Druckleistungen für die Kommunikation der EUStrukturfonds
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen Los: Druckleistungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds
(Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027)
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit › Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
- • Deutschland › Sachsen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-12-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-03-16 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: 13-0452/187
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de 🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-0 📞
Fax: +49 351564-89080 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d6bfc882e-14263a5ce6d0d6a0 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-20 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 246-650395
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 92279.80 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 92279.80 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen:
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Europäischer Sozialfonds (ESF)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards: s.o.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10
Zusätzliche Informationen: entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d6bfc882e-14263a5ce6d0d6a0 🌏
Land: Sachsen 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 246-650395 (2021-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Referenznummer: 13-0452/187
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen Los: Druckleistungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds
(Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Wilhelm-Buck-Str. 2
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smwa.sachsen.de 🌏
E-Mail: auftragswesen@smwa.sachsen.de 📧
Telefon: +49 351564-0 📞
Fax: +49 351564-89080 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d6bfc882e-14263a5ce6d0d6a0 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-20 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 246-650395
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
entfällt
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungen Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds ab 2020 im Freistaat Sachsen Los: Druckleistungen für die Kommunikation der EU-Strukturfonds
(Förderzeiträume 2014-2020 und 2021-2027)
Kurze Beschreibung:
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und Lieferung.
Leistungen, die den Satz der ausgeschriebenen Druckleistungen betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung.
Der Abruf von Auflagen der Druckerzeugnisse erfolgt mit Einzelauftrag. Die jeweilige Auflage bestimmt sich nach der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Anzahl von Druckerzeugnissen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Druckerzeugnisse:
- Broschüren
- Flyer
- Plakate
- Jahreskalender
- Schreibblöcke
- Notizbücher
- Spiralblöcke/Notizhefte
- Postkarten
- Kreuzfolder
- Haftnotizblöcke
- Aufkleber
Die Rahmenvereinbarung sieht eine unverbindlich geschätzte Abnahmemenge, eine garantierte Mindestabnahmemenge sowie eine Höchstabnahmemenge vor. Die detaillierten Mengenangaben sind Bestandteil der Vertragsunterlagen.
Weitere Leistungen im Zusammenhang mit den Kommunikationsmaßnahmen für die EU-Strukturfonds im Freistaat Sachsen sind Gegenstand weiterer Lose, welche vergeben wurden bzw. zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 31. Dezember 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird.
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Diese Option ist vom Auftraggeber bis drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
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Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 31. Dezember 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird.
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Diese Option ist vom Auftraggeber bis drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft:
- Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben;
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB;
- Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung;
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- Erklärung zum Datenschutz.
Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft.
Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Bei der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist die Erklärung Bietergemeinschaft entsprechend von allen an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen, Institutionen bzw. Einzelpersonen zu gemäß Ziffer 2.2. dieser Bewerbungsbedingungen zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen.
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Zum Nachweis der notwendigen Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen erforderlich und dem Angebot beizufügen. Ggf. ist jeweils die Erklärung nach Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen abzugeben.
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Hinsichtlich der Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.1.1 der Bewerbungsbedingungen) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer 6.1.2 der Bewerbungsbedingungen) genügt es, wenn die Bietergemeinschaft die Anforderungen insgesamt durch ihre Mitglieder erfüllt. Das vorgesehene Mitglied und der von diesem zu erfüllenden Teil der Leistung sind in den Angebotsunterlagen genau zu bezeichnen.
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Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe sowie der nachträgliche Eintritt in eine Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hat, sind nicht möglich.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB) für die Leistungserbringung. Fällt ein Mitglied der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die vollständige Leistungserbringung durch die verbleibende Bietergemeinschaft sichergestellt sein. Dies erklärt jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit der Angebotsabgabe ausdrücklich.
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Soweit vorgesehen sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; auf Anforderung für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen sowie Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers;
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- Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten sämtliche Angaben und Erklärungen zu den unter Ziffer 6.2 und Ziffer 6.3 der Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens drei Referenzen von in den letzten 36 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen aus dem Bereich von Druckleistungen;
Jede der vorgelegten Referenzen muss mindestens einen der nachfolgend genannten drei Leistungsbereiche beinhalten. Insgesamt müssen durch die vorgelegten Referenzen alle Leistungsbereiche abgedeckt werden. Mit einer Referenz können auch mehrere Leistungsbereiche abgedeckt werden.
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Leistungsbereich 1: Broschüren/Zeitschriften
Die in den Referenzen benannten Broschüren/Zeitschriften müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Umfang mindestens 24 Seiten
- farbig
Leistungsbereich 2: Flyer
Die in den Referenzen benannten Flyer müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Umfang mindestens vier Seiten
- Format: DIN lang
Leistungsbereich 3: Plakate
Die in den Referenzen benannten Plakate müssen nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Format: mindestens DIN A2
Folgende Angaben sind zu tätigen:
- Auftraggeber,
- kurze Beschreibung des Gegenstandes des Auftrages/Projektes
- Leistungsbereich als Inhalt des Auftrags
- Umsetzungszeitraum des Auftrages
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10
Zusätzliche Informationen: entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.smwa.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17d6bfc882e-14263a5ce6d0d6a0 🌏
Land: Sachsen 🏙️
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 105989.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 056-147318
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 246-650395
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-23 📅
Name: Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inh. Andreas Pöge
Postanschrift: Handwerkerhof, 15
Postort: Leipzig - Ost
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 105989.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 056-147318 (2022-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 105989.12 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 056-147318
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 246-650395
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Der unter II.1.7) sowie V.2.4) angegebene Wert berücksichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Dem Auftragswert der Rahmenvereinbarung liegen die geschätzten Abnahmemengen in der Vertragslaufzeit einschließlich Optionszeitraum zu Grunde.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die hier ausgeschriebene Rahmenvereinbarung beinhaltet die in der Leistungsbeschreibung genannten Druckleistungen inklusive Verpackung und Lieferung. Leistungen, die den Satz der ausgeschriebenen Druckleistungen betreffen, sind nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung. Der Abruf von Auflagen der Druckerzeugnisse erfolgt mit Einzelauftrag. Die jeweilige Auflage bestimmt sich nach der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Anzahl von Druckerzeugnissen. Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende Druckerzeugnisse:
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Der Auftragszeitraum beträgt zunächst maximal 24 Monate und beginnt mit Zuschlagserteilung. Dieser endet spätestens am 30. September 2023, unabhängig vom Erreichen der 24 Monate. Es besteht seitens des Auftraggebers die Option, die Rahmenvereinbarung zu verlängern, so dass die Gesamtlaufzeit von insgesamt 48 Monaten ab Zuschlagserteilung nicht überschritten wird. Diese Option ist vom Auftraggeber bis drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer auszuüben. Bei dem Optionsrecht handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers; aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Weiterführung der Vereinbarung.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-23 📅
Name: Druckerei Friedrich Pöge e.K. Inh. Andreas Pöge
Postanschrift: Handwerkerhof, 15
Postort: Leipzig - Ost
Postleitzahl: 04316
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 105989.12 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Mehr anzeigen
1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union Vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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