Beschreibung der Beschaffung
Die Zielsetzung zur Ausführung der Projektsteuerungsleistungen durch den Auftragnehmer ist, eine konstruktive und effektive Unterstützung der Projektleitung der VGF bei den umfangreichen, komplexen Aufgaben der Projektabwicklung und -steuerung zur Realisierung der Gesamtmaßnahme durch die Übernahme und eigenständige Abwicklung von Aufgaben der Projektsteuerung zu gewährleisten.
Durch den Einsatz der Projektsteuerung soll sichergestellt werden, dass die dem Projekt zugrunde liegenden Vorgaben, insbesondere zu Kosten und Terminen, jedoch auch bezüglich der strukturellen Vorgaben hinsichtlich Organisation, Kommunikation, Information und Dokumentation, von allen Projektbeteiligten befolgt und eingehalten werden.
Weiter soll durch den Einsatz der Projektsteuerung gewährleistet werden, dass die qualitativen Vorgaben hinsichtlich einer vollumfänglichen späteren Nutzung der Stadtbahnanlage sowie der sonstigen, innerhalb des Projektes zu bearbeitenden Anlagen und Bauwerke, eingehalten werden.
Durch die Projektsteuerung sind insbesondere die verschiedenen Interessen aller Projektbeteiligten (gem. dem Organigramm „Projektaufbauorganisation“, aufzunehmen und in der Art zu bündeln, dass die Einhaltung der Projektziele in qualitativer, monetärer und zeitlicher Hinsicht sichergestellt werden können.
Das heißt, dass die Projektsteuerung auch das Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten auf einheitliche Projektziele hinsichtlich Qualitäten, Kosten und Termine u. a. im Hinblick auf,
- die Pflicht der Projektbeteiligten zur fachlich-inhaltlichen Integration der verschiedenen Planungsleistungen
- die Pflicht der Projektbeteiligten zur Untersuchung von alternativen Lösungsmöglichkeiten beinhaltet.
Die Projektsteuerung hat auch die Interessen der Mitglieder des Lenkungskreises als selbstständige Bauherren zu beachten und zu koordinieren und bei Meinungsverschiedenheiten oder aber Störungen im Planungsprozess und Projektablauf die Interessen zum Ausgleich zu bringen. Die Projektsteuerung ist verpflichtet, neben der Projektleitung, auch die Mitglieder des Lenkungskreises unverzüglich bei Störungen bzw. Abweichungen im Planungsprozess oder im Bauablauf zu unterrichten.