Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten 10 Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten. Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksamen Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden. Bezüglich der gehörlosen Frauen soll ermittelt werden, ob und welche Veränderungen sich in den letzten Jahren in Bezug auf die Angebotsstruktur ergeben haben und welchen weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind. Weitere Angaben entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
Referenznummer: BMFSFJ_2021_008
Kurze Beschreibung:
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten 10 Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksamen Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Bezüglich der gehörlosen Frauen soll ermittelt werden, ob und welche Veränderungen sich in den letzten Jahren in Bezug auf die Angebotsstruktur ergeben haben und welchen weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Weitere Angaben entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten 10 Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksamen Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Bezüglich der gehörlosen Frauen soll ermittelt werden, ob und welche Veränderungen sich in den letzten Jahren in Bezug auf die Angebotsstruktur ergeben haben und welchen weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Weitere Angaben entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
a) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt,
b) Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
c) Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
d) Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
e) Fragen sind bis zum 22.3.2021 – 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
f) Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt,
g) Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
h) Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
i) Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
j) Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
a) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt,
b) Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
c) Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
d) Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
e) Fragen sind bis zum 22.3.2021 – 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
f) Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt,
g) Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
h) Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
i) Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
j) Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten 10 Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten 10 Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksamen Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksamen Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Bezüglich der gehörlosen Frauen soll ermittelt werden, ob und welche Veränderungen sich in den letzten Jahren in Bezug auf die Angebotsstruktur ergeben haben und welchen weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Weitere Angaben entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Zur Durchführung der Erhebung ist eine enge Abstimmung und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem BMFSFJ und der Forschungseinrichtung unabdingbar. Regelmäßige Gespräche und ein stetiger Informationsaustausch mit dem BMFSFJ müssen sichergestellt werden.
Zur Durchführung der Erhebung ist eine enge Abstimmung und vertrauensvolle Kooperation zwischen dem BMFSFJ und der Forschungseinrichtung unabdingbar. Regelmäßige Gespräche und ein stetiger Informationsaustausch mit dem BMFSFJ müssen sichergestellt werden.
Dies soll im Rahmen detaillierter Berichte des Auftragnehmers, der Auftragnehmerin erfolgen, in denen wichtige Arbeitsschritte, Ergebnisse und Entwicklungstendenzen enthalten sein sollten. Diese Berichte sollen Grundlage für die Leistungsabnahme und den tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen und der entstanden Kosten erkennen lassen. Dies ist maßgeblich zur Erstattung des, in Ratenzahlung geplanten, Aufwandes.
Dies soll im Rahmen detaillierter Berichte des Auftragnehmers, der Auftragnehmerin erfolgen, in denen wichtige Arbeitsschritte, Ergebnisse und Entwicklungstendenzen enthalten sein sollten. Diese Berichte sollen Grundlage für die Leistungsabnahme und den tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen und der entstanden Kosten erkennen lassen. Dies ist maßgeblich zur Erstattung des, in Ratenzahlung geplanten, Aufwandes.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Studie ist die Erforschung der aktuellen Gewaltsituation von Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben. Als weiterer Schwerpunkt soll untersucht werden, ob es im Vergleich zu den Ergebnissen der Vorgängerstudie Fortschritte gibt. Die sensible Thematik und Zielgruppe stellen dabei eine besondere Herausforderung dar.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Studie ist die Erforschung der aktuellen Gewaltsituation von Frauen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben. Als weiterer Schwerpunkt soll untersucht werden, ob es im Vergleich zu den Ergebnissen der Vorgängerstudie Fortschritte gibt. Die sensible Thematik und Zielgruppe stellen dabei eine besondere Herausforderung dar.
Die quantitative Hauptuntersuchung sollte, vergleichbar zu den Befragungen der Vorgängerstudie, 2009/2010, in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe erfolgen, bei der an regional breit verteilten 20 Standorten insgesamt ca. 420 Frauen, überwiegend mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen, befragt wurden.
Die quantitative Hauptuntersuchung sollte, vergleichbar zu den Befragungen der Vorgängerstudie, 2009/2010, in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe erfolgen, bei der an regional breit verteilten 20 Standorten insgesamt ca. 420 Frauen, überwiegend mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen, befragt wurden.
Diese soll ergänzt werden durch eine Befragung weiterer Frauen im teilstationären Bereich und in ambulant betreuten Wohnformen und Wohngemeinschaften, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Hinblick auf Gewaltschutz und Unterstützungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Diese soll ergänzt werden durch eine Befragung weiterer Frauen im teilstationären Bereich und in ambulant betreuten Wohnformen und Wohngemeinschaften, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten im Hinblick auf Gewaltschutz und Unterstützungsmöglichkeiten herauszuarbeiten.
Zudem soll eine Befragung von Frauen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zu sexueller Belästigung und Gewalterfahrung erfolgen. Diese Untersuchung sollte ebenfalls an den ausgewählten 20 Standorten durchgeführt werden.
Weiterhin sollen erfolgsversprechende Ansätze aus der Praxis, best practice, herausgegriffen und auf die tatsächlichen Wirkungen und Gelingensbedingungen vertiefend untersucht werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Weiterhin sollen erfolgsversprechende Ansätze aus der Praxis, best practice, herausgegriffen und auf die tatsächlichen Wirkungen und Gelingensbedingungen vertiefend untersucht werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Eine weitere Untersuchung soll sich mit der Situation gehörloser Frauen mit Gewalterfahrungen befassen. Hierbei ist die Kooperation mit gehörlosen Expertinnen unabdingbar. Im Rahmen von Workshops, die schon in der vorangegangenen Sekundäranalyse erfolgreich genutzt wurden, soll die aktuelle Situation erfasst und Möglichkeiten der Weiterentwicklung eruiert werden.
Eine weitere Untersuchung soll sich mit der Situation gehörloser Frauen mit Gewalterfahrungen befassen. Hierbei ist die Kooperation mit gehörlosen Expertinnen unabdingbar. Im Rahmen von Workshops, die schon in der vorangegangenen Sekundäranalyse erfolgreich genutzt wurden, soll die aktuelle Situation erfasst und Möglichkeiten der Weiterentwicklung eruiert werden.
Die Auftragnehmer_innen sollten sich aus deutschsprachigen Wissenschaftler_innen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Als begleitende Expertinnen in eigener Sache sollten zum einen gehörlose Frauen und zum anderen Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten mit einbezogen werden.
Die Auftragnehmer_innen sollten sich aus deutschsprachigen Wissenschaftler_innen mit und ohne Behinderung zusammensetzen. Als begleitende Expertinnen in eigener Sache sollten zum einen gehörlose Frauen und zum anderen Frauen, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe leben und arbeiten mit einbezogen werden.
Bei der Durchführung und Gestaltung der im Rahmen der Studie durchzuführenden Interviews muss ein sensibles Vorgehen gewährleistet sein. Die Auftragnehmer_innen müssen hier, wie auch bei der methodischen Gestaltung der Interviews, auf Erkenntnisse aus der Vorgängerstudie zurückgreifen.
Bei der Durchführung und Gestaltung der im Rahmen der Studie durchzuführenden Interviews muss ein sensibles Vorgehen gewährleistet sein. Die Auftragnehmer_innen müssen hier, wie auch bei der methodischen Gestaltung der Interviews, auf Erkenntnisse aus der Vorgängerstudie zurückgreifen.
Entsprechende Auswahlkriterien und Schulungen für die Interviewerinnen müssen gewährleistet sein. Bei der Befragung von Frauen mit psychischen Erkrankungen und Frauen mit Lernschwierigkeiten sollen nur deutschsprachige Interviewerinnen zum Einsatz kommen, die Vorerfahrungen bei der Befragung in diesen Bereichen haben.
Entsprechende Auswahlkriterien und Schulungen für die Interviewerinnen müssen gewährleistet sein. Bei der Befragung von Frauen mit psychischen Erkrankungen und Frauen mit Lernschwierigkeiten sollen nur deutschsprachige Interviewerinnen zum Einsatz kommen, die Vorerfahrungen bei der Befragung in diesen Bereichen haben.
Die Dokumentation der Ergebnisse soll sowohl in einer wissenschaftlichen Langfassung als auch in einer popularisierten Kurzfassung erfolgen. Letztere soll der Öffentlichkeit und der multiprofessionellen Fachpraxis zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, praxisnutzbare Broschüren für unterschiedliche Zielgruppen zu entwickeln, in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Die Dokumentation der Ergebnisse soll sowohl in einer wissenschaftlichen Langfassung als auch in einer popularisierten Kurzfassung erfolgen. Letztere soll der Öffentlichkeit und der multiprofessionellen Fachpraxis zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, praxisnutzbare Broschüren für unterschiedliche Zielgruppen zu entwickeln, in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.
Dauer: 32 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter, eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter, eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/der sich bewerbenden Institution, max. eine DIN A4 Seite,
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen,
c) Eigenerklärungen zu den Paragraphen123, 124 GWB. Der Bieter, Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den Paragraphen 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung_123_124 ist hierfür zu nutzen.
c) Eigenerklärungen zu den Paragraphen123, 124 GWB. Der Bieter, Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den Paragraphen 123, 124 GWB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung_123_124 ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Paragraph 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung, MiLoG kann genutzt werden.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Paragraph 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung, MiLoG kann genutzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a geforderten nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a geforderten nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen,
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert,
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen,
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten, und Aktivitäten, mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten, und Aktivitäten, mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber,
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden,
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen,
g) Nachgewiesene Expertise in der Forschung zu Gewalt gegen Frauen und zu Behindertenfragen,
h) Nachweis von Befragungskompetenz in Bezug auf sensible Zielgruppe, Frauen, überwiegend mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen,
i) Nachweis fundierterer Kenntnissen in der Öffentlichkeitsarbeit, insbes. Erstellen von Kommunikationsmaterialien,
j) Nachweis von Erfahrung in der Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Postanschrift: An den Gelenkbogenhallen 2-6
Postort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️ Kontakt
Kontaktperson: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ
Internetadresse: http://www.bafza.de🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=378800🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt,
b) Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet,
c) Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden,
d) Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
d) Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich,
e) Fragen sind bis zum 22.3.2021 – 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
e) Fragen sind bis zum 22.3.2021 – 12.00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt,
f) Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt,
g) Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden,
h) Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden,
i) Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss,
j) Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Quelle: OJS 2021/S 043-107713 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten zehn Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksa-men Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Bezüglich der gehörlosen Frauen soll ermittelt werden, ob und welche Veränderungen sich in den letzten Jahren in Bezug auf die Angebotsstruktur ergeben haben und welchen weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Weitere Angaben entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten zehn Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksa-men Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Bezüglich der gehörlosen Frauen soll ermittelt werden, ob und welche Veränderungen sich in den letzten Jahren in Bezug auf die Angebotsstruktur ergeben haben und welchen weiteren Maßnahmen sinnvoll und notwendig sind.
Weitere Angaben entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 22.03.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 22.03.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten zehn Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Mit der Studie soll zum einen abgebildet werden, wie sich die aktuelle Gewaltsituation in Einrichtungen der Behindertenhilfe darstellt. Zum anderen soll erforscht werden, welche Veränderungen bzw. Verbesserungen in den letzten zehn Jahren durch eine zunehmend aktivierte Gewaltschutzarbeit in der Praxis erreicht werden konnten.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksa-men Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Darüber hinaus sollen Beispiele guter Praxis untersucht und Möglichkeiten einer nachhaltig wirksa-men Gewaltprävention identifiziert und im Hinblick auf künftige Entwicklungspotenziale beschrieben werden. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Weiterhin sollen erfolgsversprechende Ansätze aus der Praxis, best practice, herausgegriffen und auf die tatsächlichen Wirkungen und Gelingensbedingungen vertiefend untersucht wer-den. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Weiterhin sollen erfolgsversprechende Ansätze aus der Praxis, best practice, herausgegriffen und auf die tatsächlichen Wirkungen und Gelingensbedingungen vertiefend untersucht wer-den. Hierbei sollten auch Aspekte der Tertiärprävention, die sich mit Heilung und Überwindung von Gewalterfahrungen bei kognitiv beeinträchtigten Frauen befasst, in den Blick genommen werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-05 📅
Name: Gesellschaft für empirische soziologische Forschung e.V. - Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (IfeS)
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪 Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 22.03.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
e. Fragen sind bis zum 22.03.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilge-sellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilge-sellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nach-prüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der be-troffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nach-prüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der be-troffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.