Beschreibung der Beschaffung
Der AG beabsichtigt Leistungen zur stufenweise zu beauftragen.
1. Stufe: bis zum Abschluss der Leistungen des bereits beauftragten Generalplaners in Bezug auf Lph. 5.
2. Stufe – durch eine einseitige Vertragsverlängerungsoption des AG –: Auch in Bezug auf die zur Bauausführung erforderlichen Leistungen des Generalplaners, ggf. weiterer Planer sowie von Bauunternehmen.
Nähere Einzelheiten zur stufenweisen Beauftragung regelt die Projekt- und Leistungsbeschreibung sowie der Vertrag (abrufbar über die elektronische Adresse unter Abschnitt I.3).
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LEISTUNGSBILD DER BAUHERRENBERATUNG
Durch die Bauherrenberatung soll die vom AG eingesetzte Projektleitung in der Projektbearbeitung unterstützt und entlastet werden. Die Bauherrenberatung soll nicht als Planer tätig werden. Das Leistungsbild des Bauherrenberaters ist daher nicht der HOAI entlehnt. Die von ihm zu erbringenden Leistungen ähneln vielmehr der eines Projektsteuerers, sind aber nicht identisch mit den (umfangreicheren) Leistungen der Projektsteuerung im Sinne des Heftes Nr. 9 der Schriftenreihe des Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. Maßgeblich für die Ausführung des Auftrags sind allein und abschließend in der Inhalt der Vergabeunterlagen, insbes. des Vertrags und dieser Projekt- und Leistungsbeschreibung die Leistungen.
Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen:
Begleitend zu den bereits anderweitig beauftragten Planungsleistungen, soll die Bauherrenberatung mindestens folgende Leistungen erbringen:
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DOKUMENTATION UND ORGANISATION
- Teilnahme an den Projekt-, Planungsbesprechungen;
- Gegenlesen der Protokolle der Projekt-, Planungsbesprechungen und bei Bedarf inhaltliche Prüfung der Protokolle
- Organisation der Protokollführung in Besprechungen und Anfertigung von Protokollen, sofern nicht im Rahmen der Organisation delegiert
- Abstimmung mit dem Protokollersteller (sofern das Protokoll nicht vom Bauherrenberater erstellt wurde);
- Organisation von Besprechungen Dritter (z.B. Kommunen, betroffene Grundstückseigentümer oder -mieter, Leitungsbetreiber);
- Prüfung des Projektschriftverkehrs Dritter und Erstellung von Handlungsempfehlungen für den Auftraggeber;
- Teilnahme und Mitwirken an Abnahmen der Planung;
- Prüfung des zu erstellenden Deichbuches auf Vollständigkeit.
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TERMINE
- Kontrolle des abgestimmten Terminplans (aufgestellt vom Generalplaner);
- Aufzeigen von Terminverzögerungen;
- Mitwirken und Empfehlungen zur Einhaltung der vereinbarten Termine.
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KOSTEN
- Aufstellung und Aktualisierung des Mittelbedarfs- und -abflussplanes nach Abruf durch den AG;
- Mitwirken bei etwaigen Verhandlungen, Besprechungen sonstigen Terminen mit diversen Kostenträgern;
- Rechnungsprüfung (einschl. Prüfbericht) der beim AG eingehenden Honorarrechnungen der Berater und Planer;
- Erstellung von Leistungsverzeichnissen für ggfs. weitere erforderlich Planungs- und Beratungsleistungen;
- Prüfung von Nachtragsangeboten und Erstellung von Vergabevermerken unter Beachtung der Förderrichtlinie und des Vergaberechts;
- Mitwirkung / Unterstützung bei Vergabeverfahren für die Beauftragung von Planungs-, Gutachter und Beratungsleistungen, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind oder werden.
- Mitwirkung bei etwaigen Beauftragungen von Planern, Gutachtern und/oder Beratern, die für das Projekt eingesetzt werden sollen und ggf. erforderlichen Beschlüssen.
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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
- Als optionale Leistungen werden folgende Beratungsleistungen nach separatem Abruf vom AG abgerufen:
- Mitwirkung bei der Vor- und Nachbereitung von Sitzungen mit der Öffentlichkeit.
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ZUSÄTZLICHEN LEISTUNGEN
- Ggf. weitere Leistungen nach Absprache mit dem AG in Bezug auf vom AG entgegengenommene Beratungsleistungen (delegierbare Bauherrenaufgaben) sowie in Bezug auf Abstimmungen mit Behörden und Dritten, sofern dies im Zshg. mit dem Projekt stehen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher zu spezifizierenden sind.