Dünenpark Grömitz — 1. Bauabschnitt — 32100110OV

Tourismus-Service Grömitz

Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung:
— Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade,
— Erdarbeiten für den Bau der DLRG-Unterkunft,
— Entwässerungsleitungen mit kompletter Neuverlegung der Regen- Und Schmutzwasserhauptkanäle mit Hausanschlüssen für neu geplante Hochbauten einschließlich Anschluss der vorhandenen Gebäude wie z. B. das BHKW, die Kaffeerösterei und das Restaurant Falkental, - Wasserversorgungs- und Telekommunikationsanlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-23 Auftragsbekanntmachung
2021-08-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Promenaden
Kurze Beschreibung:
Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung: — Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade, — Erdarbeiten für den Bau der DLRG-Unterkunft, — Entwässerungsleitungen mit kompletter Neuverlegung der Regen- Und Schmutzwasserhauptkanäle mit Hausanschlüssen für neu geplante Hochbauten einschließlich Anschluss der vorhandenen Gebäude wie z. B. das BHKW, die Kaffeerösterei und das Restaurant Falkental, - Wasserversorgungs- und Telekommunikationsanlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Promenaden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostholstein 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Tourismus-Service Grömitz
Postanschrift: Neuer Markt 1
Postleitzahl: 23743
Postort: Grömitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.groemitz.de 🌏
E-Mail: vergaben-vob-sh@gmsh.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2021777 🌏
URL der Teilnahme: http://www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-28 📅
Datum des Beginns: 2021-07-12 📅
Datum des Endes: 2021-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 082-210188
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung:
— Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade,
— Erdarbeiten für den Bau der DLRG-Unterkunft,
— Entwässerungsleitungen mit kompletter Neuverlegung der Regen- Und Schmutzwasserhauptkanäle mit Hausanschlüssen für neu geplante Hochbauten einschließlich Anschluss der vorhandenen Gebäude wie z. B. das BHKW, die Kaffeerösterei und das Restaurant Falkental, - Wasserversorgungs- und Telekommunikationsanlagen.
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Geschätzter Gesamtwert: 1 700 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Baustraßen, Erd- und Entwässerungsarbeiten, Versorgungsleitungen herstellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 700 000 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: LPW-G/2.3/115.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FG23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grömitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:30
Ort des Eröffnungstermins: GMSH AöR, Büro Lübeck
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Zusätzliche Informationen:
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Submissionsstelle Bau, Lübeck
Internetadresse: www.groemitz.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.gmsh.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/2021777 🌏
URL der Teilnahme: www.e-vergabe-sh.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düstenbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 4319884702 📠
Internetadresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe I.1) Öffentlicher Auftraggeber
Postort: Grömitz
Quelle: OJS 2021/S 082-210188 (2021-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im geplanten 1. Bauabschnitt kommt folgendes zur Ausführung: - Errichtung von baustraßen und der temporären Promenade, - Erdarbeiten für den Bau der DLRG-Unterkunft, - Entwässerungsleitungen mit kompletter Neuverlegung der Regen- Und Schmutzwasserhauptkanäle mit Hausanschlüssen für neu geplante Hochbauten einschließlich Anschluss der vorhandenen Gebäude wie z.B. das BHKW, die Kaffeerösterei und das Restaurant Falkental, - Wasserversorgungs- und Telekommunikationsanlagen
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Gesamtwert des Auftrags: 1157160.25 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 152-403702
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 082-210188
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Baustraßen, Erd- und Entwässerungsarbeiten, Versorgungsleitungen herstellen
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: LPW-G/2.3/115

Auftragsvergabe
Name: Asphaltmischwerk Eutin Straßen- und Tiefbau GmbH
Postanschrift: Marius-Böger-Weg 1
Postort: Stendorf
Postleitzahl: 23717
Land: Deutschland 🇩🇪
Ostholstein 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1157160.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
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Quelle: OJS 2021/S 152-403702 (2021-08-04)