Beschreibung der Beschaffung
Zur Durchführung des o. a. Bedarfsverkehrs sind Beförderungsleistungen zu erbringen, die die Beförderung in Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Beförderungsmittel) einschließlich der ggf. notwendigen Assistenzleistungen (Glossar) und der ggf. erforderlichen Treppenhilfe durch das Fahrpersonal (Fahrer und Beifahrer) unter Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsvorschriften und Genehmigungen auf dem verkehrsgünstigsten, kürzesten Weg von Tür-zu-Tür umfassen.Im Rahmen der Organisation sind Regieleistungen zu erbringen. Diese Leistungen sind generelle Leistungen, die zur Organisation und zur Sicherstellung der Beförderungsleistung vorzuhalten sind.
Die Regieleistungen umfassen folgende Leistungen:
— Bereitstellung und Vorhaltung einer Regiezentrale,
— Bereitstellung und Vorhaltung einer Notfallbereitschaft,
— Einrichtung und Pflege einer Nutzerdatei (vgl. § 4 Abs. 7 SFD-VO),
— Vorrangig vollständig softwarebasierter und bedarfsgerechter Abruf und Einsatz von Fahrzeugen,
— Fahrtwunschannahme telefonisch, per E-Mail, per Fax, als online gestützte Bestellung über eine eigens vorzuhaltende Webseite oder schriftlich (vgl. § 8 Abs. 1 SFD-VO),
— Disposition der Fahrtwünsche mit vollständig softwarebasierten und bedarfsgerechten Abruf und Einsatz von Fahrzeugen (vgl. § 8 Abs. 4 SFD-VO),
— Weiterleitung der Einsätze an das Personal der Fahrzeuge (vgl. § 8 Abs. 4 SFD-VO),
— Besetzung eines Notfalltelefons,
— Abrechnung und Nachweis der gesamten monatlichen Beförderungsleistungen auf Basis der Magnetkarten gegenüber dem LAGeSo (vgl. § 4 Abs. 7 SFD-VO),
— Erstellung und Weiterleitung von Statistiken in üblicher Dateiform (Word, Excel) (vgl. § 11 SFD-VO),
— Unterstützung bei der jährlichen Durchführung einer Befragung zur Kundenzufriedenheit durch den AG,
— Einrichtung einer Beratungs-, Betreuungs- und Beschwerdestelle (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 2 und 3 SFD-VO),
— Einrichtung eines Beirates zur Qualitätssicherung unter angemessener Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bzw. die sie vertretenden Organisationen (vgl. § 4 Abs. 5 Nr. 5 SFD-VO). Weitere detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.