1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg), 2. Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere, 3. Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“, 4. Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges, 5. Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltschutz
Referenznummer: VB-21-133
Kurze Beschreibung:
1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg),
2. Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere,
3. Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“,
4. Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges,
5. Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg),
2. Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere,
3. Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“,
4. Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges,
5. Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltschutz📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-05-28 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-02 📅
Datum des Beginns: 2021-07-02 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 105-276777
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
Die Beauftragung kann aus haushalterischen Gründen zunächst nur für das Jahr 2021 erfolgen. Die Folgejahre stehen unter Haushaltsvorbehalt und bedürfen einer gesonderten Vertragsänderung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den 3 EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg),
2. Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere,
3. Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“,
4. Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges,
5. Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Zusätzliche Informationen:
Die Beauftragung kann aus haushalterischen Gründen zunächst nur für das Jahr 2021 erfolgen. Die Folgejahre stehen unter Haushaltsvorbehalt und bedürfen einer gesonderten Vertragsänderung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesamt für Umwelt (LfU)
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Landesamt für Umwelt, Ref. N4
Staatliche Vogelschutzwarte
Buckower Dorfstr. 34
14715 Nennhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Entfällt
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Entfällt
Mindeststandards: Entfällt
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erfahrungen in der Vorbereitung und Inkubation der Großtrappeneier in den Brutschränken
Nachweis durch:
— Eigenerklärung,
— Referenzen aus den letzten 5 Jahren.
2. Erfahrungen in der Aufzucht und tierärztlicher Versorgung von Großtrappenküken
3. Erfahrungen in der Auswilderung junger Großtrappen
4. Kenntnisse zur spezifischen Habitatnutzung der Großtrappe in den Auswilderungsgebieten
— Referenzen.
Mindeststandards:
Die sachgerechte Ausführung der Leistungen erfordert eine Mindestpersonalausstattung. In den Zeiträumen des höchsten Arbeitsanfalls (März bis August) ist eine Personalausstattung von mindestens 4 Vollzeitstellen zu gewährleisten.
In den Teilleistungen Aufzucht und Auswilderung (siehe Leistungsbeschreibung) darf die Anzahl an Personen ohne Nachweis der vorstehenden praktischen Erfahrungen die Menge von 2 Personen pro Jahr und Teilleistung nicht überschreiten. Sie dürfen die vorstehenden Arbeiten nur unter laufender persönlicher Anleitung von Personen ausführen, für die die oben genannte Praxiserfahrung nachgewiesen ist.
In den Teilleistungen Aufzucht und Auswilderung (siehe Leistungsbeschreibung) darf die Anzahl an Personen ohne Nachweis der vorstehenden praktischen Erfahrungen die Menge von 2 Personen pro Jahr und Teilleistung nicht überschreiten. Sie dürfen die vorstehenden Arbeiten nur unter laufender persönlicher Anleitung von Personen ausführen, für die die oben genannte Praxiserfahrung nachgewiesen ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
Es liegt ein dringender Fall nach § 15 Abs. 3 VgV vor, weil der bestehnde Vertrag zum 30.6.2021 ausläuft und die Betreuung der Tiere nahtlos gesichert sein muss.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden. Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Grundsätzlich will die Vergabestelle mit der Möglichkeit der elektronischen Übermittlung des Angebotes in Textform die Bearbeitung erleichtern. Es müssen keine Unterlagen ausgedruckt und eingescannt werden. Das Angebotsschreiben (Formular 3.3) muss nicht persönlich unterschrieben/gestempelt werden, nur der Name des Verantwortlichen muss in der Unterschriftenleiste des word-Dokuments eingesetzt werden. Fehlt diese Namensangabe wird das Angebot ausgeschlossen.
Auch in den Formularen „4.1. Eigenerklärung“ und „5.3. Vereinbarung Mindestanforderungen“ genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 .alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
Nachgereicht werden. Es dürfen keine Veränderungen an den Formblättern vorgenommen werden.
Das Angebot darf nicht unter der Rubrik „Kommunikation“ abgelegt werden, dies führt zum Ausschluss.
Ergänzende Hinweise:
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
I) Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/Bieter.
II) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III) Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
V)…
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R0LY
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK)
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7248 📠
Internetadresse: www.mluk.brandenburg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Umwelt (LfU)
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Internetadresse: https://lfu.brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 105-276777 (2021-05-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg).
2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere.
3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“.
4) Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges.
5) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg).
2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere.
3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“.
4) Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges.
5) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Gesamtwert des Auftrags: 793 163 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1) Ganzjähriges Monitoring von Großtrappen in den drei EU-Vogelschutzgebieten (SPA) „Belziger Landschaftswiesen“, „Havelländisches Luch“, „Fiener Bruch“ (Teil in Brandenburg).
2) Künstliche Brut und Aufzucht von Großtrappen in der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg im Zeitraum April bis September; ganzjährige Betreuung der (noch) nicht auswilderungsfähigen Stationstiere.
3) Betreuung der Jungvögel während der Auswilderungsphase (ca. 20-30 Individuen aufgeteilt in 2 Gruppen) von Juli bis Oktober in den SPA-Gebieten „Havelländisches Luch“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“.
4) Unterhaltung und Bewirtschaftung von 5 eingezäunten Schutzflächen (Gesamtfläche ca. 100 ha), 4 öffentlichen Beobachtungseinrichtungen, 10 Beobachtungskanzeln sowie des Aufzuchtgeheges.
5) Maßnahmen zur Absicherung der Aufzucht einschließlich Gesundheitsschutz, Quarantäne und tierärztliche Versorgung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Landesamt für Umwelt, Ref. N4
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-08 📅
Name: Förderverein Großtrappenschutz e. V.
Postanschrift: Buckower Dorfstraße 34
Postort: Nennhausen
Postleitzahl: 14715
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33878-60194📞
E-Mail: henrik.watzke@grosstrappe.de📧
Land: Havelland
🏙️
Internetadresse: http://www.grosstrappe.org🌏
Gesamtwert des Auftrags: 666 523 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat S6 — Zentrale Vergabestelle
Referenz Zusätzliche Informationen
Auch in den Formularen „4.1 Eigenerklärung“ und „5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen“ genügt es, die Angaben im Dokument zu machen. Fehlende Angaben führen nicht zum Ausschluss.
Bei Bietergemeinschaften kann das Formular 4.2 alle wesentlichen Angaben enthalten, die Unterschrift kann auf Nachforderung
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z. B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der ktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
V. ...
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RLLX
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 ? 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.