Durchführung einer Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen

Forstverwaltung Braudel Klemens Graf Grote

Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des privaten Waldbesitzes von Klemens Graf Grote (Forstverwaltung Braudel).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-06 Auftragsbekanntmachung
2021-06-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: 4/2021/00003
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des privaten Waldbesitzes von Klemens Graf Grote (Forstverwaltung Braudel).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Uelzen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Forstverwaltung Braudel Klemens Graf Grote
Postanschrift: Am Mühlenteich 11
Postleitzahl: 29559
Postort: Wrestedt
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwk-niedersachsen.de 🌏
E-Mail: forst.braudel@lwk-niedersachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1DRH0/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1DRH0 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Datum des Beginns: 2021-07-12 📅
Datum des Endes: 2021-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-235773
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 027-066753
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg auf 750,69 ha mit 3,28 t/ha. Dies entspricht einer Ausbringungsmenge von 2.462,2632 t. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk gemäß Düngemittelverordnung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2482) einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
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Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile, Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der Düngemittelverordnung in der in der neuesten Fassung entsprechen.
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Zusätzliche Anforderungen sind:
— Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung im privaten Waldbesitz von Klemens Graf Grote (Forstverwaltung Braudel) in den Gemarkungen Hohenweddrien, Zahrenthien (Landkreis Uelzen) und Braudel (Landkreis Lüchow-Danneberg auf 750,69 ha Fläche.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren ist weder beantragt noch eröffnet, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen, sind ordnungsgemäß erfüllt.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— Entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen
Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Luftverkehrsrechtliche Genehmigungen als Luftfahrtunternehmen (einschl. AOC-Bescheinigung, Allgemeinerlaubnis) bzw. entsprechende Vorabfrage bei der zuständigen Luftverkehrsbehörde.
Ein aktueller Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. §43 LuftVG sowie eine gültige Streu- und Sprühhaftpflichtversicherung.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
Nachweis einer gültigen Unfall-/Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes vom 14.1.1981 (BGBI I S. 61) in der jeweils gültigen Fassung. (CSL-Deckung) Nachweis der Berechtigung zum Streuen und Sprühen aus Luftfahrzeugen gem. § 86 LuftPersV — nur soweit diese noch in älteren Lizenzen verzeichnet ist.
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Außenstart- und Landeerlaubnis, soweit nicht Bestandteil der Allgemeinerlaubnis aAktueller Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in einer Mindesthöhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden.
Mindeststandards:
— Geeignete Hubschrauber in ausreichender Anzahl mit entsprechender Streuvorrichtung zur Ausbringung des Materials,
— Nachweis der Ausrüstung der Fluggeräte mit GPS,
— Als Kalke sind kohlen- und kieselsaure Kalkdüngemittel zugelassen, die hinsichtlich der Mindestgehalte, typbestimmender Bestandteile, Aufmahlungen und Schadstoffgehalten den Vorgaben der Düngemittelverordnung in der in der neuesten Fassung entsprechen. Die Gehalte an Schwermetallen dürfen die Richtwerte des Gütezeichens Düngekalke (RAL-GZ 545) nicht überschreiten.
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Zusätzliche Anforderungen sind:
— Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO
Bescheinigungen gleich welcher Art sind in deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt, beizufügen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Fristverkürzung durch die Vorinformation vom 7.2.2020. nach § 38 VgV. Amtsblatt: 2021/S-027-066763
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Forstamt Uelzen
Wendlandstr. 10
29525 Uelzen
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeitpunkt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Positive Referenzen
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 80

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Privater Waldbesitzer / Forstbetrieb
Kontakt
Internetadresse: www.lwk-niedersachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD1DRH0/documents 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landwirtschaftskammer Niedersachsen Forstamt Uelzen
Postanschrift: Wendlandstr. 10
Postort: Uelzen
Postleitzahl: 29525
Telefon: +49 581-94639-14 📞
E-Mail: martin.groffmann@lwk-niedersachsen.de 📧
Fax: +49 581-94639-30 📠
Land: Uelzen 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maß-nahmen im Land Niedersachsen“ RdErl. d. ML v. 1.12.2020 — 406-64030/1-2.6 — VORIS 79100 —. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungsausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
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Eine Zuschlagserteilung ist nur möglich, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid bzw. ein auf Grundlage eines Änderungsantrages beantragter Zuwendungsbescheid beim Auftraggeber vorliegt.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1DRH0

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr — Regierungsvertretung Lüneburg — Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs.1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 091-235773 (2021-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 266494.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 114-300294
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 091-235773
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“ RdErl. d. ML v. 1.12.2020 – 406-64030/1-2.6 – VORIS 79100. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungsausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen. Eine Zuschlagserteilung ist nur möglich, sofern ein bewilligter Zuwendungsbescheid bzw. ein auf Grundlage eines Änderungsantrages beantragter Zuwendungsbescheid beim Auftraggeber vorliegt. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1D6RH
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg auf 750,69 ha mit 3,28 t/ha. Dies entspricht einer Ausbringungsmenge von 2 462,2632 t. Die Leistung umfasst die Beschaffung und Anlieferung von kohlensaurem Magnesiumkalk gemäß Düngemittelverordnung vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2482) einschließlich der Zwischenlagerung und Umschlag, ihre Ausbringung mit geeigneter Technik in gleichmäßiger Verteilung und geforderter Ausbringungsmenge gemäß Leistungsbeschreibung.
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— Die Gehalte an Magnesium müssen mindestens 15 % MgCO3 (3 t/ha CaCo3 Äquivalent!) betragen.

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Fristverkürzung durch die Vorinformation vom 7.2.2020. nach § 38 VgV. Amtsblatt: 2021/S-027-066763.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-07 📅
Name: HeTraLog GmbH
Postanschrift: Kamerland 14
Postort: Sommerland
Postleitzahl: 25358
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: eusterwinter@hetralog.de 📧
Land: Uelzen 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Privater Waldbesitzer/Forstbetrieb

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“ RdErl. d. ML v. 1.12.2020 – 406-64030/1-2.6 – VORIS 79100. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungsausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD1D6RH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr – Regierungsvertretung Lüneburg – Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammerden Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 114-300294 (2021-06-10)