Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn. Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Referenznummer: 2021-LM-082-32-EU
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn.
Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn.
Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Limburg-Weilburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtlinienverkehr Limburg an der Lahn – Eigenbetrieb der Kreisstadt Limburg an der Lahn
Postanschrift: Bahnhofsplatz 2
Postleitzahl: 65549
Postort: Limburg an der Lahn
Kontakt
Internetadresse: http://www.limburg.de🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt.limburg.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E49822813🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E49822813🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-22 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 056-141538
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn.
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn.
Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verkehrstag Bedienzeit
Montag – Donnerstag 6.00-1.15 Uhr (am Folgetag)
Freitag 6.00-3.15 Uhr (am Folgetag)
Samstag 6.00-3.15 Uhr (am Folgetag)
Sonn- und Feiertag 6.00-1.15 Uhr (am Folgetag)
Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 5 umweltfreundliche Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Daher erhält der Auftragnehmer die Nutzungsberechtigung für 3-4 Ladesäulen auf dem Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn inkl. Fahrzeugabstellplatz zum Laden und Abstellen der zur Verfügung gestellten Elektrofahrzeuge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den vorgegebenen Ladesäule die Fahrzeuge zu laden. Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Abstellplätzen zu parken, wenn sie nicht im laufenden Fahrbetrieb eingesetzt werden müssen.
Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 5 umweltfreundliche Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Daher erhält der Auftragnehmer die Nutzungsberechtigung für 3-4 Ladesäulen auf dem Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn inkl. Fahrzeugabstellplatz zum Laden und Abstellen der zur Verfügung gestellten Elektrofahrzeuge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den vorgegebenen Ladesäule die Fahrzeuge zu laden. Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Abstellplätzen zu parken, wenn sie nicht im laufenden Fahrbetrieb eingesetzt werden müssen.
Das Vergabeverfahren wird bis zur Angebotsabgabe über die weitgehend plattformunabhängige Browseranwendung der eVergabelösung subreport ELVIS (Betreiber: subreport Verlag Schawe GmbH, http://www.subreport.de) abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers.
Das Vergabeverfahren wird bis zur Angebotsabgabe über die weitgehend plattformunabhängige Browseranwendung der eVergabelösung subreport ELVIS (Betreiber: subreport Verlag Schawe GmbH, http://www.subreport.de) abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers.
Der Nachrichtenaustausch wird über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisstadt Limburg an der Lahn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Ange-botsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistun-gen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.1.2021.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.1.2021.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der An-gebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der An-gebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.1.2021.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i. V. m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept).
Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i. V. m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept).
Benannt werden können Verkehrsleistungen seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre (2018, 2019, 2020) vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe der o.g. Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe der o.g. Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV.
Das „Angebotsschreiben“ und das „Preisblatt (Anlage B zum Angebotsschreiben)“ sind zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
Falls einschlägig: konkretisierende Anforderungen an die „Eignungsleihe“ siehe Vergabeunterlagen,
Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Anl. E zum „Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden),
Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“,
Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 056-141538 (2021-03-17)
Ergänzende Angaben (2021-03-31) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtlinienverkehr Limburg a. d. Lahn – Eigenbetrieb der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 4479
Kurze Beschreibung:
Bei dem On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Bei dem On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisstadt Limburg a. d. Lahn, Stadtlinienverkehr Limburg a. d. Lahn - Eigenbetrieb der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
Postort: Limburg a. d. Lahn
Kontakt
Internetadresse: https://www.limburg.de/🌏
E-Mail: info@stadt.limburg.de📧
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebender Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. §39 Abs. 6 Nr. 3 + 4 VGV).
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebender Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. §39 Abs. 6 Nr. 3 + 4 VGV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots.
Bei dem On-Demand-Verkehr handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots.
Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Die Bedienzeiten des ODV umfassen die nachfolgend dargestellten Zeiten:
Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom SLV 5 umweltfreundliche Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. acht Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom SLV unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der SLV. Daher erhält der Auftragnehmer die Nutzungsberechtigung für 3 Ladesäulen an 3 Standorten (2 Standorte in der Innenstadt mit jeweils 2 Stellplätzen sowie 1 Standort am Stadthaus in der Straße „Über der Lahn“) zum Laden und Abstellen der zur Verfügung gestellten Elektrofahrzeuge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den vorgegebenen Ladesäulen die Fahrzeuge zu laden. Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Abstellplätzen oder dem Betriebshof des Auftragnehmers zu parken, wenn sie nicht im laufenden Fahrbetrieb eingesetzt werden müssen.
Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom SLV 5 umweltfreundliche Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. acht Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom SLV unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der SLV. Daher erhält der Auftragnehmer die Nutzungsberechtigung für 3 Ladesäulen an 3 Standorten (2 Standorte in der Innenstadt mit jeweils 2 Stellplätzen sowie 1 Standort am Stadthaus in der Straße „Über der Lahn“) zum Laden und Abstellen der zur Verfügung gestellten Elektrofahrzeuge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den vorgegebenen Ladesäulen die Fahrzeuge zu laden. Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Abstellplätzen oder dem Betriebshof des Auftragnehmers zu parken, wenn sie nicht im laufenden Fahrbetrieb eingesetzt werden müssen.
Der Auftragnehmer muss im oben genannten Bedienzeitraum je Verkehrstag das Personal zur Verfügung stellen. Hierbei muss die Personaleinsatzplanung so erfolgen, dass immer zeitgleich die in den Tabellen der Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zeitabschnittsweise dargestellte Anzahl an Fahrzeuge eingesetzt werden können.
Der Auftragnehmer muss im oben genannten Bedienzeitraum je Verkehrstag das Personal zur Verfügung stellen. Hierbei muss die Personaleinsatzplanung so erfolgen, dass immer zeitgleich die in den Tabellen der Ziffer 2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe zeitabschnittsweise dargestellte Anzahl an Fahrzeuge eingesetzt werden können.
Die Vergütung des Fahrpersonals erfolgt mindestens auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns.
Von Seiten des Auftraggebers besteht die Möglichkeit einer Zubestelloption für weiteres Fahrpersonal für den Einsatz von weiteren umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen. Diese Zubestellung erfolgt in Abhängigkeit der Inanspruchnahme des ODV und unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit für die Bereitstellung zusätzlichen Fahrpersonals.
Von Seiten des Auftraggebers besteht die Möglichkeit einer Zubestelloption für weiteres Fahrpersonal für den Einsatz von weiteren umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen. Diese Zubestellung erfolgt in Abhängigkeit der Inanspruchnahme des ODV und unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit für die Bereitstellung zusätzlichen Fahrpersonals.
Die gesamte betriebliche Steuerung des ODV wird mit Hilfe der unentgeltlich vom SLV zur Verfügung gestellten On-Demand-Verkehr-Software des Unternehmens ioki wie folgt durchgeführt:
— Fahrtaufträge der Kunden sind über mobile Endgeräte via App (Smartphone, Tablett) buchbar,
— Fahrtaufträge der Kunden sind telefonisch bei einer ODV-Hotline des SLV buchbar, Hotline gibt dann die telefonischen Fahrtwünsche über die Buchungs-App ein,
— ODV-Software führt das Pooling der Fahrtwünsche und Weiterleitung der gebündelten Touren an den Auftragnehmer durch,
— Fahrer-App teilt dem Fahrer die Anzahl der Fahrgäste, Fahrtroute inkl. virtuellen Haltestellen sowie Fahrschein des jeweiligen Fahrgastes mit,
— Besonderheiten bei der Durchführung des Fahrtauftrages, z. B. Fahrgast war nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Haltestelle oder angegebener Fahrschein stimmt nicht mit dem vorgezeigten Fahrschein überein, werden durch den Fahrer in der Fahrer-App vermerkt,
— Besonderheiten bei der Durchführung des Fahrtauftrages, z. B. Fahrgast war nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an der vereinbarten Haltestelle oder angegebener Fahrschein stimmt nicht mit dem vorgezeigten Fahrschein überein, werden durch den Fahrer in der Fahrer-App vermerkt,
— Bearbeitung und Abrechnung, sowie das Reporting zur Leistungsabrechnung und Qualitätssteuerung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-08 📅
Name: Taxi-Addi Verkehrsbetriebe GmbH
Postanschrift: Industriestr. 22
Postort: Hadamar
Postleitzahl: 65589
Land: Deutschland 🇩🇪 Limburg-Weilburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99