Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist Teil des verbundweiten On-Demand-Projekts des RMV. Hierbei handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV das Personal für den gesamten Bedienzeitraum (Mo-Do 5.30 – 22.30 Uhr, Fr 5.30 – 00.30 Uhr, Sa 7.30 – 00.30 Uhr, So & Fe 8.30 – 22.30 Uhr) für den gleichzeitigen Einsatz von zunächst 3 Fahrzeugen (Option für 3 weitere Fahrzeuge) zur Verfügung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 4429
Kurze Beschreibung:
“Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist...”
Kurze Beschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist Teil des verbundweiten On-Demand-Projekts des RMV. Hierbei handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV das Personal für den gesamten Bedienzeitraum (Mo-Do 5.30 – 22.30 Uhr, Fr 5.30 – 00.30 Uhr, Sa 7.30 – 00.30 Uhr, So & Fe 8.30 – 22.30 Uhr) für den gleichzeitigen Einsatz von zunächst 3 Fahrzeugen (Option für 3 weitere Fahrzeuge) zur Verfügung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheingau-Taunus-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-05 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 045-111755
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
“Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.”
Quelle: OJS 2021/S 045-111755 (2021-03-01)
Ergänzende Angaben (2021-03-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist...”
Kurze Beschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist Teil des verbundweiten On-Demand-Projekts des RMV. Hierbei handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV das Personal für den gesamten Bedienzeitraum (Mo-Do 05.30 – 22.30 Uhr, Fr 05.30 – 00.30 Uhr, Sa 07.30 – 00.30 Uhr, So & Fe 08.30 – 22.30 Uhr) für den gleichzeitigen Einsatz von zunächst 3 Fahrzeugen (Option für 3 weitere Fahrzeuge) zur Verfügung.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist...”
Kurze Beschreibung
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist Teil des verbundweiten On-Demand-Projekts des RMV. Hierbei handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV das Personal für den gesamten Bedienzeitraum (Mo-Do 5:30 – 22.30 Uhr, Fr 5.30 – 00.30 Uhr, Sa 7:30 – 00.30 Uhr, So & Fe 8.30 – 22.30 Uhr) für den gleichzeitigen Einsatz von zunächst 3 Fahrzeugen (Option für 3 weitere Fahrzeuge) zur Verfügung.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe...”
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 + 4 VgV).
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Quelle: OJS 2021/S 093-243921 (2021-05-10)