Röntgendiffraktion in streifendem Einfall ist eine wichtige Methoden zur kristallografischen Untersuchung kristalliner Oxide, Koordinationsverbindungen und Hybridmaterialien in Form von Dünnfilmen. Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für derartige dünne Schichten. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für fließfähige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares System benötigt. Die hohe Qualität der kristallografischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen. Dies bedingt die Grundspezifikationen des anzuschaffenden Geräts.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diffraktionsgeräte
Referenznummer: 2021ZV000021
Kurze Beschreibung:
Röntgendiffraktion in streifendem Einfall ist eine wichtige Methoden zur kristallografischen Untersuchung kristalliner Oxide, Koordinationsverbindungen und Hybridmaterialien in Form von Dünnfilmen.
Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für derartige dünne Schichten. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für fließfähige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares System benötigt. Die hohe Qualität der kristallografischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen. Dies bedingt die Grundspezifikationen des anzuschaffenden Geräts.
Röntgendiffraktion in streifendem Einfall ist eine wichtige Methoden zur kristallografischen Untersuchung kristalliner Oxide, Koordinationsverbindungen und Hybridmaterialien in Form von Dünnfilmen.
Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für derartige dünne Schichten. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für fließfähige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares System benötigt. Die hohe Qualität der kristallografischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen. Dies bedingt die Grundspezifikationen des anzuschaffenden Geräts.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diffraktionsgeräte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diffraktionsgeräte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Röntgendiffraktion in streifendem Einfall ist eine wichtige Methoden zur kristallografischen Untersuchung kristalliner Oxide, Koordinationsverbindungen und Hybridmaterialien in Form von Dünnfilmen.
Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für derartige dünne Schichten. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für fließfähige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares System benötigt. Die hohe Qualität der kristallografischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen. Dies bedingt die Grundspezifikationen des anzuschaffenden Geräts.
Die Vielzahl an laufenden und geplanten Projekten erfordert eine anspruchsvolle Analytik für derartige dünne Schichten. Hierbei müssen die Untersuchungsmethoden für fließfähige und feste Proben gleichermaßen anwendbar sein. Zur Gewährleistung dieser Anforderungen wird ein vielseitig einsetzbares System benötigt. Die hohe Qualität der kristallografischen Untersuchungen ist eine unabdingbare Voraussetzung zur Untersuchung von Materialien in Bezug auf ihre physikalisch-chemischen Eigenschaften und deren Korrelation mit den jeweiligen Anwendungen. Dies bedingt die Grundspezifikationen des anzuschaffenden Geräts.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: technisches Büro in deutscher und englischer Sprache
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
mindestens drei Referenzen von Kunden mit gleichwertigen technischen Spezifikationen der in Betrieb befindlichen Maschine (beweglicher Detektor (out-of-plane Arm), Detektor, XRR)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von Garantien und Wartungsvertrags-Optionen für einen Zeitraum von 5 Jahren bei einer Nutzungsdauer von 2700 h/Jahr; Customer Support bei auftretenden Problemen via Remote Unterstützung innerhalb von 24 Stunden
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: VOL/B in der derzeit gültigen Fassung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 335 980 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-19 📅
Name: Rigaku Europe SE
Postanschrift: Hugenottenallee 167
Postort: Neu-Isenburg
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland 🇩🇪 Offenbach, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 335 980 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 025-061683 (2022-02-01)