Durchführung eines Nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogramms

Landeshauptstadt Potsdam

Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 46 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime.
Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten.
An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren.
Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen.
In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammen-hängenden Kosten sind minimal zu halten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-04 Auftragsbekanntmachung
2021-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Referenznummer: OV-L-KIS-101-21
Kurze Beschreibung:
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 46 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime. Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten. An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren. Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen. In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammen-hängenden Kosten sind minimal zu halten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Energiebereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Potsdam
Postleitzahl: 14469
Postort: Potsdam
Kontakt
Internetadresse: http://www.potsdam.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRR0FK/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRR0FK 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-09 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 110-289285
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR0FK
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 46 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime.
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Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten.
An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren.
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Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen.
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In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammen-hängenden Kosten sind minimal zu halten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistung wird in für einen Zeitraum von 2 Jahren bis zum 31.8.2023 vergeben. Die Vertragslaufzeit endet ohne gesonderte Kündigung am 31.8.2023. Der AG hat die Option der Verlängerung um zwei Jahre bis zum 31.8.2025
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landeshauptstadt Potsdam
14469 Potsdam

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung einer bestehenden Haftpflichtversicherung. Abschluss im Auftragsfall genügt. (Formblatt 4.10)
Mindeststandards:
Die Haftpflichtversicherung muss mindestens über die folgenden Deckungssummen verfügen:
— 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden,
— 1 000 000 EUR für Vermögens- und sonstige Schäden.
(Formblatt 4.10)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Zum Nachweis der fachlichen Qualifikation sind vom Bieter 3 vergleichbare unternehmensbezogene Referenzen der letzten 3 Jahre beizubringen, die nach Art und Umfang vergleichbar sind. (Formblatt 4.6)
Mindeststandards:
Zu (1): Vergleichbar meint hier:
Projektaktivitäten, die bei Schuleinrichtungen für die Energieeinsparung durch u. a. Energiecontrolling bzw. Umsetzung konkreter Maßnahmen von den Schüler/innen und den Lehrer/innen zu Energieeinsparung und Ressourcenschonung durchgeführt wurden.
(Formblatt 4.6)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1).
(2) ggf. Angabe unter Beifügung der Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe, für welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (Formular 4.3).
(3) ggf. Angabe der Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, wenn Teile des Auftrages als Unteraufträge zu vergeben werden. (Formular 4.4)
(4) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. (Formular 5.3)
(5) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. (Formular 5.4)
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(6) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.potsdam.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRR0FK/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
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(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
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(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
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(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR0FK

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Quelle: OJS 2021/S 110-289285 (2021-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 226 158 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-424689
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 110-289285
ABl. S-Ausgabe: 161
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRAD2
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: optionale Verlängerung um zweimal ein Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kurzkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des eingesetzten Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Preis (Gewichtung): 20%

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-16 📅
Name: Unabhängiges Institut für Umweltfragen (UfU) e.V.
Postanschrift: Greifswalder Str. 4
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: marlies.bock@ufu.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.ufu.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 226 158 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRAD2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 161-424689 (2021-08-17)