Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Übersicht in Form einer Liste über die geleisteten wesentlichen Forschungsaktivitäten zum Thema (sexuelle) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Angaben der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle einer Beauftragung zuständig sein werden,
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen,
g) Nachweis einschlägiger wissenschaftlicher Expertise in Rechtswissenschaften,
h) Nachweis einschlägiger wissenschaftlicher Expertise in Sozialwissenschaften,
i) Nachweis einschlägiger wissenschaftlicher Expertise in Geschlechterforschung,
j) Nachweis einschlägiger wissenschaftlicher Expertise in Erziehungswissenschaften,
k) Nachweis von Kenntnissen über Vorgehensweisen in der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen,
l) Bestätigung, dass der Styleguide für Veröffentlichungen der Kommission eingehalten wird.