Durchforstung/Schad-/Käferholzaufbereitung und Holzrückung Rev. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8

Staatsbetrieb Sachsenforst – Forstbezirk Leipzig

Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung und Holzrückung in den Revieren 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Holzfällung
Referenznummer: 2021FB03- 021
Kurze Beschreibung:
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung und Holzrückung in den Revieren 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Holzfällung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Holzfällung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordsachsen 🏙️
Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sachsenforst – Forstbezirk Leipzig
Postanschrift: Heilemannstraße 1
Postleitzahl: 04277
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htm 🌏
E-Mail: vergabestelle.leipzig@smul.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178cba3403d-2d30e069b6ccc694 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-21 📅
Datum des Beginns: 2021-06-15 📅
Datum des Endes: 2022-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 077-197859
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: 113
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 1 Thümmlitz Klosterbuch 1 800-3 000 Fm.
Beschreibung der Verlängerungen:
1. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und er endet am 28.2.2022,
2. Der Auftraggeber kann die Verlängerung des Vertrages über den in Abs. 1 bestimmten Zeitpunkt hinaus verlangen,
3. Die Absicht, den Vertrag über die in Abs. 1 vereinbarte Laufzeit hinaus zu verlängern, ist gegenüber dem Auftragnehmer 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit bei diesem eingehend schriftlich zu erklären. Widerspricht der Auftragnehmer der Ausübung der Option nicht innerhalb eines Monats, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr,
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4. Die Option kann maximal einmal Mal jeweils für ein weiteres Jahr ausgeübt werden. Die Höchstlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Bezeichnung des Loses: 212
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 2 Collm 1 700-4 000 Fm.
Bezeichnung des Loses: 311
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 3 Wermsdorf 2 000 Fm – 4 650 Fm.
Bezeichnung des Loses: 411
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 4 Horstsee 1 300 Fm-4 350 Fm.
Bezeichnung des Loses: 511/611
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung in den Revieren 5 Colditz und 6 Waldmühle 3 000-6 300 Fm.
Bezeichnung des Loses: 812
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Durchforstung/Schad-und Käferholzaufbereitung im Revier 8 Leipzig Süd 2 000 – 5 100 Fm.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-178cba3403d-2d30e069b6ccc694 🌏
Land: Leipzig 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Siehe Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: http://www.smul.sachsen.de/sbs/695.htmindex.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 077-197859 (2021-04-16)