Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des privaten Waldbesitzes von Klemens Graf Grote (Forstverwaltung Braudel).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: 4/2021/00003
Kurze Beschreibung:
“Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des privaten Waldbesitzes von Klemens Graf Grote...”
Kurze Beschreibung
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich des privaten Waldbesitzes von Klemens Graf Grote (Forstverwaltung Braudel).
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Datum des Beginns: 2021-07-12 📅
Datum des Endes: 2021-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-235773
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 027-066753
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
“Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2021/S 091-235773 (2021-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 266494.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung...”
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Land Niedersachsen“ RdErl. d. ML v. 1.12.2020 – 406-64030/1-2.6 – VORIS 79100. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungsausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
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Quelle: OJS 2021/S 114-300294 (2021-06-10)