Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von Abscheideranlagen in 9 Dienstliegenschaften im Raum in Brandenburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 105-21
Die Leistung umfasst die Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von insgesamt 21 Abscheideranlagen auf neun Liegenschaften in Brandenburg.
Die Abscheideranlagen werden unterschieden in Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten und für Fette bzw. für Fett mit Stärke.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: VOEK 105-21
Kurze Beschreibung:
“Die Leistung umfasst die Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von insgesamt 21 Abscheideranlagen auf...”
Kurze Beschreibung
Die Leistung umfasst die Durchführung von Sichtprüfung, Wartung, Entleerung und Entsorgung sowie Generalinspektion von insgesamt 21 Abscheideranlagen auf neun Liegenschaften in Brandenburg.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-15 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 201-523761
ABl. S-Ausgabe: 201
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.”
Quelle: OJS 2021/S 201-523761 (2021-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in...”
Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Gemäß den konkreten Ausfüllvorschriften in der Leistungsbeschreibung (LB) und im LV, sind Positionen, deren Preise nach Vorgabe bereits in einer anderen Position erfasst sind, mit „0“ als Einheitspreis zu versehen. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Quelle: OJS 2022/S 025-063148 (2022-01-31)