Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer – Arbeitsphase 2022-2025
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer für die Zeit vom 15.1.2022 bis zum 28.2.2026.
Seit dem Jahr 2000 finden die jährlichen Untersuchungen im Rahmen des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer statt. Die Ergebnisse werden in die Daten- und GIS-Strukturen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg eingespeist.
Es steht nun die Fortführung der Arbeiten in direkter Anknüpfung an diejenigen der Vorjahre an. Ausgeschrieben ist der Zeitraum 2022-2025, wobei vorgesehen ist, den Auftrag basierend auf den Vergabeunterlagen zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das...”
Titel
Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer – Arbeitsphase 2022-2025
2021000095
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Produkte/Dienstleistungen: Meeresforschungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer für die Zeit vom 15.1.2022 bis zum 28.2.2026.
Seit dem Jahr 2000 finden die jährlichen Untersuchungen im Rahmen des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer statt. Die Ergebnisse werden in die Daten- und GIS-Strukturen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg eingespeist.
Es steht nun die Fortführung der Arbeiten in direkter Anknüpfung an diejenigen der Vorjahre an. Ausgeschrieben ist der Zeitraum 2022-2025, wobei vorgesehen ist, den Auftrag basierend auf den Vergabeunterlagen zu vergeben.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Naturschutzgebieten📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Es erfolgt eine Gesamtvergabe der ausgeschriebenen Leistung. Diese erfasst das Monitoring, sowie die Datenlieferung und -haltung, sowie sonstige Arbeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Es erfolgt eine Gesamtvergabe der ausgeschriebenen Leistung. Diese erfasst das Monitoring, sowie die Datenlieferung und -haltung, sowie sonstige Arbeiten für die in der Leistungsbeschreibung erfassten Aufgaben, Flächen und Arten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einsatzplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-15 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise Kann zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter
III.1.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Einzureichen sind:
E1 – Eigenerklärung zur Eignung: Es ist die Eigenerklärung zur Eignung auszufüllen. Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von in anderen Staaten niedergelassen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
E3 – Zum Nachweis der beruflichen Qualifikation für die ausgeschriebene Leistung ist eine Aufstellung der mit der Leistung zu betrauenden Personen, sowie deren berufliche Qualifikation darzulegen. Die ausgeschriebene Leistung bedingt dabei, dass Abschlüsse mit biologischen Schwerpunkt zur beruflichen Leistungsfähigkeit vorliegen.
Die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erfordert mindestens einen Diplom- oder Masterabschluss (Biologie oder vergleichbar) und Nachweis von Schwerpunkt-Kenntnissen zu den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Arbeitspunkten. Die Vergabestelle behält sich vor, konkrete Nachweise (Zeugnisse, Zertifikate und vergleichbares) zu der benannten Qualifikation abzufordern.
S1 – Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“E 2 – Zum Nachweis Ihrer Eignung ist eine Referenz zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
E 2 – Zum Nachweis Ihrer Eignung ist eine Referenz zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei dieser aussagefähigen Referenzen sind jeweils
— Auftragsjahr und -umfang,
— AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, sowie Mailadresse,
— Die jeweiligen Rechnungswerte (p.a.),
— Benennung der beteiligten BearbeiterInnen zu nennen. (Die Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt.)
Die einzureichende Referenz soll die meeres-/küstenökologischen Kenntnisse, sowie die Kenntnisse zur erforderlichen Arbeitsmethodik (Trilaterales Wattenmeer-Monitoring) des Bieters und des mit der Leistung zu betrauenden Personals (siehe auch E3) belegen. Angaben hierzu sind in der schriftlichen Referenz auszuführen.
Reichen Sie hierzu ein gesondertes Dokument auf max. 2 DIN A 4 Seiten, Schriftart Arial und Schriftgröße 11 ein (inkl. Bildanlagen).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach dieser Leistungsbeschreibung übernommenen Pflichten gegen den AG geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-07
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-07
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen:
“Für die folgende Arbeitsphase 2026 bis 2029 ist ggf. eine erneute Ausschreibung vorgesehen.” Zusätzliche Informationen
“— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
— Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1) genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Postfach 30 17 41
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 069-175625 (2021-04-06)
Ergänzende Angaben (2021-04-26)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 069-175625
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2021/S 084-217370 (2021-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
URL: https://hamburg.de/fb/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das...”
Titel
Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer - Arbeitsphase 2022-2025
2021000095
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Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer für die Zeit vom 15.01.2022 bis zum 28.02.2026.
Seit dem Jahr 2000 finden die jährlichen Untersuchungen im Rahmen des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer statt. Die Ergebnisse werden in die Daten- und GIS-Strukturen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Hamburg eingespeist.
Es steht nun die Fortführung der Arbeiten in direkter Anknüpfung an diejenigen der Vorjahre an. Ausgeschrieben ist der Zeitraum 2022-2025, wobei vorgesehen ist, den Auftrag basierend auf den Vergabeunterlagen zu vergeben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 310 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Es erfolgt eine Gesamtvergabe der ausgeschriebenen Leistung. Diese erfasst das Monitoring, sowie die Datenlieferung und –haltung, sowie sonstige Arbeiten...”
Beschreibung der Beschaffung
Es erfolgt eine Gesamtvergabe der ausgeschriebenen Leistung. Diese erfasst das Monitoring, sowie die Datenlieferung und –haltung, sowie sonstige Arbeiten für die in der Leistungsbeschreibung erfassten Aufgaben, Flächen und Arten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 069-175625
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das...”
Titel
Durchführung des Monitoring-Programms für den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer und Lieferung von Datenbank- und GIS-Daten für das Fachinformationssystem des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer - Arbeitsphase 2022-2025
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dipl.-Biol. Ulrich Hellwig IfAUM GbR
Postort: Wurster Nordseeküste
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 310 000 💰
“- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser...”
- Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die
erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unterwww.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 200-628011 (2023-10-12)