Durchführung eines Anlagenbetriebes auf der Deponie Schlackenberg mit folgenden Anlagenteilen: — Sickerwasseraufbereitungsanlage mit Neutralisation, Bioreaktor, Eisenfällung, Aktivkohlefilteranlage, pH-Werteinstellung und Druckluftanlage, — Pumpstation für Sickerwasser zur Sickerwasseraufbereitungsanlage mit vorgeschalteter Abscheideranlage und optimierter Koaleszenzstufe, — Oberflächenentwässerungseinrichtungen mit Absetz- und Rückhaltebecken, — Abpumpschacht Sodaschlackendeponie, — Abpumpschacht ehemaliger Klärteich, — 13 Pumpbrunnen zur Absenkung von Sickerwasser bis zur vollständigen Entleerung im Schlammteich 5, — Druckerhöhungsstation für Trinkwasser auf dem Deponiegelände, — Sickerwasserdruckleitung zwischen Pumpstation und Sickerwasseraufbereitungsanlage, — Freigefälleleitungen von den Schlammteichen zur Pumpstation mit Revisionsöffnungen, — Sickerwasserdränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten, — Oberflächenwasser- und Dränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten, — Oberflächenwasserableitgräben, — Abwasserrohrleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten, — Trinkwasserleitung mit Spülanschlüssen, — etwa 24 Grundwassermessstellen in Überflur- und Unterflurausführung, — Schliessanlage, — Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an Entwässerungsgräben, Rasenflächen, Habitatflächen usw..
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Referenznummer: 2021GWE000003
Kurze Beschreibung:
Durchführung eines Anlagenbetriebes auf der Deponie Schlackenberg mit folgenden Anlagenteilen:
— Sickerwasseraufbereitungsanlage mit Neutralisation, Bioreaktor, Eisenfällung, Aktivkohlefilteranlage, pH-Werteinstellung und Druckluftanlage,
— Pumpstation für Sickerwasser zur Sickerwasseraufbereitungsanlage mit vorgeschalteter Abscheideranlage und optimierter Koaleszenzstufe,
— Oberflächenentwässerungseinrichtungen mit Absetz- und Rückhaltebecken,
— Abpumpschacht Sodaschlackendeponie,
— Abpumpschacht ehemaliger Klärteich,
— 13 Pumpbrunnen zur Absenkung von Sickerwasser bis zur vollständigen Entleerung im Schlammteich 5,
— Druckerhöhungsstation für Trinkwasser auf dem Deponiegelände,
— Sickerwasserdruckleitung zwischen Pumpstation und Sickerwasseraufbereitungsanlage,
— Freigefälleleitungen von den Schlammteichen zur Pumpstation mit Revisionsöffnungen,
— Sickerwasserdränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten,
— Oberflächenwasser- und Dränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten,
— Oberflächenwasserableitgräben,
— Abwasserrohrleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten,
— Trinkwasserleitung mit Spülanschlüssen,
— etwa 24 Grundwassermessstellen in Überflur- und Unterflurausführung,
— Schliessanlage,
— Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an Entwässerungsgräben, Rasenflächen, Habitatflächen usw..
Die Dringlichkeit der Vergabe der Maßnahme begründet sich wie folgt: Die Planung der Maßnahmen wurde ursprünglich an ein Ingenieurbüro vergeben, welches mit der Besonderheit der Leistungen bereits seit dem Bau des Schlackenbergs vertraut. Durch Personalumstellung war eine weitere Zusammenarbeit schwierig und die Planungsleistungen mussten neu vergeben werden. Die zeitliche Verzögerung dadurch bedingt eine besondere Dringlichkeit der Vergabe.
Die Dringlichkeit der Vergabe der Maßnahme begründet sich wie folgt: Die Planung der Maßnahmen wurde ursprünglich an ein Ingenieurbüro vergeben, welches mit der Besonderheit der Leistungen bereits seit dem Bau des Schlackenbergs vertraut. Durch Personalumstellung war eine weitere Zusammenarbeit schwierig und die Planungsleistungen mussten neu vergeben werden. Die zeitliche Verzögerung dadurch bedingt eine besondere Dringlichkeit der Vergabe.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-08-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-24 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Vollständige Nachweise und Unterlagen des Bieters sowie Erfüllung der Vorgaben
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 138-367235 (2021-07-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung eines Anlagenbetriebes auf der Deponie Schlackenberg mit folgenden Anlagenteilen:
• Sickerwasseraufbereitungsanlage mit Neutralisation, Bioreaktor, Eisenfällung, Aktivkohlefilteranlage, pH-Werteinstellung und Druckluftanlage
• Pumpstation für Sickerwasser zur Sickerwasseraufbereitungsanlage mit vorgeschalteter Abscheideranlage und optimierter Koaleszenzstufe
• Oberflächenentwässerungseinrichtungen mit Absetz- und Rückhaltebecken
• Abpumpschacht Sodaschlackendeponie
• Abpumpschacht ehemaliger Klärteich
• 13 Pumpbrunnen zur Absenkung von Sickerwasser bis zur vollständigen Entleerung im Schlammteich 5
• Druckerhöhungsstation für Trinkwasser auf dem Deponiegelände
• Sickerwasserdruckleitung zwischen Pumpstation und Sickerwasseraufbereitungsanlage
• Freigefälleleitungen von den Schlammteichen zur Pumpstation mit Revisionsöffnungen
• Sickerwasserdränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten
• Oberflächenwasser- und Dränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten
• Oberflächenwasserableitgräben
• Abwasserrohrleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten
• Trinkwasserleitung mit Spülanschlüssen
• etwa 24 Grundwassermessstellen in Überflur- und Unterflurausführung
• Schliessanlage
• Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an Entwässerungsgräben, Rasenflächen, Habitatflächen usw.
• Sickerwasseraufbereitungsanlage mit Neutralisation, Bioreaktor, Eisenfällung, Aktivkohlefilteranlage, pH-Werteinstellung und Druckluftanlage
• Pumpstation für Sickerwasser zur Sickerwasseraufbereitungsanlage mit vorgeschalteter Abscheideranlage und optimierter Koaleszenzstufe
• Oberflächenentwässerungseinrichtungen mit Absetz- und Rückhaltebecken
• Abpumpschacht Sodaschlackendeponie
• Abpumpschacht ehemaliger Klärteich
• 13 Pumpbrunnen zur Absenkung von Sickerwasser bis zur vollständigen Entleerung im Schlammteich 5
• Druckerhöhungsstation für Trinkwasser auf dem Deponiegelände
• Sickerwasserdruckleitung zwischen Pumpstation und Sickerwasseraufbereitungsanlage
• Freigefälleleitungen von den Schlammteichen zur Pumpstation mit Revisionsöffnungen
• Sickerwasserdränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten
• Oberflächenwasser- und Dränageleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten
• Oberflächenwasserableitgräben
• Abwasserrohrleitungen mit zugehörigen Revisionsschächten
• Trinkwasserleitung mit Spülanschlüssen
• etwa 24 Grundwassermessstellen in Überflur- und Unterflurausführung
• Schliessanlage
• Unterhaltungs- und Pflegearbeiten an Entwässerungsgräben, Rasenflächen, Habitatflächen usw.
Formloses Bewerbungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-20 📅
Name: PROTECT Umwelt GmbH & Co. KG
Postort: Sulzbach-Rosenberg
Postleitzahl: 92237
Land: Deutschland 🇩🇪 Amberg-Sulzbach
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Telefax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.bei Versendung der Information per Telefax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.