1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg),
2. Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere,
3. Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“,
4. Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges,
5. Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzuchts- und Auswilderungsprojektes Großtrappe (Rahmenvertrag 2021-2025)
VB-21-133”
Produkte/Dienstleistungen: Umweltschutz📦
Kurze Beschreibung:
“1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil...”
Kurze Beschreibung
1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg),
2. Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere,
3. Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“,
4. Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges,
5. Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Havelland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Landesamt für Umwelt, Ref. N4
Staatliche Vogelschutzwarte
Buckower Dorfstr....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Landesamt für Umwelt, Ref. N4
Staatliche Vogelschutzwarte
Buckower Dorfstr. 34
14715 Nennhausen
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg),
2. Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere,
3. Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“,
4. Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges,
5. Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-02 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Beauftragung kann aus haushalterischen Gründen zunächst nur für das Jahr 2021 erfolgen. Die Folgejahre stehen unter Haushaltsvorbehalt und bedürfen...”
Zusätzliche Informationen
Die Beauftragung kann aus haushalterischen Gründen zunächst nur für das Jahr 2021 erfolgen. Die Folgejahre stehen unter Haushaltsvorbehalt und bedürfen einer gesonderten Vertragsänderung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Entfällt
Bedingungen für die Teilnahme
Entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erfahrungen in der Vorbereitung und Inkubation der Großtrappeneier in den Brutschränken
Nachweis durch:
— Eigenerklärung,
— Referenzen aus den letzten 5...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erfahrungen in der Vorbereitung und Inkubation der Großtrappeneier in den Brutschränken
Nachweis durch:
— Eigenerklärung,
— Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
2. Erfahrungen in der Aufzucht und tierärztlicher Versorgung von Großtrappenküken
Nachweis durch:
— Eigenerklärung,
— Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
3. Erfahrungen in der Auswilderung junger Großtrappen
Nachweis durch:
— Eigenerklärung,
— Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
4. Kenntnisse zur spezifischen Habitatnutzung der Großtrappe in den Auswilderungsgebieten
Nachweis durch:
— Eigenerklärung,
— Referenzen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die sachgerechte Ausführung der Leistungen erfordert eine Mindestpersonalausstattung. In den Zeiträumen des höchsten Arbeitsanfalls (März bis August) ist...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die sachgerechte Ausführung der Leistungen erfordert eine Mindestpersonalausstattung. In den Zeiträumen des höchsten Arbeitsanfalls (März bis August) ist eine Personalausstattung von mindestens 4 Vollzeitstellen zu gewährleisten.
In den Teilleistungen Aufzucht und Auswilderung (siehe Leistungsbeschreibung) darf die Anzahl an Personen ohne Nachweis der vorstehenden praktischen Erfahrungen die Menge von 2 Personen pro Jahr und Teilleistung nicht überschreiten. Sie dürfen die vorstehenden Arbeiten nur unter laufender persönlicher Anleitung von Personen ausführen, für die die oben genannte Praxiserfahrung nachgewiesen ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Es liegt ein dringender Fall nach § 15 Abs. 3 VgV vor, weil der bestehnde Vertrag zum 30.6.2021 ausläuft und die Betreuung der Tiere nahtlos gesichert sein muss.”
Beschleunigtes Verfahren
Es liegt ein dringender Fall nach § 15 Abs. 3 VgV vor, weil der bestehnde Vertrag zum 30.6.2021 ausläuft und die Betreuung der Tiere nahtlos gesichert sein muss.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-16
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-02 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-16
09:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 1. Halbjahr 2025
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die...”
Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden. Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen „4.1. Eigenerklärung“ und „5.3. Vereinbarung Mindestanforderungen“ genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 .alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
Nachgereicht werden. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik „Kommunikation“ abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
V)…
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R0LY
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
URL: www.mluk.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://lfu.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 105-276777 (2021-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Referat S6 — Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“...”
Kurze Beschreibung
1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg).
2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere.
3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“.
4) Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges.
5) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 793 163 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesamt für Umwelt (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Landesamt für Umwelt, Ref. N4
Staatliche Vogelschutzwarte
Buckower Dorfstr....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesamt für Umwelt (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Landesamt für Umwelt, Ref. N4
Staatliche Vogelschutzwarte
Buckower Dorfstr. 34
14715 Nennhausen
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“...”
Beschreibung der Beschaffung
1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg).
2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere.
3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“.
4) Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges.
5) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 105-276777
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: VB-21-133
Titel: Großtrappenschutz
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Förderverein Großtrappenschutz e. V.
Postanschrift: Buckower Dorfstraße 34
Postort: Nennhausen
Postleitzahl: 14715
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33878-60194📞
E-Mail: henrik.watzke@grosstrappe.de📧
Region: Havelland🏙️
URL: http://www.grosstrappe.org🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 740 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 666 523 💰
“Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die...”
Hinweis zu den Formularen:
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden. Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen „4.1 Eigenerklärung“ und „5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen“ genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
Nachgereicht werden. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik „Kommunikation“ abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
V. ...
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLLX
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 133-354316 (2021-07-08)