Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund der Umstrukturierung des Betriebshofes von Dieselbussen zu Elektrobussen, müssen bestehende Abstellflächen, an die Anforderungen der Elektromobilität angepasst werden. Auf der Busabstellfläche können in 6 Reihen max. 10 Gelenk - und 31 Solobusse abgestellt werden. Ein zwei-geschossiges Ladeinfrastrukturgebäude dient zur Aufnahme von Technik und Versorgung der Busse mit Strom.
Nahe der Straße und in direkter Anbindung an die Einfahrt liegt das Bestandsgebäude als Verwaltungs- / Sozialgebäude, sowie das denkmalgeschützte Stellwerksgebäude.
Die Bestandsgebäude sind nicht Teil der Baumaßnahme und sind zum Zeitpunkt der Baustelle weiter in Betrieb, sodass ein Zu-und Abfahrtsverkehr möglich sein muss. Sowohl die Bestandgebäude als auch die nördlich auf dem Grundstück verlaufende Asphaltfläche inkl. Wendehammer im östlichen Bereich muss während der Baumaßnahme nutzbar sein.
Das aus Beton geplante Ladeinfrastrukturgebäude liegt an der südlichen Grundstücksgrenze, ist ca. 36.00 m lang, ca. 4.00 m breit, sowie ca. 8,59 m hoch und besteht aus 2 Geschossebenen.
Das Gebäude dient ausschließlich zur Aufnahme der E-Technik zur E-Aufladung der Busse.
Die Busse sollen über ein Ladeinfrastrukturtragwerk, welches mit Kabelbahnen an das Technikgebäude angeschlossen ist, mit Strom zum Laden versorgt werden.
Die Zuleitung über Kabelbahnen aus dem Ladeinfrastrukturgebäude zu den 41 Ladepunkten erfolgt über ein Raumtragwerk, sodass die Elektrobusse über die von oben herabgeführten Kabel aufgeladen werden können. Die Hauptbinder befinden sich rechtwinklig zum Gebäude, die Nebenbinder parallel zu den Busspuren. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich außen Laufroste für Montagezwecke.
Die Erschließung zur Wartung der Ladeinfrastruktur auf dem Tragwerk erfolgt über das Obergeschoss auf die Montagewege und führt über Gitterroste zu den Ladeboxen, die sich oberhalb der Busabstellung befinden.
Als eine Brandschutzbarriere zwischen den Abstellbereichen dient eine Stahlbetonwand (F90), die die Abstellflächen in 2 Abschnitte teilt, sodass im Falle eines Schadensfeuers nicht alle abgestellten Busse vom Schadensfeuer betroffen wären. Die Stahlbetonwand enthält zur Querung vier Durchgangstüren.
Aufgrund der vorgefundenen Weichschichten (siehe Bodengutachten/Statik) muss das Gebäude, die Stahlbetonwand und die Stützen des Stahltragwerks als Tiefgründung hergestellt werden.
Das vorhandene Grundstück wurde 2019/2020 zu einem Busbetriebshof fertiggestellt. Somit können das vorhandene Entwässerungssystem, sowie der gesamte Bodenaufbau und Fahrflächen weitestgehend bestehen bleiben.
Im ersten Schritt werden durch eine separat beauftragte Tiefbaufirma die vorhandenen Elektroleerrohre und Teile des Entwässerungssystems abgebrochen. Darauf folgend können die Arbeiten der Pfahlgründung aufgenommen werden (siehe Ausführungszeiträume). Es ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten parallel zu weiteren Tiefbauarbeiten auf dem Grundstück erfolgen. Die an der südlichen Grundstücksgrenze befindlichen Bohrungspunkte, die für die Gründung des Gebäudes, sowie der Stützen benötigt werden, sind im ersten Schritt zu bearbeiten.
Der bestehende Zufahrtsbereich, sowie die vorhandene Pflasterflächen müssen bei jeglichen Zufahrten und während der Arbeiten vor äußeren Einflüssen geschützt werden. Auf dem Grundstück ist für die Arbeiten ein 32 Ampere Baustrom Anschluss vorhanden.