Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich in den privaten Wäldern der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Lüneburg GmbH im Zuständigkeitsbereiche des Forstamtes Uelzen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft
Referenznummer: 4/2021/00015
Kurze Beschreibung:
“Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich in den privaten Wäldern der Forstwirtschaftlichen Vereinigung...”
Kurze Beschreibung
Durchführung einer forstlichen Bodenschutzkalkung mit Luftfahrzeugen im Zuständigkeitsbereich in den privaten Wäldern der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Lüneburg GmbH im Zuständigkeitsbereiche des Forstamtes Uelzen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-235785
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 027-066753
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
“Bieter sind zur Öffnung nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2021/S 091-235785 (2021-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 266494.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung...”
Die Durchführung der Maßnahme erfolgt unter Inanspruchnahme von öffentlichen Zuwendungen („Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung forstwirtschaftlicher Maß-nahmen im Land Niedersachsen“ RdErl. d. ML v. 1.12.2020 – 406-64030/1-2.6 - VORIS 79100. Nur durch das Gelingen der Arbeiten, der Einhaltung der Leistungsbeschreibung geforderten Angaben, der Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfristen usw. bleiben die förderrechtlichen, bewilligten Zuschussvoraussetzungen gegeben. Sollte es zu nicht vereinbarten Änderungen kommen und auf Grund dessen keine oder nur eine teilweise Auszahlung der Zuwendungen erfolgen, haftet der Auftragnehmer für den Zuwendungsausfall, sowie der damit eventuell verbundenen Sanktionen.
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Quelle: OJS 2021/S 114-300314 (2021-06-10)