Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung:
— Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade,
— Erdarbeiten für den Bau der DLRG-Unterkunft,
— Entwässerungsleitungen mit kompletter Neuverlegung der Regen- Und Schmutzwasserhauptkanäle mit Hausanschlüssen für neu geplante Hochbauten einschließlich Anschluss der vorhandenen Gebäude wie z. B. das BHKW, die Kaffeerösterei und das Restaurant Falkental, - Wasserversorgungs- und Telekommunikationsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dünenpark Grömitz — 1. Bauabschnitt — 32100110OV
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Promenaden📦
Produkte/Dienstleistungen: FG23
📦
Kurze Beschreibung:
“Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung:
— Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade,
— Erdarbeiten für den Bau der...”
Kurze Beschreibung
Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung:
— Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade,
— Erdarbeiten für den Bau der DLRG-Unterkunft,
— Entwässerungsleitungen mit kompletter Neuverlegung der Regen- Und Schmutzwasserhauptkanäle mit Hausanschlüssen für neu geplante Hochbauten einschließlich Anschluss der vorhandenen Gebäude wie z. B. das BHKW, die Kaffeerösterei und das Restaurant Falkental, - Wasserversorgungs- und Telekommunikationsanlagen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 700 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Ostholstein🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grömitz
Beschreibung der Beschaffung: Baustraßen, Erd- und Entwässerungsarbeiten, Versorgungsleitungen herstellen.
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 700 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-12 📅
Datum des Endes: 2021-12-15 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: LPW-G/2.3/115.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-25
08:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-25
08:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Grömitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 082-210188 (2021-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dünenpark Grömitz - 1. Bauabschnitt - 32100110OV
Kurze Beschreibung:
“Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung: - Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade, - Erdarbeiten für den Bau der...”
Kurze Beschreibung
Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung: - Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade, - Erdarbeiten für den Bau der DLRG-Unterkunft, - Entwässerungsleitungen mit kompletter Neuverlegung der Regen- Und Schmutzwasserhauptkanäle mit Hausanschlüssen für neu geplante Hochbauten einschließlich Anschluss der vorhandenen Gebäude wie z.B. das BHKW, die Kaffeerösterei und das Restaurant Falkental, - Wasserversorgungs- und Telekommunikationsanlagen
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1157160.25 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Baustraßen, Erd- und Entwässerungsarbeiten, Versorgungsleitungen herstellen
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: LPW-G/2.3/115
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 082-210188
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Dünenpark Grömitz - 1. Bauabschnitt - 32100110OV
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Asphaltmischwerk Eutin Straßen- und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Marius-Böger-Weg 1
Postort: Stendorf
Postleitzahl: 23717
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ostholstein🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 700 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1157160.25 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2021/S 152-403702 (2021-08-04)