Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführung einer Quartiersberatung Innenstadt 2030 in Hamm
VgV/EU/21/012
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Fortführung einer Quartiersberatung Innenstadt 2030 in einem einstufigen offenen Verfahren europaweit aus.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratungsdienste von Architekten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgestaltung📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtplanungsamt
Gustav-Heinemann-Str. 10
59065 Hamm
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Fortführung einer Quartiersberatung Innenstadt 2030 in einem einstufigen offenen Verfahren europaweit aus.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Fortführung einer Quartiersberatung Innenstadt 2030 in einem einstufigen offenen Verfahren europaweit aus.
Die Zuschlagserteilung für den Auftrag erfolgt voraussichtlich im Juli 2021.
Die Gesamtlaufzeit dieser Maßnahme ist bis Ende 2025 projektiert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des auftragsbezogenen Grobkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-20 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung der Vertragslaufzeit um bis zu insgesamt 24 Monate.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Stadt Hamm kann den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option...”
Beschreibung der Optionen
Die Stadt Hamm kann den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet auch nach Ablauf der Option, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über vergleichbare Referenzprojekte mit Angaben zum Leistungszeitraum, Auftragswert und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck) über vergleichbare Referenzprojekte mit Angaben zum Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse), die der Bieter in den letzten 3 Jahren im Themenfeld Quartiersmanagement durchgeführt hat.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“,
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-21
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-21
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine...”
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen,
(1.4) Vordruck „Angebot“,
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck),
(1.6) Ansprechpartner (Vordruck),
(1.7) Arbeitsproben des Architekten,
(1.8) Grobkonzept max. 10 Seiten,
(1.9) Kostenkalkulation und Kalkulation des Zeitaufwandes nach Bearbeitungsschritten.
(2) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
(4) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung,
(5.2) Bewertungsmatrix – Quartiersberatung Innenstadt 2030,
(5.3) Bewerbungsbedingungen,
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen,
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
(5.6) Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDDWS
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 207 737 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtplanungsamt Gustav-Heinemann-Str. 10 59065 Hamm
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 098-256161
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Junker und Kruse
Postanschrift: Markt 5
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 231-5578580📞
E-Mail: info@junker-kruse.de📧
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.junker-kruse.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 202 500 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 207 737 💰
“(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine...”
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.2.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.2.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3) Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck)
(1.6) Ansprechpartner (Vordruck)
(1.7) Arbeitsproben des Architekten
(1.8) Grobkonzept max. 10 Seiten
(1.9) Kostenkalkulation und Kalkulation des Zeitaufwandes nach Bearbeitungsschritten
(2) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(3) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(4) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(5) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(5.1) Leistungsbeschreibung
(5.2) Bewertungsmatrix - Quartiersberatung Innenstadt 2030
(5.3) Bewerbungsbedingungen
(5.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(5.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(5.6) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDHLV
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 199-519974 (2021-10-08)