Beschreibung der Beschaffung
Zur Durchführung der Erhebung ist eine enge Abstimmung und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem BMFSFJ und der Forschungseinrichtung unabdingbar. Regelmäßige Gespräche und ein stetiger Informationsaustausch mit dem BMFSFJ müssen sichergestellt werden.
Dies soll im Rahmen detaillierter Berichte des Auftragnehmers, der Auftragnehmerin erfolgen, in denen wichtige Arbeitsschritte, Ergebnisse und Entwicklungstendenzen enthalten sein sollten. Diese Berichte sollen Grundlage für die Leistungsabnahme und den tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen und der entstanden Kosten erkennen lassen. Dies ist maßgeblich zur Erstattung des, in Ratenzahlung geplanten, Aufwandes.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Studie ist die Erforschung der aktuellen Gewaltsituation von Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben. Als weiterer Schwerpunkt soll untersucht werden, ob es im Vergleich zu den Ergebnissen der Vorgängerstudie Fortschritte gibt. Die sensible Thematik und Zielgruppe stellen dabei eine besondere Herausforderung dar.
Die quantitative Hauptuntersuchung sollte, vergleichbar zu den Befragungen der Vorgängerstudie, 2009/2010, in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe erfolgen, bei der an regional breit verteilten 20 Standorten insgesamt ca. 420 Frauen, überwiegend mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen, befragt wurden.
Diese soll ergänzt werden durch eine Befragung weiterer Frauen im teilstationären Bereich und in ambulant betreuten Wohnformen und Wohngemeinschaften, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Hinblick auf Gewaltschutz und Unterstützungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Zudem soll eine Befragung von Frauen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu sexueller Belästigung und Gewalterfahrung erfolgen. Diese Untersuchung sollte ebenfalls an den ausgewählten 20 Standorten durchgeführt werden.
Weiterhin sollen erfolgsversprechende Ansätze aus der Praxis, best practice, herausgegriffen und auf die tatsächlichen Wirkungen und Gelingensbedingungen vertiefend untersucht werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Eine weitere Untersuchung soll sich mit der Situation gehörloser Frauen mit Gewalterfahrungen befassen. Hierbei ist die Kooperation mit gehörlosen Expertinnen unabdingbar. Im Rahmen von Workshops, die schon in der vorangegangenen Sekundäranalyse erfolgreich genutzt wurden, soll die aktuelle Situation erfasst und Möglichkeiten der Weiterentwicklung eruiert werden.
Die Auftragnehmer_innen sollten sich aus deutschsprachigen Wissenschaftler_innen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Als begleitende Expertinnen in eigener Sache sollten zum einen gehörlose Frauen und zum anderen Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten mit einbezogen werden.
Bei der Durchführung und Gestaltung der im Rahmen der Studie durchzuführenden Interviews muss ein sensibles Vorgehen gewährleistet sein. Die Auftragnehmer_innen müssen hier, wie auch bei der methodischen Gestaltung der Interviews, auf Erkenntnisse aus der Vorgängerstudie zurückgreifen.
Entsprechende Auswahlkriterien und Schulungen für die Interviewerinnen müssen gewährleistet sein. Bei der Befragung von Frauen mit psychischen Erkrankungen und Frauen mit Lernschwierigkeiten sollen nur deutschsprachige Interviewerinnen zum Einsatz kommen, die Vorerfahrungen bei der Befragung in diesen Bereichen haben.
Die Dokumentation der Ergebnisse soll sowohl in einer wissenschaftlichen Langfassung als auch in einer popularisierten Kurzfassung erfolgen. Letztere soll der Öffentlichkeit und der multiprofessionellen Fachpraxis zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, praxisnutzbare Broschüren für unterschiedliche Zielgruppen zu entwickeln, in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.