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A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor.
C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (einzureichen als Anlage A.3). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall ist mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots anzugeben, welche Leistungsteile von einem Unterauftragnehmer erbracht werden sollen. Eine Benennung der Unterauftragnehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages/ Angebots ist nicht erforderlich. Dieses Formular muss auch dann mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebots eingereicht werden, wenn keine Unterauftragnehmer in Anspruch genommen werden sollen. Auf Verlangen der Vergabestelle, sofern der Bieter sich in der engeren Wahl befindet, spätestens jedoch unmittelbar vor Zuschlagserteilung sind der Name des Unterauftragnehmers, eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung Drittunternehmen bei Nachunternehmerleistungen i. S. des § 34 Abs. 1 SektVO (einzureichen als Formblatt Anlage A.6) sowie die unter Abschnitt III.1.1) Nr. 1 und unter Abschnitt III.1.2) Nrn. 2 und 3 sowie nachfolgender Ziffer I. dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen beizubringen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zunehmen, gilt zudem E.).
E) Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift zu benennen (siehe Anlage A.4) und sämtliche der unter Abschnitt III.1.1) und unter Abschnitt III.1.2) sowie nachfolgender Ziffer I. dieser Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diese Dritten vorzulegen. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft hat die unter Abschnitt III.1.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und / oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Auf Verlangen der Vergabestelle wird der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft vor Zuschlagserteilung dann zudem eine Verpflichtungserklärung für die benannten Unterauftragnehmer vorlegen.
F) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (
https://www.subreport.de/E57321323) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Zu verwenden ist als elektronisches Format vorzugsweise PDF (.pdf), sofern in den Verfahrensbedingungen nichts anderes zugelassen oder gefordert wird.
G) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.
H) Mit dem Angebot sind sämtliche in den Verfahrensbedingungen (Teil A, Ziffer 5) aufgelisteten Unterlagen einzureichen. u.a. ist eine unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 MiLoG (einzureichen als Anlage A.8) des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit dieser Eigenerklärungen Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzufordern sowie jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a GewO (Gewerbeordnung) oder des Wettbewerbsregisters anzufordern.