslaufzeit einschließlich Optionszeitraum zu Grunde.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 056-147318 (2022-03-16)